Kontrollkostenzuschuss digital beantragen
Die Antragstellung für die Rückvergütung von Kontrollkosten ist seit dem Frühjahr nur mehr online über die Digitale Förderplattform (DFP) möglich. Dazu ist ein Einstieg ins eAMA mit einer gültigen ID Austria notwendig. Sollte noch keine ID Austria-Registrierung vorliegen, kann diese bei den Bezirksbehörden oder Finanzämtern angefordert werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, welche Dokumente zur Registrierungsbehörde mitgenommen werden müssen. Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html. Wichtig zu wissen ist, dass für die Verwendung der ID Austria mittels der Handy-App "Digitales Amt" ein Smartphone mit Fingerprint oder Gesichtserkennung Voraussetzung ist.
Förderantrag
Nach dem erfolgreichen Einstieg ins eAMA und in die DFP kann der Förderantrag gestellt werden. Für den Kontrollkostenzuschuss muss folgender Antrag in der Liste ausgewählt werden: "77-01 Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen". Gefördert werden je nach Qualitätsprogramm zwischen 50 - 80% der Nettokontrollkosten. Im Rahmen des Förderantrages ist eine Kostenschätzung notwendig. Im Merkblatt der AMA ist genau aufgeschlüsselt, welche Sachkosten förderfähig und welche weiteren Dokumente im Rahmen der Antragstellung notwendig sind. Betriebe, die den Biokontrollkostenzuschuss (neue Biobetriebe oder Bewirtschafterwechsel) beantragen wollen, müssen dem Antrag beispielsweise eine Kopie des Kontrollvertrages beifügen. Nach positiver Rückmeldung durch die AMA können die jährlichen Zahlungsanträge eingereicht werden. Den Zahlungsanträgen sind die Rechnungen inklusive der Einzahlungsbestätigungen beizulegen. Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Kontrolle gestellt werden, damit die Kontrollkosten des jeweiligen Jahres zurückgefordert werden können.
Tipp
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragstellung inklusive der Detailinformationen und des Merkblattes sind auf der Homepage der Agrarmarkt Austria unter www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-01-bml/das-wichtigste-im-ueberblick erhältlich.
LK-Beratung
Die Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Kärnten stehen Ihnen bei Fragen zur Antragsstellung gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Thema Biokontrollkostenzuschuss wenden Sie sich bitte an das Biozentrum Kärnten unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-5400. Für Fragen rund um die Kontrollkostenzuschüsse bezüglich der Teilnahme an der "AMA-Gütesiegel-Richtlinie für bäuerliche Direktvermarkter" sind Sie beim Direktvermarkterverband unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-1393 oder bei Ihrer zuständigen Direktvermarktungsberaterin an der richtigen Stelle.