Gemeinsames Vorgehen gegen Hybridwölfe
Die blutige Almsommerbilanz von 2022 lautete 400 Nutztierrisse sowie 450 nicht mehr auffindbare Tiere. Während die diesjährige Almsaison erst beginnt, wurden aber bereits 52 Nutztierrisse und 13 Wölfe in Kärnten bestätigt. Die berechtigten Sorgen der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte sind daher immens, wie LK-Präsident Siegfried Huber, Agrarreferent LHStv. Martin Gruber und Landesjägermeister Walter Brunner unisono betonen. Die Kärntner Wolfsverordnung sei derzeit der einzige – rechtlich gangbare Weg – solange es kein Einlenken seitens der EU gebe. Erst Anfang des Jahres wurde die Verordnung in Kärnten nochmals nachgeschärft. Mit der Regelung zur Entnahme von Risiko- und Schadwölfen war Kärnten Vorreiter. Die Verordnung werde derzeit von vielen Bundesländern kopiert.
Vier Hybriden nachgewiesen
Währenddessen beschäftigt sich Kärnten aber bereits mit einem weiteren Problem: den Hybridwölfen. Hierbei handelt es sich um eine Kreuzung zwischen Hund und Wolf und diese ist – bereits nachweislich – in Kärnten unterwegs. „Wir haben bei zwölf Proben von Wölfen Untersuchungen auf Hybridisierung durchführen lassen, mit dem Ergebnis, dass vier Hybride darunter waren“, informierte Gruber. Dies sei ein Grund zur Sorge, weil derzeit diskutiert werde, ob bei Hybridwölfen die wolfstypische Scheu vor Menschen weniger ausgeprägt ist und Konflikte somit wahrscheinlicher werden könnten. Laut Gruber sei zu befürchten, dass mit der steigenden Hybridisierung von Wölfen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Nutztiere sowie für die Bevölkerung einhergehen. In den ersten Schritten gehe es darum festzustellen, wo und wie viele Hybride es derzeit in Kärnten gebe. Gemeinsam mit der Kärntner Jägerschaft werden deshalb künftig in allen Bezirken Wolfslosungen gesammelt und dann auf Hybridisierung beprobt.
Entnahme ohne Vergrämung
Hybride können nach eindeutigem Nachweis auch ohne Vergrämungsschritte entnommen werden, da sie nicht von der FFH-Richtlinie geschützt sind. „Wir sind entschlossen, weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Wolfssituation in Kärnten unter Kontrolle zu halten“, betonte Gruber. Landesjägermeister Walter Brunner fügte hinzu: „Im Sinne des Artenschutzes ist der Hybridisierung entgegenzuwirken. Der Wolf sollte jagdlich nicht anders behandelt werden wie jede andere Wildart.“ LK Präsident Huber merkt an, dass die Identifikation von Wolfshybriden und die derzeitige Wolfsverordnung wichtige Schritte seien, um die man in halb Europa beneidet werde. „Damit wird es in der heurigen Almsaison leichter, diese Großraubtiere zu entnehmen“, so Huber. Durch die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Jägerschaft und Politik wurde so eine Basis geschaffen, in Zukunft noch geschlossener aufzutreten.