Grünlandnachsaataktion gestartet
1| Art und Umfang der Förderung:
- Gefördert werden 80 % des Rechnungsbetrages.
- Die max. Förderhöhe beträgt 60 Euro je ha und maximal 250 Euro pro Betrieb.
- Max. förderfähiger Rechnungsbetrag: 75 Euro je ha und 312,50 Euro je Betrieb.
- Landwirtschaftlicher Betrieb in Kärnten mit Viehhaltung.
- Förderfähig sind Dauerweiden und Mähwiese/-weiden ab zwei Nutzungen.
- Förderfähig sind ausschließlich Nachsaatmischungen mit Klee oder Luzerne, die gleich- oder höherwertig dem ÖAG-Standard entsprechen.
- Der Ankauf des Saatgutes muss zwischen 1. März und 30. Juni 2022 erfolgen.
- Verpflichtende Teilnahme an einem Webinar zum Thema „Grünlandnachsaat und Pflege von Grünlandbeständen“. Termine: 24. Mai (Dienstag), 21. Juni (Dienstag), Beginn um 20 Uhr.
- Jene Förderungswerber, die im Jahr 2021 an der Fördermaßnahme Grünland Grünlandnachsaat für klimafitte Wiesen teilnahmen und eine Förderung erhielten, können an der Förderung 2022 nicht teilnehmen.
- Der Förderantrag mit der Originalrechnung, dem original Zahlungsbeleg (Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung oder der Online-Überweisung) muss bei der zuständigen Außenstelle der Landwirtschaftskammer Kärnten abgegeben werden. Der Antrag ist bei der jeweiligen Außenstelle oder unter www.ktn.lko.at erhältlich.
- Die Antragsabgabe endet spätestens mit 15. Juli 2022. Ist die Fördersumme von 100.000 Euro bereits vorher ausgeschöpft, ist der Antragsstopp erreicht. Mit Stand 2. Mai wurden 154 Anträge mit einer Förderungssumme von 36.205 Euro abgegeben.