Richtpreise für Futtergetreide “von Bio-Bauer zu Bio-Bauer“
Alljährlich vor der Getreideernte erhebt der Vorstand von Bio Austria im Auftrag seiner Mitgliedsbetriebe gemeinsam mit VertreterInnen von Ackerbäuerinnen und Ackerbauern sowie Bäuerinnen und Bauern aus dem Veredelungsbereich angemessene Preisbänder für den Futtergetreidehandel. Diese sollen maßgeblicher Anhaltspunkt für den Handel von Futtergetreide von Bio Austria-Landwirt bzw. Landwirtin zu Bio Austria-Bäuerin bzw. Bauer sein. Es handelt sich dabei um eine rechtlich unverbindliche Orientierungshilfe zur leichteren Einschätzung des Marktes.
Aktuell werden für unten angeführte Bio-Ackerfrüchte folgende rechtlich unverbindliche Richtpreise als angemessen im Vertriebsweg zwischen Bio Austria-Bäuerinnen und Bauern erkannt.
Aktuell werden für unten angeführte Bio-Ackerfrüchte folgende rechtlich unverbindliche Richtpreise als angemessen im Vertriebsweg zwischen Bio Austria-Bäuerinnen und Bauern erkannt.
Richtpreise Bio-Futtergetreide 2024
Bio-Futterweizen | 280 - 305 Euro |
Bio-Futtergerste | 290 - 315 Euro |
Bio-Futtertritikale | 270 - 295 Euro |
Bio-Futterroggen | 240 - 265 Euro |
Bio-Futterhafer | 260 - 285 Euro |
Bio-Futtererbse | 525 - 550 Euro |
Bio-Platterbse | 525 - 550 Euro |
Bio-Ackerbohne | 525 - 550 Euro |
Bio-Lupine | 600 - 625 Euro |
Diesen Richtpreisen liegen folgende Annahmen zugrunde: Preise in Euro/t von Bauer zu Bauer, Ware entspricht dem Bio Austria-Standard, ohne Berücksichtigung von Transportkosten, gerechnet für 25 t, exkl. USt., ohne Aspiration, ab Hof, feldfallend mit 2% Besatz, 14% Feuchte, alles darüber hinaus wird in Abzug gebracht.
“Der Horn und Korn -Preis ist eine Preisempfehlung für direkte Geschäfte zwischen Biobetrieben. Er ist das Ergebnis einer Plattform, bei der Getreide-Produzenten sowie Tierhalter aller Kategorien an einem Tisch verhandeln und ist der Versuch eine Preisfairness für beide Seiten sicherzustellen. Aufgrund der Preisfindung vor der Ernte deckt dieser naturgemäß nicht alle Marktrealitäten ab. Auf Basis dieser Preisempfehlung kann die gerechte Teilung der Wertschöpfung für die neue Ernte besser an die wirtschaftliche Gesamtsituation der Betriebe angepasst werden,“ betonte Bio Austria-Obfrau Barbara Riegler nach den Gesprächen, die am 17. Juni in Linz stattgefunden haben.
Bio Austria weist darauf hin, dass ihre Ware das Premiumprodukt am Markt darstellt und Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern die nicht nach diesen Richtlinien produzieren, aufgrund der weniger strengen Auflagen, wie etwa geringere Beschränkungen im Bereich des Zukaufs von Stickstoff-Dünger, einen Kostenvorteil von rund 30 Euro/Tonne haben. Diese Tatsache soll beim Handel von Bio-Bauer zu Bio-Bauer in Bezug auf die genannten Richtpreise berücksichtigt werden. Eine weitere Differenzierung besteht naturgemäß bei Ware von Umstellungsbetrieben. Abschließend verweist Bio Austria darauf, dass verkaufende Bio-Betriebe, sollten sie keinem Bio-Verband angehören, vor dem Handel mit der Ware die Zulassung derselben bei Bio Austria zu beantragen haben.
“Der Horn und Korn -Preis ist eine Preisempfehlung für direkte Geschäfte zwischen Biobetrieben. Er ist das Ergebnis einer Plattform, bei der Getreide-Produzenten sowie Tierhalter aller Kategorien an einem Tisch verhandeln und ist der Versuch eine Preisfairness für beide Seiten sicherzustellen. Aufgrund der Preisfindung vor der Ernte deckt dieser naturgemäß nicht alle Marktrealitäten ab. Auf Basis dieser Preisempfehlung kann die gerechte Teilung der Wertschöpfung für die neue Ernte besser an die wirtschaftliche Gesamtsituation der Betriebe angepasst werden,“ betonte Bio Austria-Obfrau Barbara Riegler nach den Gesprächen, die am 17. Juni in Linz stattgefunden haben.
Bio Austria weist darauf hin, dass ihre Ware das Premiumprodukt am Markt darstellt und Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern die nicht nach diesen Richtlinien produzieren, aufgrund der weniger strengen Auflagen, wie etwa geringere Beschränkungen im Bereich des Zukaufs von Stickstoff-Dünger, einen Kostenvorteil von rund 30 Euro/Tonne haben. Diese Tatsache soll beim Handel von Bio-Bauer zu Bio-Bauer in Bezug auf die genannten Richtpreise berücksichtigt werden. Eine weitere Differenzierung besteht naturgemäß bei Ware von Umstellungsbetrieben. Abschließend verweist Bio Austria darauf, dass verkaufende Bio-Betriebe, sollten sie keinem Bio-Verband angehören, vor dem Handel mit der Ware die Zulassung derselben bei Bio Austria zu beantragen haben.