Biodiversitätsflächen am Acker - Auflagen beachten
Im Antragsjahr 2025 bezogen sich über 10% der durch das Flächenmonitoring festgestellten Verstöße auf Biodiversitätsauflagen im Ackerbau. Um Prämienkürzungen bzw. -sanktionen zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Auflagen sorgfältig und vollständig einzuhalten.
Achtung: Im Falle eines abermaligen Verstoßes erhöht sich die Sanktion im Jahr der Wiederholung deutlich.
Achtung: Im Falle eines abermaligen Verstoßes erhöht sich die Sanktion im Jahr der Wiederholung deutlich.
Biodiversität am Acker
Bei Ackerbiodiversitätsflächen sind folgende Auflagen einzuhalten.
1| Anlage
2| Pflegeauflagen
3| Umbruch
4| Betriebsmitteleinsatz
5| Nutzungseinschränkungen
Zuschlag "Neuansaat mit regionaler Acker-Saatgutmischung"
1| Anlage
- bis spätestens 15. Mai
- Saatgutmischung mit mindestens sieben insektenblütigen Mischungspartnern aus zumindest drei Pflanzenfamilien
2| Pflegeauflagen
- Mindestens einmal alle zwei Jahre, max. zweimal pro Jahr mähen, häckseln, beweiden.
- Pflege ist auf max. 25% aller DIV-codierten Flächen vor dem 1. August möglich; Rest frühestens ab 1. August.
- Weide ist generell erst ab 1. August zulässig.
- Bei Flächen mit Zusatzcodes "NAT" oder "EBW" gelten die Projektvorgaben (z. B. früherer Schnitt zulässig).
3| Umbruch
- Frühestens am 15. September des zweiten Jahres, bei Anbau einer Winterung/Zwischenfrucht ist Umbruch ab 1. August möglich.
- Nach Umbruch von Grünbrache-Biodiversitätsflächen: Nutzungsverbot bis 31. Dezember.
- Für NAT/EBW-Flächen gelten die Projektauflagen.
4| Betriebsmitteleinsatz
- Pflanzenschutz und Düngung vom 1. Jänner des Anlagejahres bis zum Umbruch verboten, ausgenommen Pflanzenschutzmittel, die - gemäß Bioverordnung (EU) 2018/848 verwendet werden dürfen
- Beseitigung ausschließlich mechanisch (z. B. Pflug, Grubber, Scheibenegge)
5| Nutzungseinschränkungen
- Kein Befahren, außer zum Überqueren.
- Keine Lagerung, Maschinenabstellung oder Wendemanöver erlaubt.
Zuschlag "Neuansaat mit regionaler Acker-Saatgutmischung"
- Bei Beantragung dieses Zuschlags (Code DIVRS) Saatgutmischung mit mindestens 30 Arten aus sieben Pflanzenfamilien (Artenliste lt. Maßnahmenerläuterungsblatt) und Saatstärke 20 kg/ha.
- Sonstiges Feldfutter: eine Mahd mindestens 1 × jedes Jahr, maximal 2 × pro Jahr samt Verbringung des Mähgutes, Häckseln und Weide nicht zulässig.
- Grünbrache: Häckseln mindestens 1 × jedes zweite Jahr und maximal 1 × pro Jahr, frühestens ab 1. Oktober
Schlagnutzungsarten bei Ackerbiodiversitätsflächen
| MFA Schlagnutzungsarten | 1. Nutzung | 2. Nutzung |
| Sonstiges Feldfutter + DIV | Mahd | keine weitere Nutzung |
| Mahd | Mahd | |
| Mahd | Häckseln | |
| Mahd | Weide (ab 01.08.) | |
| Häckseln | Weide (ab 01.08.) | |
| Häckseln | Mahd | |
| Weide (ab 01.08.) | Mahd | |
| Grünbrache + DIV | Häckseln | keine weitere Nutzung |
| Häckseln | Häckseln | |
| Ackerweide + DIV | Weide (ab 01.08.) | keine weitere Nutzung |
| Weide (ab 01.08.) | Weide | |
| Weide (ab 01.08.) | Häckseln |
Flächenmonitoring – Nutzungszeitpunkte beachten
Seit 2023 wird in Österreich das Flächenmonitoring umgesetzt, eine automatisierte Prüfung der Einhaltung von Förderauflagen mittels künstlicher Intelligenz auf Basis von Satellitenbildern.
Auf Biodiversitätsflächen werden die Einhaltung der Pflegeauflagen, die ordnungsgemäße Neuanlage, die durchgängige Begrünung, die Zeitpunkte der Nutzung und die Einhaltung der Verbotszeiträume überprüft. Bei einer Auffälligkeit, z. B. Biodiversitätsfläche zu früh gemäht, informiert die AMA über die kostenlose "AMA MFA Fotos App", per Mail oder über einen Plausifehler in der MFA-Antragsübersicht auf www.eama.at.
Um Flächenmonitoring-Aufträge zu vermeiden, empfiehlt es sich, Nutzungen mit Fotos zu dokumentieren. Dies ist z. B. auch via "AMA MFA Fotos App" per "Initiativauftrag" möglich, indem man Fotos einem Schlag und einer vordefinierten Kategorie (z. B. Mahd, Häckseln) zuordnet.
Info: Alle relevanten Informationen zum Thema Flächenmonitoring erfahren Sie in den Erklärvideos der Agrarmarkt Austria auf YouTube.
Auf Biodiversitätsflächen werden die Einhaltung der Pflegeauflagen, die ordnungsgemäße Neuanlage, die durchgängige Begrünung, die Zeitpunkte der Nutzung und die Einhaltung der Verbotszeiträume überprüft. Bei einer Auffälligkeit, z. B. Biodiversitätsfläche zu früh gemäht, informiert die AMA über die kostenlose "AMA MFA Fotos App", per Mail oder über einen Plausifehler in der MFA-Antragsübersicht auf www.eama.at.
Um Flächenmonitoring-Aufträge zu vermeiden, empfiehlt es sich, Nutzungen mit Fotos zu dokumentieren. Dies ist z. B. auch via "AMA MFA Fotos App" per "Initiativauftrag" möglich, indem man Fotos einem Schlag und einer vordefinierten Kategorie (z. B. Mahd, Häckseln) zuordnet.
Info: Alle relevanten Informationen zum Thema Flächenmonitoring erfahren Sie in den Erklärvideos der Agrarmarkt Austria auf YouTube.