MFA-Anträge für Biobetriebe: Fehler vermeiden, Chancen nutzen
Für Biobetriebe gelten dabei neben den allgemeinen Anforderungen einige spezifische Besonderheiten, die zusätzliche Aufmerksamkeit erfordern.
Verbesserte Prämienregelung
Mit der Umsetzung des Impulsprogramms für die österreichische Landwirtschaft ab 2024 wurden die ÖPUL-Prämien um 8 % erhöht. Ab dem MFA 2025 traten darüber hinaus zusätzliche Förderungen zur Stärkung der biologischen Wirtschaftsweise in Kraft. Beispiele dafür sind:
- Erhöhung der Basisprämie für Bioackerflächen von 221,4 Euro auf 235 Euro pro ha
- Einführung des Transaktionskostenzuschusses mit 400 Euro pro Betrieb und Jahr
- Zuschlag Kreislaufwirtschaft für Acker- und Grünlandflächen mit 40 Euro pro ha
Kreislaufwirtschaft: Zuschlag im MFA
Der Zuschlag „Kreislaufwirtschaft“ für Grünlandbetriebe wird automatisch gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb hält Tiere und weist im Jahresdurchschnitt eine Besatzdichte von unter 1,40 RGVE je ha Futterfläche auf. Als Futterfläche gelten dabei Grünland und Ackerfutter zusammen. Zusätzlich müssen im MFA entweder mehr als 8 % der Grünlandflächen als DIV-Flächen ausgewiesen sein oder die Flächen als „artenreiches Grünland“ im Rahmen der Maßnahme Humuserhalt und Bodenschutz auf Grünland bewirtschaftet werden.
Der Zuschlag „Kreislaufwirtschaft“ für Ackerflächen wird ebenfalls automatisch gewährt, sofern nachstehend angeführte Kulturen angebaut werden und diese insgesamt mehr als 15 % der betrieblichen Ackerfläche ausmachen. Das betrifft nichttierhaltende bzw. tierhaltende Biobetriebe unter 1,4 RGVE je ha Futterfläche (Summe aus Grünland und Ackerfutter). Förderfähig sind folgende Kulturen: Wechselwiesen, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter und Ackerweiden sowie Körnerleguminosen wie Ackerbohnen, Erbsen, Esparsette, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Peluschken, Platterbsen und Wicken.
Der Zuschlag „Kreislaufwirtschaft“ für Ackerflächen wird ebenfalls automatisch gewährt, sofern nachstehend angeführte Kulturen angebaut werden und diese insgesamt mehr als 15 % der betrieblichen Ackerfläche ausmachen. Das betrifft nichttierhaltende bzw. tierhaltende Biobetriebe unter 1,4 RGVE je ha Futterfläche (Summe aus Grünland und Ackerfutter). Förderfähig sind folgende Kulturen: Wechselwiesen, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter und Ackerweiden sowie Körnerleguminosen wie Ackerbohnen, Erbsen, Esparsette, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Peluschken, Platterbsen und Wicken.
Sorgfalt zahlt sich aus
Die MFA-Beantragung bleibt für Biobetriebe ein zentrales Steuerungsinstrument. Durch höhere Bioprämien und neue Zuschläge lohnt es sich mehr denn je, genau hinzusehen, Flächen korrekt zu deklarieren und die Biobewirtschaftung sauber zu dokumentieren. Wer die Spielräume kennt und nutzt, sichert sich nicht nur Förderungen, sondern reduziert auch das Risiko von Beanstandungen bei Kontrollen.