GAP-Zukunft: EU-Kommission plant Änderungen
Das Gesamtbudget soll künftig 2000 Mrd. Euro betragen und erstmals werden die Bereiche Agrar-, Regional-, Migrations- und Sicherheitspolitik in einem gemeinsamen Fonds zusammengeführt. Aus diesem Fonds finanzieren die Mitgliedstaaten sogenannte „Partnerschaftspläne“, die sie selbst mitgestalten können. Zwar gibt die Kommission Ziele und Meilensteine vor, doch die konkrete Ausgestaltung bleibt den Staaten überlassen.
Neuer GAP-Vorschlag – zentrale Punkte:
- GAP bleibt siebenjährig: Die Laufzeit der Förderperiode wird nicht verändert.
- Budgetkürzung: Der Agrarhaushalt sinkt um rund 22 % auf 302 Mrd. Euro.
- Direktzahlungen bleiben – Modell wird umgebaut: Das bekannte Zwei-Säulen-System verschwindet, Agrargelder werden künftig gebündelt verwaltet.
- Verwendung der Mittel: Die Gelder sind zweckgebunden, z. B. für:
- Flächenbezogene Einkommensstützung mit degressiver Staffelung
- Zahlungen für Berg- und benachteiligte Gebiete
- Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
- Investitionsförderung und Existenzgründung junger Landwirte
- Deckelung:
- Ab 20.000 Euro werden Direktzahlungen gestaffelt gekürzt.
- Ab 100.000 Euro gilt eine Obergrenze.
- Junglandwirte: Sie erhalten weiterhin einen Zuschlag bei den Direktzahlungen.
- Konditionalität wird erweitert: Neu ist ein dreistufiges System aus EU-Vorgaben, nationalen Schutzmaßnahmen und sozialen Anforderungen.
Wie geht es weiter?
Die Verhandlungen zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament starten jetzt und dürften zwei Jahre dauern.
Eine Einigung braucht sowohl Einstimmigkeit im Rat als auch eine Mehrheit im Parlament.
Eine Einigung braucht sowohl Einstimmigkeit im Rat als auch eine Mehrheit im Parlament.
Links zum Thema
- Agrarreferent LHStv. Gruber und LK-Präsident Huber warnen vor Kürzungen im EU-Agrarbudget – Agrarpolitik muss eigenständig und ausreichend dotiert bleiben – „Kommissionsvorschlag ist Risiko für Versorgungssicherheit“ – Appell zum überparteilichen Schulterschluss.
- Der von der EU-Kommission im Haushaltsentwurf für 2028–2034 geplante „Einzelfonds“ gefährdet die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).