Schutzstatus von Wölfen endgültig gesenkt
"Wir haben uns über Jahre vehement für eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfs eingesetzt. Nun haben sich die Arbeit und die Hartnäckigkeit bezahlt gemacht“, reagiert LK-Präsident Siegfried Huber erfreut auf den dieser Tage gefallenen endgültigen Beschluss auf EU-Ebene, den Schutzstatus von Wölfen in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) abzusenken. Huber verweist in diesem Zusammenhang auf die vielen aus Kärnten ausgehenden Initiativen von eingebrachten und persönlich übergebenen Petitionen über persönliche Gespräche mit EU-Abgeordneten in Brüssel bis zur Einladung des Direktors für Artenvielfalt in der EU-Kommission, Humberto Delgado Rosa, zu einem Lokalaugenschein auf Kärntner Almen. Diese konsequente bewusstseinsbildende Arbeit mit Mitstreitern wie dem Kärntner Almwirtschaftsverein und Agrar- und Jagdreferent LHStv. Martin Gruber habe einen wichtigen Beitrag zum Umdenken in Brüssel und Straßburg geleistet, so Huber. Für den LK-Präsidenten ist die Absenkung des Schutzstatus ein überfälliger Schritt, da sich die Wölfe seit Jahren unkontrolliert in ganz Europa ausbreiten.
Auswirkungen und Forderungen
In Europa leben mittlerweile über 20.000 Wölfe, ihre Bestände und Verbreitungsgebiete nehmen rasant zu. Zum Vergleich: 2012 waren es noch rund 11.200 Exemplare. In Österreich wurden 2024 bereits 102 Wölfe und fünf Rudel registriert.
Mit der nun erfolgten Bestätigung des EU-Parlamentsbeschlusses durch den EU-Rat wird der Schutzstatus des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie endgültig von Anhang vier („streng geschützt“) in Anhang fünf („geschützt“) umgestuft. Die Mitgliedstaaten erhalten dadurch mehr Spielraum beim Management der wachsenden Wolfsbestände. So können in den Jagdgesetzen der Bundesländer Managementmaßnahmen vorgesehen werden, die Entnahme des Wolfs wird im Rahmen regulärer Jagdpläne im Falle eines „günstigen Erhaltungszustands“ möglich.
Dass eine Absenkung des Schutzstatus in der FFH-Richtline beschlossen wurde, sei wichtig, aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen rasch folgen, fordert LK-Präsident Huber: „Es sind jetzt alle Möglichkeiten zu prüfen, um Entnahmen noch leichter zu machen.“ In den letzten drei Jahren habe sich in Kärnten gezeigt, dass eine Bejagung von Wölfen die Anzahl von Nutztierrissen wesentlich verringert hat, obwohl die Anzahl der Wolfsnachweise im gleichen Zeitraum sogar gestiegen ist, streicht Huber hervor.
Und obwohl sich das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz sowie die Kärntner Wolfsverordnung als sehr gute Instrumente erwiesen hätten, brauche es für eine umfassende und nachhaltige Lösung über Staatsgrenzen hinweg wirkende Maßnahmen: „Die Wölfe legen enorme Distanzen zurück, die in Kärnten vorkommenden Einzeltiere und Rudel sind zum überwiegenden Teil aus dem Süden zugewandert. Ich hoffe daher, dass sich unsere Nachbarn Slowenien und Italien endlich dazu entschließen, ein wirksames Wolfsmanagement einzuführen, um die extrem starke Vermehrung und damit die Wolfsproblematik grenzüberschreitend und zeitnah in den Griff zu bekommen“, betont Huber.
Mit der nun erfolgten Bestätigung des EU-Parlamentsbeschlusses durch den EU-Rat wird der Schutzstatus des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie endgültig von Anhang vier („streng geschützt“) in Anhang fünf („geschützt“) umgestuft. Die Mitgliedstaaten erhalten dadurch mehr Spielraum beim Management der wachsenden Wolfsbestände. So können in den Jagdgesetzen der Bundesländer Managementmaßnahmen vorgesehen werden, die Entnahme des Wolfs wird im Rahmen regulärer Jagdpläne im Falle eines „günstigen Erhaltungszustands“ möglich.
Dass eine Absenkung des Schutzstatus in der FFH-Richtline beschlossen wurde, sei wichtig, aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen rasch folgen, fordert LK-Präsident Huber: „Es sind jetzt alle Möglichkeiten zu prüfen, um Entnahmen noch leichter zu machen.“ In den letzten drei Jahren habe sich in Kärnten gezeigt, dass eine Bejagung von Wölfen die Anzahl von Nutztierrissen wesentlich verringert hat, obwohl die Anzahl der Wolfsnachweise im gleichen Zeitraum sogar gestiegen ist, streicht Huber hervor.
Und obwohl sich das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz sowie die Kärntner Wolfsverordnung als sehr gute Instrumente erwiesen hätten, brauche es für eine umfassende und nachhaltige Lösung über Staatsgrenzen hinweg wirkende Maßnahmen: „Die Wölfe legen enorme Distanzen zurück, die in Kärnten vorkommenden Einzeltiere und Rudel sind zum überwiegenden Teil aus dem Süden zugewandert. Ich hoffe daher, dass sich unsere Nachbarn Slowenien und Italien endlich dazu entschließen, ein wirksames Wolfsmanagement einzuführen, um die extrem starke Vermehrung und damit die Wolfsproblematik grenzüberschreitend und zeitnah in den Griff zu bekommen“, betont Huber.
Stimmen
"Diese Entscheidung bringt neue Perspektiven für jene, die tagtäglich mit den Auswirkungen einer erstarkten Wolfspopulation konfrontiert sind." - Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig
"Es braucht nun nach
dem Vorbild Schweden s
eine realitätsnahe Definition
des so genannten
‚
günstigen Erhaltungszustandes‘
des Wolfes." - LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger
"Unsere Arbeit und Hartnäckigkeit haben sich bezahlt gemacht. Ich hoffe, dass nun auch Slowenien und Italien ein wirksames Wolfsmanagement einführen." - LK-Präsident Siegfried Huber