GLÖZ 6 - Mindestbodendeckung planen
An die Bodenbedeckung im nicht produktiven Zeitraum sollte jetzt schon gedacht bzw. diese sollte geplant werden. Als Mindestbodendeckung am Acker zählen eine Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht), Ernterückstände, die auf der Fläche verbleiben, oder eine mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung mit beispielsweise Scheibenegge oder Grubber. Erfolgt die Ernte der Hauptkultur nach dem 1. November, darf eine wendende Bodenbearbeitung danach nur erfolgen, wenn anschließend eine Winterung angebaut wird.
Flächenbemessung
Für die Berechnung der heurigen 80% Mindestbodendeckung vom 1. November 2025 bis 15. Februar 2026 ist die im Mehrfachantrag 2025 (MFA) beantragte Ackerfläche heranzuziehen. Es handelt sich hierbei um die Ackerfläche mit Verfügungsrecht zum Stichtag 1. April 2025. Flächenzu- und Flächenabgänge werden nach dem Stichtag im aktuellen MFA nicht mehr berücksichtigt. Wird z. B. eine Ackerfläche im Herbst 2025 verpachtet, ist die Mindestbodendeckung von 80% inklusive dieser Fläche zu berechnen, da diese ja noch im MFA 2025 beantragt war und in der Verfügungsgewalt des Verpächters lag.
Tipp
Eine Maisstoppelbearbeitung im Herbst ist unumgänglich. Aus fachlicher Sicht ist es notwendig, dass Maisstoppel im Herbst zerkleinert/gehäckselt/zerquetscht und "eingearbeitet" werden.
Dies kann durch Scheibenegge, Grubber und Pflug erfolgen. Durch diese Maßnahme wird die Zunahme bzw. Weiterentwicklung des Maiszünslers, Maiswurzelbohrers, aber auch von Pilzen, wie z. B. Fusarien, minimiert.
Dies kann durch Scheibenegge, Grubber und Pflug erfolgen. Durch diese Maßnahme wird die Zunahme bzw. Weiterentwicklung des Maiszünslers, Maiswurzelbohrers, aber auch von Pilzen, wie z. B. Fusarien, minimiert.
Ausnahmekulturen
Ackerflächen mit bestimmten Gemüsearten (siehe "Liste Feldgemüsearten"), "sonstige Ackerflächen" und "GLÖZ-LSE"-Flächen sind von der gesamten Ackerfläche abzugsberechtigt und ergeben dann die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der 80% Mindestbodendeckung.
Zusätzlich können nach Berechnung der 80% Mindestbodendeckung Flächen mit den Ausnahmekulturen Ölkürbis, Erdäpfel, Zuckerrüben, Heil- und Gewürzpflanzen (siehe Liste "Heil- und Gewürzpflanzen"), Saatgutvermehrung für Gräser und Mais, Sommermohn und Öllein in Abzug gebracht werden, wobei aber jedenfalls 55% der ermittelten Basisfläche bodenbedeckt sein muss.
Sollte im MFA eine Doppelnutzung beantragt worden sein, wie z. B. Sommergerste/Feldgemüse, zählt immer die erstbeantrage Kultur, also im Beispiel die Sommergerste als Hauptkultur, und somit darf die Zweitkultur Feldgemüse nicht in Abzug gebracht werden.
Zusätzlich können nach Berechnung der 80% Mindestbodendeckung Flächen mit den Ausnahmekulturen Ölkürbis, Erdäpfel, Zuckerrüben, Heil- und Gewürzpflanzen (siehe Liste "Heil- und Gewürzpflanzen"), Saatgutvermehrung für Gräser und Mais, Sommermohn und Öllein in Abzug gebracht werden, wobei aber jedenfalls 55% der ermittelten Basisfläche bodenbedeckt sein muss.
Sollte im MFA eine Doppelnutzung beantragt worden sein, wie z. B. Sommergerste/Feldgemüse, zählt immer die erstbeantrage Kultur, also im Beispiel die Sommergerste als Hauptkultur, und somit darf die Zweitkultur Feldgemüse nicht in Abzug gebracht werden.
Ausnahme: Schwere Böden
Als schwere Böden gelten die Ackerflächen des Betriebes, die laut Finanzbodenschätzung als Ton, Lehm oder toniger Lehm eingestuft sind. Diese sind im Layer "schwere Böden" im Agraratlas unter www.inspire.gv.at bzw. im eAMA-GIS ausgewiesen.
Diese ausgewiesenen schweren Böden können bei Betrieben mit Schweine- und/oder Geflügelhaltung ebenso die 80% Mindestbodenbedeckung reduzieren, wobei folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
Diese ausgewiesenen schweren Böden können bei Betrieben mit Schweine- und/oder Geflügelhaltung ebenso die 80% Mindestbodenbedeckung reduzieren, wobei folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
- maximal 40 ha Ackerfläche und
- Maisanteil größer 30% und
- mindestens 0,3 GVE/ha Ackerfläche aus Geflügel und Schweinen (Berechnungsbasis Tierliste Stichtag 1. April oder Durchschnittstierliste im MFA 2025)
Bodenbedeckung: Rechner
Mit dem LK-Bodenbedeckungsrechner unter Bodenbedeckungsrechner zu GLÖZ 6-Standards kann die notwendige Mindestbodenbedeckung sehr einfach ermittelt werden.
Liste Feldgemüsearten
Artischocke, Brokkoli, Buschbohne, Cardy, Chicorée, Chinakohl, Eichblattsalat, Eissalat, Endiviensalat, Grünerbsen, Grünkohl, Grünsoja, Gurke, Haferwurzel, Käferbohne, Karfiol, Karotte, Kerbel, Knoblauch, Knollenfenchel, Kochsalat, Kohl, Kohlrabi, Kopfsalat, Kraut, Kren, Speisekürbis, Lollo, Mangold, Melanzani, Melone, Pak Choi, Paprika, Paradeiser/Tomaten, Pastinak, Pepino, Porree, Radicchio, Radieschen, Rettich, Rhabarber, Römische Salate, Rote Rübe, Rucola, Schwarzwurzel, Sellerie, Spargel, Speiserübe, Spinat, Sprossenkohl, Stangenbohne, Vogerlsalat, Zucchini, Zuckerhut, Zuckermais und Zwiebel
Liste Heil- und Gewürzpflanzen
Acker-Stiefmütterchen, Anis, Baldrian, Basilikum, Bockshornklee, Borretsch, Brennnessel, Dille, Drachenkopf, Flohsamen, Gewürzfenchel, Kamille, Kerbel, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Leindotter, Malve, Mariendistel, Nachtkerze, Neslia (Finkensame), Petersilie, Ringelblume, Saflor, Schwarzkümmel, Sommerkümmel, Steinklee, Studentenblume und Zuckerwurzel
Liste Heil- und Gewürzpflanzen
Acker-Stiefmütterchen, Anis, Baldrian, Basilikum, Bockshornklee, Borretsch, Brennnessel, Dille, Drachenkopf, Flohsamen, Gewürzfenchel, Kamille, Kerbel, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Leindotter, Malve, Mariendistel, Nachtkerze, Neslia (Finkensame), Petersilie, Ringelblume, Saflor, Schwarzkümmel, Sommerkümmel, Steinklee, Studentenblume und Zuckerwurzel