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Spannung vor Neustart der Gastronomie

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14.05.2020 | von Michaela Geistler-Quendler

Die Zeit des Wartens ist vorbei: Gastwirte und Buschenschanken sperren wieder auf. Eine Vielzahl von Auflagen und Ungewissheit begleitet die Wiedereröffnung in einer Ausnahmesituation.

Buschenschank.jpg © Genussland Kärnten/Arnold Pöschl
Nach wochenlangem coronabedingtem Warten freuen sich schon viele wieder auf eine Jause in der Buschenschank, wenn auch unter strengen Auflagen. Diesmal muss der Wirt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. © Genussland Kärnten/Arnold Pöschl
Nach wochenlanger coronabedingter Pause öffnet die heimische Gastronomie heute ihre Pforten. Nicht nur die Gäste können es kaum erwarten, kulinarische Köstlichkeiten einmal auswärts zu genießen, sondern auch für die Gastwirte und ihre Zulieferer beginnt jetzt wieder eine neue Zeitrechnung. „Für die regionale Landwirtschaft ist die Öffnung sehr positiv. Eine ganze Palette von heimischen Produkten – von der Butter bis zu Fleisch – kann wieder an die Gastronomie geliefert werden“, sagt ÖR Anton Heritzer, Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter. Der Neustart geht aber auch mit einer Vielzahl strenger Auflagen einher, die nicht zuletzt die Buschenschanken treffen. „Einige davon bereiten uns größte Sorgen“, so Heritzer, der selbst eine Buschenschank führt. „Auf der gleichen Fläche muss jetzt die Hälfte der Gäste, zum Teil sogar weniger, untergebracht werden“. Insbesondere bei kleinen Räumlichkeiten mit eingebauten Bänken und Tischen, die normalerweise nah nebeneinanderstehen, sei das eine Herausforderung. Hinzu komme, dass keine größeren Gruppen verköstigt werden dürfen. Die Frage, wie viele Gäste trotz neuer Spielregeln einkehren, bereitet vielen Kopfzerbrechen: „Da überlegen sich manche, ob sie schon aufsperren sollen“, erklärt Heritzer. Um Erleichterungen für Buschenschanken zu erreichen, setzt sich der Landesverband der bäuerlichen Direktvermarkter dafür ein, dass die zehntägige Sperrfrist für die Betriebe fällt und sie ihre 200 Öffnungstage frei einteilen können. Gefordert wird eine Novellierung des Gesetzes.
Der Feldkirchner Landwirt Rudolf Spiess hat sich entschieden, seine Buschenschank erst Anfang Juni aufzusperren: „Wir werden erst einmal abwarten, welche Erfahrungswerte es gibt.“ Viele Gäste fragen wegen geplanter größerer Feiern an, ihnen könne man noch nichts sagen. „Wir wissen nicht, wann das wieder möglich sein wird“, so Spiess. Sein landwirtschaftlicher Betrieb beliefert die Gastronomie rund um den Maltschacher See. Zunächst sei die Nachfrage verhalten, sagt Spiess. „Das ist jetzt ein Herantasten. Was geht bzw. wieviel gebraucht wird, weiß derzeit niemand.“ Der Wegfall der Gastronomie aber auch das Aus für Feuerwehrfeste im Zuge der Coronakrise ist auch an seinem Betrieb nicht spurlos vorübergegangen. „Aber es hat sich bewährt, dass wir als Direktvermarkter mit Ab-Hof-Verkauf mehrere Standbeine haben“, weiß Spiess. Die Direktvermarktung habe Corona zum Trotz weiterlaufen können. Heritzer hofft, dass die Nachfrage nach heimischen Lebensmitteln auch nach der Ausnahmesituation anhält. „Infolge der Coronakrise haben viele ihren Ab-Hof-Verkauf umgestellt, noch nie wurde so viel versendet wie heuer zu Ostern“, berichtet er.

Für den Kauf regionaler Produkte plädiert auch der Präsident der Landwirtschaftskammer Kärnten, ÖR Ing. Johann Mößler: „Mein Appell an alle Gastronomen und Wirte lautet, beim Einkauf von Lebensmitteln auf die Herkunft zu achten. Im Großhandel wird nach wie vor z. B. Fleisch aus aller Herren Ländern angeboten. Wenn Gäste zu einem Kärntner Wirt essen gehen, wollen sie kein Rindfleisch aus Südamerika oder Schweinefleisch aus Osteuropa am Teller haben!“
 

Hoffen auf mehr Urlaub in Kärnten

„Wir freuen uns, dass wir jetzt aufsperren dürfen“, betont Stefan Sternad, Fachgruppenobmann Gastronomie der Wirtschaftskammer Kärnten. Es sei auch positiv, dass viele Maßnahmen, die zunächst angedacht waren, nun doch nicht umgesetzt werden. „Alles hängt jetzt davon ab, ob der Gast kommt oder nicht. Das ist ein Risiko, daher gibt es auch einige Kollegen, die ihre Lokale jetzt noch nicht öffnen“, so Sternad. Viele Punkte seien noch ungeklärt. „Niemand versteht, dass man an der Theke nicht ausschenken darf.“ Immer neue Vorgaben hätten zu Verunsicherung geführt: „Je einfacher die Regeln, desto umsetzbarer sind sie.“ 
„Wir werden nicht sofort wieder von null auf hundert sein“, ist Heritzer überzeugt. Es bestehe aber die Hoffnung, dass wegen der Reiseeinschränkungen heuer mehr Menschen als bisher in Kärnten Urlaub machen und hier kulinarische Spezialitäten von der Brettljause bis zum Reindling konsumieren.

Tipp: 
Eine Übersicht, welche Buschenschanken ab dem 15. Mai geöffnet haben, finden Sie am Ende des Artikels als Download.

Corona-Spielregeln für Buschenschank und Almausschank

  • Ab heute dürfen Gastronomiebetriebe täglich von 6 bis 23 Uhr öffnen. 
  • Ein Mindestabstand von einem Meter ist zu gewährleisten. Dazu müssen Hinweise wie Aufsteller, Schilder, Steher, Bodenmarkierungen oder andere Hilfsmittel im Eingangsbereich des Lokals gut sichtbar angebracht werden. 
  • Tische sind so aufstellen, dass ein Mindestabstand der Besuchergruppen von einem Meter gewährleistet ist.
  • Beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie abseits des Tisches müssen die Gäste in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Gäste müssen in geschlossenen Räumen zu ihrem Tisch begleitet werden.
  • Eine Besuchergruppe darf entweder aus maximal vier Erwachsenen zuzüglich ihren minderjährigen Kindern bestehen oder aus Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Eine Konsumation an der Theke oder Bar ist nicht erlaubt. 
  • Eine Mund-Nasen-Schutz-­Maske oder ein Gesichtsschild der Mitarbeiter sind bei Kundenkontakt verpflichtend. 
  • Eine Tischreservierung wird empfohlen.
  • Die Nutzung des Spielplatzes ist erlaubt, soweit der Ein-Meter-Abstand gewährleistet ist. 
  • Es dürfen keine Gegenstände auf die Tische gestellt werden, die zum gemeinsamen Gebrauch durch Gäste bestimmt sind. Salz, Pfeffer, Ketchup, Mayonnaise etc. sind auf Anfrage zu bringen. Auch Brotkörbe dürfen nur zur jeweiligen Jause dazugegeben werden.
  • Buffets sind nur bestimmten Auflagen gestattet: Sie werden von Mitarbeitern betreut, um Speisen auf Wunsch des Gastes anzurichten. Eine Selbstentnahme vorportionierter und abgedeckter Speisen und Getränke durch den Gast ist erlaubt z. B. Salatbuffet. Bei Frontcooking ist eine räumliche Trennung zum Gast vorzusehen.
  • Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung dürfen nicht vor Ort konsumiert werden.
Info: Ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen für Buschenschänken in der Corona-Zeit finden Sie am Ende des Artikels als Download.

Downloads zum Thema

  • Buschenschänke 2020-4 XLSX 15,56 kB
  • BMLRT Info Tourismus Betriebe LKOe Buschenschankbetriebe final PDF 576,60 kB

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