Beratung und Service für Biobetriebe
Folgende Serviceleistungen bietet das Biozentrum Kärnten an:
Fragen zu EU-Bio Vorgaben und Prämiengestaltung
Sie sind bestehender Biobetrieb und haben allgemeine Fragen zur Auslegung des EU-Bio Rechtes und zur Prämiengestaltung, wie: Welche Saatgutmischung darf ich zukaufen? Ist dieser Dünger biotauglich? Welche Aufzeichnungen muss ich für die Kontrolle bereithalten? Wie groß muss die Liegefläche und Stallfläche für meinen Tierbestand sein? Muss ich meine Lämmer weiden? Brauchen meine Ferkel einen Auslauf? Wie viel Prämie erhalte ich für meine Fläche? Wann darf ich meine Biodiversitätsfläche mähen? Von den BeraterInnen des Biozentrum Kärntens erhalten Sie unter der Tel.-Nr.: 0463-5850-5400 zuverlässige und korrekte Antworten zu diesen Themen.
Umstellungsgespräch für Neueinsteiger
Für Bioneueinsteiger bzw. Biointeressierte gibt es das kostenpflichtige Beratungsprodukt "Umstellungsberatung". Im Rahmen dieses Gespräches wird der Betrieb direkt vor Ort auf Biotauglichkeit geprüft. Zusätzlich werden die wichtigsten Vorgaben des EU-Bio-Rechtes sowie passende Förderungen und Vermarktungsmöglichkeiten besprochen. Somit kann das Umstellungsgespräch als gute Grundlage für weitere Überlegungen hinsichtlich eines Bioeinstieges dienen. Nähere Informationen zum Beratungsprodukt finden Sie hier: https://ktn.lko.at/umstellung-auf-biologische-produktion+2400+2137941
Informationen zu aktuellen Marktpreisen
Auch Informationen zu aktuellen Marktpreisen (Getreide, Direktvermarktung, Lebendtiere) könne Sie telefonisch im Biozentrum Kärnten erfragen. Diese können als Hilfestellung für die eigenen Kostenkalkulation dienen. Außerdem wird quartalsmäßig eine Biomarktbericht im Kärntner Bauer und unter https://ktn.lko.at/bio+2400++3653935 veröffentlicht.
VIS-Antragstellung
Mit Inkrafttreten der EU-Bio Verordnung 2018/848 müssen verschiedene Anträge im Veterinärverbraucherinformationssystem (VIS) gestellt werden. Dazu zählen:
- Konventioneller Tierzukauf
- Genehmigung für bestimmte Eingriffe (wie Enthornungen)
- Temporäre Anbindehaltung
- Meldung über geringfügigen Verkauf
- Ausnahmen bei Katastrophenfällen
Biostatusberechnung
Da oft nicht genügend Biotiere am Markt vorhanden sind, können unter gewissen Voraussetzungen konventionelle Zuchttiere zugekauft werden. Damit diese Tiere nach dem Zukauf biologisch vermarktet werden dürfen, muss die tierindividuelle Umstellungszeit eingehalten werden. Um beim Wiederverkauf der Tiere Fehler zu vermeiden, können Sie im Biozentrum Kärnten den aktuellen Status von Rindern berechnen lassen (Tel.-Nr.: 0463-5850-5400). Dazu bitte das Geburtsdatum und das Zukaufsdatum der Tiere bereithalten.
Etikettencheck
Sie sind nicht sicher, ob die neuen Etiketten den rechtlichen Vorgaben entsprechen? Dann senden Sie ihre Etiketten an das Biozentrum Kärnten. Unter dem Vier-Augen-Prinzip werden die Etiketten überprüft und Sie erhalten eine direkte Rückmeldung, ob es einen Verbesserungsbedarf gibt. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Beratungsprodukt. Näher Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr.: 0463-5850-5417.
Beratungsblätter und Aufzeichnungsvorlagen
Um den bürokratischen Alltag von Biobetrieben etwas zu erleichtern, gibt es im Biozentrum diverse Beratungsblätter und Aufzeichnungsvorlagen, dazu zählen:
- Umstellungsbroschüre (auch für bestehende Biobetriebe interessant)
- Checkliste Biokontrolle Wiederkäuer (als Vorbereitung für die Biokontrolle)
- VIS-Anleitungen für Eingriffe und konventionellen Tierzukauf
- Weidedokumentation
- Merkblatt Biodiversitätsflächen Ackerbau
- Linksammlung
Kontaktdaten Biozentrum Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt
Telefon: 0463-5850-5400
E-Mail-Adresse: biozentrum@lk-kaernten.at
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt
Telefon: 0463-5850-5400
E-Mail-Adresse: biozentrum@lk-kaernten.at