Qualitätsgesicherte Buschenschank: "Zeigen Sie Präsenz!“
Im Juli 2020 wurde das Kärntner Buschenschankgesetz novelliert. Es bringt für Buschenschankbetreiber Erleichterungen bei den Öffnungszeiten und bei der Verabreichung von Speisen. Nun ist es möglich, in begrenztem Ausmaß bäuerliche Produkte von anderen landwirtschaftlichen Betrieben regional zuzukaufen. Dieser eingeschränkte Zukauf darf max. 25% vom Gesamtumsatz im Rahmen des landwirtschaftlichen Bereichs betragen. Jeder Zukauf muss klar und transparent gegenüber dem Konsumenten ausgelobt werden.
Die Buschenschankoffensive von 2021, welche von Agrarlandesrat Martin Gruber unterstützt wird, wird heuer fortgeführt. Der Kärntner Buschenschank soll als landwirtschaftlicher Nebenerwerb und als regionales Kulturgut erhalten bleiben. Durch das Fortführen der Offensive soll ein Anreiz geschaffen werden, dass sich bäuerliche Direktvermarkter für diesen Betriebszweig entschließen und in ein "Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem“ einsteigen.
Warum soll mein Betrieb ein "qualitätsgeprüfter bäuerlicher Buschenschank“ werden?
Die Buschenschankoffensive von 2021, welche von Agrarlandesrat Martin Gruber unterstützt wird, wird heuer fortgeführt. Der Kärntner Buschenschank soll als landwirtschaftlicher Nebenerwerb und als regionales Kulturgut erhalten bleiben. Durch das Fortführen der Offensive soll ein Anreiz geschaffen werden, dass sich bäuerliche Direktvermarkter für diesen Betriebszweig entschließen und in ein "Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem“ einsteigen.
Warum soll mein Betrieb ein "qualitätsgeprüfter bäuerlicher Buschenschank“ werden?
- Buschenschenken sollten eine Qualitäts- und Herkunftssicherung nachweisen, um dem Gast Transparenz von der Produktion bis hin zur Verabreichung der Speisen zu gewährleisten. Mit "Gutes vom Bauernhof“ werden diese Forderungen erfüllt, und es muss keine zusätzliche Kontrollschiene aufgebaut werden.
- "Gutes vom Bauernhof-Betriebe“ werden regelmäßig von einer akkreditierten externen Kontrollstelle überprüft, was eine Lebensmittelproduktion auf höchstem Niveau gewährleistet.
- Einheitlicher gemeinsamer Außenauftritt und starke Positionierung der "Qualitätsgeprüften bäuerlichen Buschenschenken“.
- Verwendungsmöglichkeit der Repräsentationsmaterialien mit dem eigens dafür entworfenen Logo.
- Vergünstigungen bei Produktverkostungen, Prämierungen, Produktuntersuchungen und Bewerbung in diversen Medien.
4 Schritte zur qualitätsgesicherten bäuerlichen Buschenschank
- Anmeldung beim Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter Kärnten unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-1392 oder per E-Mail: direktvermarkter@lk-kaernten.at. Die Verbandsmitgliedschaft kostet pro Jahr 80 Euro pro Betrieb.
- Betriebsberatung und Bewertung vonseiten der Landwirtschaftskammer. Beim Hofcheck werden gemeinsam mit dem Betriebsinhaber die Produktionsrichtlinien von "Gutes vom Bauernhof“ und dem Qualitäts- und Herkunftssystem (QHS) besprochen und die Produktions- und Verkaufsräumlichkeiten besichtigt. Der Betrieb erhält eine umfassende Vorbereitung auf die externe Kontrolle. Die Beratung der Landwirtschaftskammer ist kostenpflichtig und beträgt 59 Euro/Betrieb im Umfang von vier Stunden plus 36,50 Euro Hofpauschale.
- Erstkontrolle von einer externen Kontrollstelle, welche den Betrieb als Qualitätsbetrieb zertifiziert.
- Nach erfolgreicher Erstkontrolle wird die Marke "Gutes vom Bauernhof“ vom Landesverband und der Landwirtschaftskammer verliehen, und Sie können die einheitlichen Repräsentationsmaterialien für die Buschenschenke uneingeschränkt nutzen.
Die Repräsentationsmaterialien erstrecken sich von Servietten, Gutscheinvorlagen, Getränkeuntersetzern, Etiketten bis hin zu Platzsets. Darüber hinaus wurden für die Betriebe Transparente und einheitliche Kartonboxen für die Mitnahme von Speisen gefertigt.