Biodiversitätsflächen: Auflagen beachten, Kürzungen vermeiden
Bei Grünlandbiodiversitätsflächen kann aus vier verschiedenen Varianten gewählt werden. Es ist bei der Nutzung auf die jeweilige Beantragung im Mehrfachantrag (MFA) zu achten. Eine Variantenänderung ist nach der MFA-Antragsfrist nur in bestimmten Konstellationen bis zu bestimmten Zeitpunkten möglich und kann in den Außenstellen betriebsindividuell nachgefragt werden.
Die Einhaltung der Vorgaben wird durch das Flächenmonitoring kontrolliert. Werden diese nicht erfüllt, kann es zu Kürzungen der Maßnahmenprämie (UBB/BIO) kommen. Deshalb ist es ratsam, sich sorgfältig mit den Anforderungen sowie der Antragstellung im MFA zu befassen. Wichtig: Bei wiederholten Verstößen in den darauffolgenden Jahren erhöhen sich die Kürzungen der Prämie entsprechend.
Die Einhaltung der Vorgaben wird durch das Flächenmonitoring kontrolliert. Werden diese nicht erfüllt, kann es zu Kürzungen der Maßnahmenprämie (UBB/BIO) kommen. Deshalb ist es ratsam, sich sorgfältig mit den Anforderungen sowie der Antragstellung im MFA zu befassen. Wichtig: Bei wiederholten Verstößen in den darauffolgenden Jahren erhöhen sich die Kürzungen der Prämie entsprechend.
1| Pflege: Auflagen
- Später Schnittzeitpunkt (Code DIVSZ): Erste Nutzung Weide/Mahd, frühestens mit zweiter Mahd vergleichbarer Schläge ab 15. Juni, jedenfalls ab 15. Juli; mindestens einmal Mähen mit Abtransport des Mähguts; keine Beschränkung der Nutzungshäufigkeit; Häckseln ist erst nach der ersten Nutzung erlaubt.
- Nutzungsfreier Zeitraum von neun Wochen (Code DIVNFZ): Erste Nutzung Weide/Mahd ohne vorgeschriebenen Zeitpunkt, nach der ersten Nutzung ist ein nutzungsfreier Zeitraum von zumindest neun Wochen einzuhalten; die Dokumentation entfällt ab 2025, da monitoringfähig; mindestens einmal Mähen mit Abtransport des Mähguts.
- Belassen von Altgrasflächen (Code DIVAGF): Erste Nutzung Weide/Mahd ohne vorgeschriebenen Zeitpunkt, jedoch späteste Nutzung am 15. August; mindestens einmal Mähen mit Abtransport des Mähguts; im Folgejahr verpflichtende Beantragung der Variante DIVSZ.
- Neueinsaat mit regionaler Saatgutmischung (Code DIVRS): früheste Nutzung ab 15. Juli; maximal zwei Nutzungen pro Jahr; mindestens einmal Mähen mit Abtransport des Mähguts; Häckseln ist nicht erlaubt.
2| Einsatz von Betriebsmitteln
- Pflanzenschutzmittel sind verboten, ausgenommen Pflanzenschutzmittel gemäß Bioverordnung (EU) 2018/848
- Düngung je nach Variantenbeantragung
- DIVSZ - keine Düngung vor der ersten Nutzung
- DIVNFZ - keine Düngung während der nutzungsfreien neun Wochen
- DIVAGF - keine Düngung ab letzter Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung nach Variante DIVSZ im Folgejahr
- DIVRS - Verzicht auf Düngung außer Festmist bzw. Festmistkompost.
3| Weitere Auflagen
Bei Variante DIVNFZ gilt ein Befahrungsverbot während der nutzungsfreien Zeit von neun Wochen. Die Variante DIVAGF schreibt ein Befahrungsverbot ab der letzten Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung im Folgejahr nach Variante DIVSZ vor.
Flächenmonitoring: Nutzungszeitpunkte
Auf Grünlandbiodiversitätsflächen wird die Einhaltung der Pflegeauflagen (Nutzungszeitpunkte) via Flächenmonitoring überprüft. Bei einer Auffälligkeit, z.B. Biodiversitätsfläche zu früh gemäht, informiert die AMA über die kostenlose "AMA MFA Fotos"-App, per E-Mail oder über einen Plausifehler in der MFA-Antragsübersicht auf www.eama.at.
Um Flächenmonitoringaufträge zu vermeiden, empfiehlt es sich, Nutzungen mit Fotos zu dokumentieren. Dies ist z.B. auch via "AMA MFA Fotos"-App per "Initiativauftrag" möglich, indem man Fotos einem Schlag und einer vordefinierten Kategorie (z.B. Mahd, …) zuordnet.
Alle relevanten Informationen zum Thema Flächenmonitoring erfahren Sie in den Erklärvideos der Agrarmarkt Austria auf YouTube.
Um Flächenmonitoringaufträge zu vermeiden, empfiehlt es sich, Nutzungen mit Fotos zu dokumentieren. Dies ist z.B. auch via "AMA MFA Fotos"-App per "Initiativauftrag" möglich, indem man Fotos einem Schlag und einer vordefinierten Kategorie (z.B. Mahd, …) zuordnet.
Alle relevanten Informationen zum Thema Flächenmonitoring erfahren Sie in den Erklärvideos der Agrarmarkt Austria auf YouTube.