Förderung für Junglandwirte
Jedes Jahr erfolgt auf einigen hundert landwirtschaftlichen Betrieben in Kärnten ein Bewirtschafterwechsel. Die Übernahme/Aufnahme der Bewirtschaftung ist nicht zwingend mit der Betriebsübernahme am Erbweg verbunden, sondern kann auch durch Pacht, Kauf oder Neugründung eines Betriebes erfolgen. Vor allem Personen, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, wählen oft einen dieser Wege, um einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften zu können.
Um den Start von Junglandwirtinnen und Junglandwirten zu erleichtern, gibt es im Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 inklusive der Verlängerungsjahre 2021 und 2022 die „Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte“. Damit man diese Förderung in Anspruch nehmen kann, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind im Informationsblatt auf der Homepage der Förderstelle, Abteilung 10, Land Kärnten, zusammengefasst bzw. können bei den Regionalstellen der Abt. 10 erfragt werden. Wichtig ist, dass innerhalb eines Jahres ab Pachtung/Übernahme/Kauf des Betriebes der Antrag für die Existenzgründungsbeihilfe bei der Förderstelle gestellt werden muss. Je nach betrieblicher Situation und Ausbildung des Bewirtschafters kann eine Fördersumme von bis zu 15.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich kann im Rahmen der Mehrfachantragsstellung mit der „Zahlung für Junglandwirte“ ein Top-up bei den Direktzahlungen beantragt werden. Dieses wird über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Übernahme der Bewirtschaftung, jährlich, pro ha beantragter Fläche, ausbezahlt.
Um den Start von Junglandwirtinnen und Junglandwirten zu erleichtern, gibt es im Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 inklusive der Verlängerungsjahre 2021 und 2022 die „Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte“. Damit man diese Förderung in Anspruch nehmen kann, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind im Informationsblatt auf der Homepage der Förderstelle, Abteilung 10, Land Kärnten, zusammengefasst bzw. können bei den Regionalstellen der Abt. 10 erfragt werden. Wichtig ist, dass innerhalb eines Jahres ab Pachtung/Übernahme/Kauf des Betriebes der Antrag für die Existenzgründungsbeihilfe bei der Förderstelle gestellt werden muss. Je nach betrieblicher Situation und Ausbildung des Bewirtschafters kann eine Fördersumme von bis zu 15.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich kann im Rahmen der Mehrfachantragsstellung mit der „Zahlung für Junglandwirte“ ein Top-up bei den Direktzahlungen beantragt werden. Dieses wird über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Übernahme der Bewirtschaftung, jährlich, pro ha beantragter Fläche, ausbezahlt.
Beratungsangebote
Im Zuge der Betriebsübernahme, Betriebspachtung oder Neugründung gibt es eine Reihe von Beratungsangeboten der Landwirtschaftskammer Kärnten:
- Hofübergabe-/Hofübernahmeberatung, Pachtangelegenheiten, Pachtvertragserstellung durch die Außenstellen der Landwirtschaftskammer, 0463/58 50 – jeweilige Außenstelle
- Betriebskonzept, Betriebsplanung
Kontakt: Dipl.-Ing. Hartwig Winkler, 0463/58 50-14 06; Mag. Stefan Jerlich, 0463/58 50-14 04 - Innovation-Grundberatung
Kontakt: Dipl.-Ing. Bernhard Tscharre, 0463/58 50-14 03