Neufestlegung beihilfefähiger Almweideflächen
Das Ziel von BML und AMA lautet mehr Stabilität bei der Flächenfeststellung, höhere Rechtssicherheit für die Antragsteller und, weniger Bürokratie bei Vor-Ort-Kontrollen zu haben. Das neue sogenannte "optimiert automatisiertes Referenzsystem auf Almen und Hutweiden" (oARA) ist eine Systemumstellung, d. h. ab 2023 wird eine neue Alm- und Hutweidefläche für jede Alm bzw. Hutweide ausgewiesen, und es kommt zu keiner Rückschau in die Vergangenheit. Die erstzugeteilte Fläche bleibt solange stabil, solange es zu keinen Änderungen in der Natur wie z.B. Auszäunungen, Rodungen, Aufforstungen oder sonstigen bewirtschaftungsverändernden Umständen (Verbauung etc.) kommt.
Wesentliche Änderungen sind:
Wesentliche Änderungen sind:
- Nutzung von Satellitenbildern und modernsten Technologien zur Flächenfeststellung.
- Durch eine EDV-Software werden Flächen mit einer gleichen Oberflächenstruktur zu Segmenten zusammengefasst. Diese ersetzen die bisherigen manuell festgelegten Schläge.
- Automatischer Abzug der Überschirmung, abgezogen mittels Software (z.B. Bäume ab einer Kronenfläche >200 m²)
- Es gibt weiterhin eine Sonderregelung für z.B. Lärchenwiesen oder Ahornböden, diese werden weiterhin manuell beurteilt.
- Die verbleibende Fläche wird manuell durch das Referenzteam der AMA, mittels den LN-Abzugsfaktoren (z.B. Steine, Wasserflächen etc.), bewertet.
- Zukünftig werden neben Gräsern, Kräutern und Leguminosen auch krautige Vegetationen (z.B. Ampfer und Farne) sowie Feuchtstandorte (z.B. Binsen und Seggen) zur beihilfefähigen Almweidefläche gezählt, sofern diese Flächen beweidet werden.
- Flächen mit weniger als 20% Futterfläche werden auf Almen nach Abzug der Bäume pauschal mit 10% Weidefläche bewertet.
- Vor-Ort-Kontrolle überprüft nur noch die Außengrenzen und den Auftrieb und macht keine Flächenbeurteilung vor Ort mehr.
Webinar: Am 11. Oktober (Dienstag) gibt es ein Webinar zum Thema "Was die neue GAP 2023 für Alm und Bergbauern bringt“. Anmeldung online über www.lfi.at