Partnerschaft Futterzwischenfrucht: Versorgung sicherstellen
Futter aus Zwischenfrüchten kann zur Abfederung der Futterknappheit auf viehhaltenden Betrieben genutzt werden. Der Futterzwischenfrucht-Nutzungsbetrieb stellt dabei dem Futterzwischenfrucht-Anbaubetrieb das Saatgut kostenlos zur Verfügung. Der Futterzwischenfrucht-Anbaubetrieb ist lediglich für den sachgerechten Anbau verantwortlich und stellt die Futterfläche zur Aberntung durch den Futterzwischenfrucht-Nutzungsbetrieb bereit.
Dabei werden die Regelungen so getroffen, dass der Nutzungszeitpunkt einvernehmlich von den Vertragspartnern festgelegt und die Rückgabe der Flächen an den Futterzwischenfrucht-Anbaubetrieb zu einem konkreten Termin garantiert wird. Auch der Nutzungszeitpunkt wird vorab zwischen den Parteien vereinbart. Je nach Situation kann eine einmalige Nutzung im Herbst oder eine zweimalige Nutzung zusätzlich im folgenden Frühjahr vorgesehen werden.
Besonders wichtig ist die Wahl des richtigen Anbauzeitpunktes. Ein Anbau unmittelbar vor längeren Hitzeperioden ist trotz kurzfristiger Niederschläge nicht zu empfehlen, da die Gefahr besteht, dass junge Pflanzen durch Trockenstress geschädigt werden. Bei der Auswahl geeigneter Mischungen müssen neben den Standortbedingungen auch die ÖPUL-Vorgaben sowie die Anforderungen an Futterqualität und Futterwert berücksichtigt werden.
Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Bio- und konventionell wirtschaftende Betriebe.
Dabei werden die Regelungen so getroffen, dass der Nutzungszeitpunkt einvernehmlich von den Vertragspartnern festgelegt und die Rückgabe der Flächen an den Futterzwischenfrucht-Anbaubetrieb zu einem konkreten Termin garantiert wird. Auch der Nutzungszeitpunkt wird vorab zwischen den Parteien vereinbart. Je nach Situation kann eine einmalige Nutzung im Herbst oder eine zweimalige Nutzung zusätzlich im folgenden Frühjahr vorgesehen werden.
Besonders wichtig ist die Wahl des richtigen Anbauzeitpunktes. Ein Anbau unmittelbar vor längeren Hitzeperioden ist trotz kurzfristiger Niederschläge nicht zu empfehlen, da die Gefahr besteht, dass junge Pflanzen durch Trockenstress geschädigt werden. Bei der Auswahl geeigneter Mischungen müssen neben den Standortbedingungen auch die ÖPUL-Vorgaben sowie die Anforderungen an Futterqualität und Futterwert berücksichtigt werden.
Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Bio- und konventionell wirtschaftende Betriebe.
Vermittlung von Futterzwischenfrucht-Anbau- und Nutzungsbetrieben
Die Landwirtschaftskammer Kärnten unterstützt bei der Vermittlung von Futterzwischenfrucht-Anbaubetrieben und Futterzwischenfrucht-Nutzungsbetrieben. Interessierte Betriebe, die Flächen anbieten oder Futterbedarf haben, können sich an ihre zuständige Außenstelle der Landwirtschaftskammer wenden. Dort liegt eine Vermittlungsliste auf, über die passende Kooperationspartner zusammengeführt werden.
Bei der Planung und Umsetzung der Kooperation sind insbesondere die geltenden Fördervoraussetzungen für die Begrünung von Zwischenfrüchten im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen zu beachten. Die Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Kärnten in den Außenstellen unterstützen die Betriebe bei Fragen zur Begrünung sowie zu den förderrechtlichen Anforderungen.
Bei der Planung und Umsetzung der Kooperation sind insbesondere die geltenden Fördervoraussetzungen für die Begrünung von Zwischenfrüchten im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen zu beachten. Die Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Kärnten in den Außenstellen unterstützen die Betriebe bei Fragen zur Begrünung sowie zu den förderrechtlichen Anforderungen.
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Links zum Thema
- Futterzwischenfrüchte müssen in kürzester Zeit gute Erträge und Nährstoffmengen liefern. Damit die Zwischen-früchte das erreichen können, muss der Aussaatzeitpunkt rechtzeitig erfolgen und Mischungszusammensetzung rich-tig gewählt werden.
- Der Klimawandel stellt die Landwirtschaft vor große Herausforderungen. Insbesondere der aktuell zu verzeichnende Wassermangel erfordert ein Umdenken bei der Bodenbearbeitung.