Jetzt noch in die Biolandwirtschaft einsteigen
Bis einschließlich 31. Dezember 2024 können Interessierte in die mehrjährige ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" einsteigen. Betriebe, die bereits an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung UBB“ teilnehmen, können bis spätestens Herbst des nächsten Jahres noch in die höherwertige Biomaßnahme umsteigen. Anschließend erfolgt ein Einstiegsstopp. Das heißt, die nächste Möglichkeit, die Bioflächenprämie zu erhalten, gibt es dann erst wieder mit der nächsten ÖPUL-Periode. Deshalb sollten Biointeressierte einen Einstieg ehestmöglich überdenken. Da es sich um eine mehrjährige Maßnahme handelt, gilt eine Vertragsverpflichtung bis 31. Dezember 2028. Zusätzlich ist es erforderlich, einen Kontrollvertrag mit einer in Österreich anerkannten Biokontrollstelle ab 1. Jänner 2025 aufzuweisen. Nachdem der Kontrollvertrag unterzeichnet wurde, sind sämtliche Vorgaben der EU-Bio-Verordnung 2018/848 und der ÖPUL-Biomaßnahme einzuhalten. Mit dem Kontrollvertragsdatum beginnt auch die Umstellungszeit zu laufen. Das Biozentrum Kärnten gibt einen betriebsindividuellen Überblick über die Anforderungen eines Bioeinstiegs und begleitet zukünftige Biobetriebe auf dem Weg der Umstellung. Genauere Informationen dazu erhalten Sie im Biozentrum Kärnten unter der Tel.-Nr.: 0463/5850-5400 oder per E-Mail: kaernten@bio-austria.at.
Kreislaufwirtschaftszuschlag und Transaktionskostenzahlung
Maßnahme – Details | 2023 Euro/ha | 2024 Euro/ha | 2025 Euro/ha |
Basisprämie Acker Tierhalter und Nichttierhalter | 205 | 221,40 | 235,00 |
Basisprämie Grünland Nichttierhalter | 70 | 75,60 | 75,60 |
Basisprämie Grünland Tierhalter <1,4 RGVE/ha | 215 | 232,20 | 232,20 |
Basisprämie Grünland Tierhalter ≥1,4 RGVE/ha | 205 | 221,40 | 221,40 |
Höhere Prämien
Aufgrund der erfolgreichen Verhandlungen der Landwirtschaftskammern und der Bioverbände mit dem Ministerium und der anschließenden Bestätigung durch die EU-Kommission konnten Verbesserungen für Biobetriebe erzielt werden. Einerseits wurden die Prämien im Vergleich zu 2023 im Rahmen des Impulsprogramms Landwirtschaft um 8% erhöht, andererseits aufgrund der GAP-Strategieplanänderung nochmals nach oben angepasst. Neben einer jährlichen Transaktionskostenzahlung von 400 Euro je Betrieb gibt es ab 2025 zwei neue Zuschläge für Kreislaufwirtschaft:
1| Zuschlag für Ackerfutter: Nichttierhaltende bzw. tierhaltende Biobetriebe unter 1,4 RGVE/ha erhalten 40 Euro/ha, wenn auf Ackerflächen mindestens 15% Wechselwiese, Kleegras, Klee und Luzerne, sonstiges Feldfutter und Ackerweide sowie Ackerbohne, Erbsen, Esparsette, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Peluschke, Platterbsen und Wicken angebaut werden.
2| Zuschlag für Grünland: Tierhaltende Biobetriebe unter 1,4 RGVE/ha erhalten 40 Euro/ha, wenn sie mindestens 8% Biodiversitätsflächen in Summe (anstatt der bisherigen 7%) oder artenreiches Grünland anlegen.
Die Höhe der Basisprämien der Biomaßnahme ab 2025 entnehmen Sie der Tabelle. Aus der Grafik ist zusätzlich ersichtlich, wie sich die Bioflächenprämie für einen Biobetrieb mit 8 ha Grünland, 0,8 RGVE/ha Tierbesatz und 8% Biodiversitätsflächen von 2023 bis 2025 verändert. Berücksichtigt wurden die Wertanpassung von 8% im Rahmen des Impulsprogrammes Landwirtschaft ab 2024, der Zuschlag für Kreislaufwirtschaft und die Transaktionskostenzahlung ab 2025.
Alle weiteren Programmänderungen, die nicht nur Biobetriebe betreffen, finden Sie auf www.ktn.lko.at/Förderungen - Allgemein.
1| Zuschlag für Ackerfutter: Nichttierhaltende bzw. tierhaltende Biobetriebe unter 1,4 RGVE/ha erhalten 40 Euro/ha, wenn auf Ackerflächen mindestens 15% Wechselwiese, Kleegras, Klee und Luzerne, sonstiges Feldfutter und Ackerweide sowie Ackerbohne, Erbsen, Esparsette, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Peluschke, Platterbsen und Wicken angebaut werden.
2| Zuschlag für Grünland: Tierhaltende Biobetriebe unter 1,4 RGVE/ha erhalten 40 Euro/ha, wenn sie mindestens 8% Biodiversitätsflächen in Summe (anstatt der bisherigen 7%) oder artenreiches Grünland anlegen.
Die Höhe der Basisprämien der Biomaßnahme ab 2025 entnehmen Sie der Tabelle. Aus der Grafik ist zusätzlich ersichtlich, wie sich die Bioflächenprämie für einen Biobetrieb mit 8 ha Grünland, 0,8 RGVE/ha Tierbesatz und 8% Biodiversitätsflächen von 2023 bis 2025 verändert. Berücksichtigt wurden die Wertanpassung von 8% im Rahmen des Impulsprogrammes Landwirtschaft ab 2024, der Zuschlag für Kreislaufwirtschaft und die Transaktionskostenzahlung ab 2025.
Alle weiteren Programmänderungen, die nicht nur Biobetriebe betreffen, finden Sie auf www.ktn.lko.at/Förderungen - Allgemein.
Webinare
Sollten Sie sich für die biologische Landwirtschaft und den Einstieg in die ÖPUL Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" interessieren, besteht die Möglichkeit, an den beiden kostenlosen Webinaren "Bio Online Kompakt - Bioeinstieg Schwerpunkt Grünland" (15. Oktober, 19 Uhr) und "Bio Online Kompakt - Bioeinstieg Schwerpunkt Acker" (29. Oktober, 19 Uhr) teilzunehmen. Im Rahmen der Webinare erfahren Sie das Wichtigste zum Förderprogramm, zu den Vermarktungsmöglichkeiten und der Marktentwicklung sowie zum Kontrollvertrag. Eine Anmeldung ist in beiden Fällen erforderlich, damit die Zugangsdaten per E-Mail übermittelt werden können.
Anmelden: ktn.lfi.at, Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00. Es gibt auch die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Umstellungsberatung direkt am Betrieb zu vereinbaren. Im Rahmen des Gespräches werden die wichtigsten Vorgaben der EU-Biorichtlinie sowie notwendige Fristen beim Bioeinstieg besprochen sowie, welche Vermarktungsmöglichkeiten es gibt und welche Prämien zu erwarten sind.
Anmelden: ktn.lfi.at, Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00. Es gibt auch die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Umstellungsberatung direkt am Betrieb zu vereinbaren. Im Rahmen des Gespräches werden die wichtigsten Vorgaben der EU-Biorichtlinie sowie notwendige Fristen beim Bioeinstieg besprochen sowie, welche Vermarktungsmöglichkeiten es gibt und welche Prämien zu erwarten sind.