Kärntner Qualitätsoffensive für weibliche Zuchtschafe und -ziegen
Die Schaf- und Ziegenhaltung stellt eine attraktive Alternative in der Kärntner Landwirtschaft und Tierhaltung dar, insbesondere, wenn es um eine flächendeckende Bewirtschaftung von Grünlandflächen im alpinen Bereich geht. Dieser Betriebszweig mit Potenzial wird vom Land Kärnten mit Ankaufsbeihilfen für weibliche Zuchtschafe und -ziegen weiterhin unterstützt. Ziele dieser Maßnahme sind eine Aufrechterhaltung und Qualitätsverbesserung der Schaf- und Ziegenhaltung in Kärnten und die Sicherung des Bestandes einer leistungsfähigen bäuerlichen Landwirtschaft.
Voraussetzung
Als Förderwerberinnen und Förderwerber kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und Gefahr in Kärnten bewirtschaften.
Der Zuschuss von 100 Euro je Zuchttier gilt für einen Ankauf von maximal zehn Zuchttieren pro Jahr und Betrieb, das Alter der Zuchttiere muss zwischen sechs Monaten und maximal vier Jahren liegen.
Als Förderungsvoraussetzung ist der Ankauf von Zuchtschafen und Zuchtziegen zulässig, welche in einem Zuchtbuch einer anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind.
Der Ankauf hat auf Versteigerungen im österreichischen Bundesgebiet zu erfolgen , und die Zuchttiere haben den Bewertungsklassen Ia, Ib oder IIa zu entsprechen. Der Netto-Ankaufspreis muss mindestens 250 Euro je Tier betragen, und der Betrieb hat die bezuschussten Tiere zumindest zwölf Monate auf dem Betrieb zur Verbesserung der Herde zu halten.
Bei der Antragstellung sind ein entsprechender Zahlungsbeleg und eine Zuchtbescheinigung in Kopie beizulegen. Die Förderabwicklung erfolgt über das Referat 4, Tierische Produktion und Bauen, der Landwirtschaftskammer Kärnten.
Die Übermittlung des Förderantrages inkl. Unterlagen ist mittels PDFs möglich und an folgende E-Mail-Adresse zu senden: tierzuchtfoerderungen@lk-kaernten.at. Jeder Förderwerber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen vollständig übermittelt werden. Es ist auch weiterhin möglich, dass die Förderanträge per Post eingebracht werden können.
Info: Übermittlung des Förderantrages: tierzuchtfoerderungen@lk-kaernten.at
Der Zuschuss von 100 Euro je Zuchttier gilt für einen Ankauf von maximal zehn Zuchttieren pro Jahr und Betrieb, das Alter der Zuchttiere muss zwischen sechs Monaten und maximal vier Jahren liegen.
Als Förderungsvoraussetzung ist der Ankauf von Zuchtschafen und Zuchtziegen zulässig, welche in einem Zuchtbuch einer anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind.
Der Ankauf hat auf Versteigerungen im österreichischen Bundesgebiet zu erfolgen , und die Zuchttiere haben den Bewertungsklassen Ia, Ib oder IIa zu entsprechen. Der Netto-Ankaufspreis muss mindestens 250 Euro je Tier betragen, und der Betrieb hat die bezuschussten Tiere zumindest zwölf Monate auf dem Betrieb zur Verbesserung der Herde zu halten.
Bei der Antragstellung sind ein entsprechender Zahlungsbeleg und eine Zuchtbescheinigung in Kopie beizulegen. Die Förderabwicklung erfolgt über das Referat 4, Tierische Produktion und Bauen, der Landwirtschaftskammer Kärnten.
Die Übermittlung des Förderantrages inkl. Unterlagen ist mittels PDFs möglich und an folgende E-Mail-Adresse zu senden: tierzuchtfoerderungen@lk-kaernten.at. Jeder Förderwerber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen vollständig übermittelt werden. Es ist auch weiterhin möglich, dass die Förderanträge per Post eingebracht werden können.
Info: Übermittlung des Förderantrages: tierzuchtfoerderungen@lk-kaernten.at