EU-Kommission schiebt Entwaldungsverordnung auf
Die umstrittene EU-Entwaldungsverordnung (European Deforestation Regulation, EUDR) tritt nicht wie geplant mit Beginn 2025 in Kraft. Am 2. Oktober veröffentlichte die EU-Kommission nicht nur zusätzliche Leitlinien zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung, sondern gab auch bekannt, „dass die Rechtsvorschriften erst am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Klein- und Kleinstunternehmen“ anwendbar werden. Die zwölf Monate Aufschub sollen als Einführungsphase dienen, um – so die EU-Kommission – den Betroffenen eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen und eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. In einer Pressemitteilung betont die EU-Kommission, dass die verlängerte Frist der Umsetzung „in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt der Verordnung“ in Frage stelle.
Verschiebung alleine zu wenig
Führende Vertreter der heimischen Land- und Forstwirtschaft, die die Entwaldungsverordnung seit Jahren massiv kritisieren, begrüßen den Aufschub. Ihnen geht diese Fristverlängerung jedoch nicht weit genug. LK-Präsident Siegfried Huber: „Die Verschiebung der Verordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Tatsache ist aber, dass die Entwaldungsverordnung völlig verfehlt ist und aufgehoben werden muss. Zumindest müssen Länder wie Kärnten oder Österreich, wo der Waldanteil steigt, vom Geltungsbereich ausgenommen werden“, fordert Huber.
In die gleiche Kerbe schlägt LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger, der die Aufschiebung als alternativlos betrachtet, „um ein absolutes Chaos in den europäischen Forst-, Holz-, Agrar- und Lebensmittel-Wertschöpfungsketten zu vermeiden“. Moosbrugger zeigt auf, dass die für die Umsetzung notwendigen Erfassungssysteme noch bei weitem nicht ausgereift seien und auch die versprochene Risikoeinstufung der Mitgliedstaaten bisher nicht erfolgt sei. „Einer Verschiebung sollte dann auch eine Verbesserung folgen. So fordern wir von der EU-Kommission mit Nachdruck, dass es für Länder wie Österreich deutliche Erleichterungen bzw. Ausnahmen gibt. In unserem Land sind die Wälder durch strengste Forstgesetze geschützt.“ Es gelte daher, die nachhaltig wirtschaftenden Land- und Forstbetriebe vor einer völlig unnötigen Bürokratielast zu bewahren, betont Moosbrugger.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig wiederum sieht sich in seinen Bemühungen bestätigt, als erster EU-Landwirtschaftsminister vor einer Bürokratielawine gewarnt zu haben: „Es ist uns ein großes Anliegen, die globale Entwaldung wie im Amazonas-Regenwald zu stoppen. Gleichzeitig dürfen Länder ohne Entwaldungsrisiko, wie Österreich, nicht mit einer unverhältnismäßigen Regulierungswut und unnötigen Auflagen benachteiligt werden.“ In den vergangenen 50 Jahren habe sich die Waldfläche Österreichs insgesamt um 330.000 ha vergrößert, unterstreicht Totschnig in diesem Zusammenhang.
Das letzte Wort zum Thema „Entwaldungsverordnung“ dürfte damit weder in Österreich noch auf EU-Ebene gesprochen sein, der Kärntner Bauer wird auch künftig laufend über aktuelle Entwicklungen berichten.
Das letzte Wort zum Thema „Entwaldungsverordnung“ dürfte damit weder in Österreich noch auf EU-Ebene gesprochen sein, der Kärntner Bauer wird auch künftig laufend über aktuelle Entwicklungen berichten.