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ÖPUL-Maßnahmenanmeldung - was ist beim MFA 2026 noch möglich?

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07.11.2025 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten bis 15.04.2026

Im Rahmen des Mehrfachantrages (MFA) 2026 können Betriebe bis spätestens 31. Dezember 2025 neue ÖPUL-Maßnahmen und Zuschläge anmelden. Welche Einschränkungen ab dem MFA 2026 gelten, erfahren Sie hier.

Um einen gültigen Vertrag ab 2026 zu begründen, muss die Beantragung von Maßnahmen und zusätzlichen Optionen im Maßnahmenantrag des Mehrfachantrages bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen. Bei den ÖPUL-Maßnahmen und Zuschlägen wird zwischen einjährigen und mehrjährigen unterschieden.
GAP Foto.jpg © LK Kärnten
© LK Kärnten

Mehrjährige Maßnahmen und Optionen

Der Vertragszeitraum für mehrjährige Maßnahmen (siehe Kasten) läuft bis einschließlich 31. Dezember 2028 und umfasst eine Mindestvertragsdauer von vier Jahren. Damit war der letzte Einstieg in mehrjährige Maßnahmen und Optionen mit dem MFA 2025 möglich. Im MFA 2026 ist somit kein Neueinstieg in mehrjährige Maßnahmen mehr möglich. Einzig ein Umstieg in eine höherwertige Maßnahme (z.B.: UBB auf BIO), oder eine Maßnahmenübernahme bleibt möglich.

Umstieg in höherwertige Maßnahme
Während des laufenden Vertragszeitraumes kann letztmalig mit dem MFA 2026 eine bestehende Maßnahme in eine andere, höherwertige Maßnahme umgewandelt werden. Dabei entsteht keine Rückzahlungsverpflichtung für die ursprüngliche Maßnahme. Die Verpflichtungen der höherwertigen Maßnahme gelten für die restliche Laufzeit des ursprünglich eingegangenen Vertrags.  

Umstieg in höherwertige Maßnahme

von nach
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) Biologische Wirtschaftsweise
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB) Biologische Wirtschaftsweise
Bewirtschaftung von Bergmähdern Naturschutz oder Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Herbizidverzicht & Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen Biologische Wirtschaftsweise
Auswaschungsgefährdete Ackerflächen der Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker Naturschutz oder Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Naturschutz Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Ergebnisorientierte Bewirtschaftung Naturschutz
Maßnahmenübernahme
Eine Maßnahmenübernahme bedeutet, dass ein Betrieb im Zuge einer Flächenübernahme von einem anderen Betrieb, der an einer flächenbezogenen Maßnahme oder Option teilnimmt, diese Maßnahme bzw. Option mitübernimmt. Diese Übernahme ist bis spätestens 15. April, bei der Maßnahme "Almbewirtschaftung" bis spätestens 15. Juli möglich. Dabei gilt: Die Maßnahmenübernahme darf nicht zu einer Ausweitung der bisherigen Maßnahmenfläche auf andere Flächen um mehr als 50% führen.

Beispiel: Ein Betrieb mit 8 ha Eigenfläche im MFA 2025 kann im MFA 2026 eine UBB-Maßnahme nur übernehmen, wenn mehr als 16 ha von Betrieben mit gültiger UBB-Teilnahme übernommen werden.

Mehrjährige Maßnahmen und Optionen

  • Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
  • Biologische Wirtschaftsweise (BIO)
  • Biologische Wirtschaftsweise - Teilbetrieb
  • Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB)
  • Bewirtschaftung von Bergmähdern
  • Erosionsschutz Acker
  • Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
  • Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
  • Almbewirtschaftung inklusive Option "Naturschutz auf der Alm"
  • Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker
  • Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG)
  • Naturschutz (NAT)
  • Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW)

Einjährige Maßnahmen und Zuschläge

Der letzte Einstieg in einjährige Maßnahmen (sh. Kasten) ist mit dem MFA 2027 - und damit auch im MFA 2026 - möglich. Die Beantragung von Optionen oder Zuschlägen bei einjährigen Maßnahmen ist bis einschließlich Förderjahr 2028 möglich, d.h. sie müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 beantragt werden.
Diese Frist gilt auch für Zuschläge mehrjähriger Maßnahmen, wobei für die Neubeantragung eines Zuschlags bereits eine gültige Teilnahme an der Hauptmaßnahme bestehen muss.

Zuschläge

ÖPUL-Maßnahme Zuschlag / Option
UBB/BIO (mehrjährig) ·       Phänoflex
·       Biodiversitätsmonitoring
NAT / EBW (mehrjährig) ·       Regionaler Naturschutzplan (RNP)
Almbewirtschaftung (mehrjährig) ·       Almweideplan
Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker (mehrjährig) ·       Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparierung (einjährig) ·       Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen
Tierwohl -Stallhaltung Rinder (einjährig) ·       Festmistkompostierung
Tierwohl – Schweinehaltung (einjährig) ·       Festmistkompostierung
·       Unkupierte Ferkel, Jung- und Mastschweine
·       GVO-freie Eiweißfuttermittel europäischer Herkunft

Einjährige Maßnahmen

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen
  • Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
  • Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau
  • Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
  • Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
  • Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
  • Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
  • Tierwohl - Behirtung
  • Tierwohl - Weide
  • Tierwohl - Stallhaltung Rinder
  • Tierwohl - Schweinehaltung

Was ist zu beachten?

  • Überprüfen Sie Ihre bereits beantragten Maßnahmen und Zuschläge auf ihre Gültigkeit.
  • Wenn ein Neueinstieg gewünscht ist, achten Sie unbedingt auf die Beantragungsfrist 31. Dezember 2025.
  • Einjährige Maßnahmen und Optionen verlängern sich automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn sie nicht abgemeldet werden und sämtliche Auflagen erfüllt sind. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Maßnahme (z.B.: Tierwohl - Weide) weiterhin aktiv ist, empfiehlt sich eine Neubeantragung innerhalb der Frist.
Mit Ende Oktober wurden die ersten MFA-Termine versendet. Besteht der Wunsch in eine Maßnahme oder einen Zuschlag einzusteigen und Ihr Termin ist erst 2026 angesetzt, kontaktieren Sie Ihre Außenstelle und vereinbaren sie einen früheren Abgabetermin im Herbst. Bitte beachten Sie, dass die Außenstellen ab 22. Dezember geschlossen sind.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Berater:innen Ihrer Außenstelle gerne zur Verfügung.

ÖPUL 2023-2027

  • MFA-Kalendercheck: Diese vier Fristen dürfen Sie jetzt nicht verpassen

  • ÖPUL-Maßnahmenanmeldung - was ist beim MFA 2026 noch möglich?

  • Meldefrist für bodennahe Ausbringung und Gülleseparation

  • ÖPUL-Prämien bei neuen Flächen begrenzt

  • Zwischenfrucht Variante 6 - Prämienkürzung vermeiden

  • Letzte Chance für ÖPUL-Weiterbildung: Fristen nicht versäumen!

  • Frist für Bodenprobenziehung nicht versäumen!

  • Nicht vergessen - Zwischenfruchtbegrünung beantragen!

  • Bodenprobenziehung nicht vergessen

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  • Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün

  • Begrünungen im ÖPUL

  • Die Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau

  • ÖPUL-Weiterbildung – Onlinekurse nutzen

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  • Jetzt Pflanzenschutzmittel-Codierung im MFA prüfen!

  • ÖPUL: Bodenprobenerfassung nicht vergessen!

  • Vorverlegung Schnittzeitpunkt - was zu beachten ist

  • Biodiversitätsflächen - Auflagen beachten

  • Prämie für Flächenzugang im ÖPUL begrenzt

  • Filmtipp: "ÖPUL" - eine Erfolgsgeschichte seit 30 Jahren

  • Verpflichtende Weiterbildung bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende abschließen

  • Frist für ÖPUL-Weiterbildung läuft mit 31. Dezember 2025 ab

  • Almabtrieb 2025

  • Zwischenfruchtanbau - Begrünungsvariante 1

  • ÖPUL: Aufzeichnungsverpflichtungen bei "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"

  • Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

  • Terminüberblick zur ÖPUL-Maßnahme “Zwischenfruchtanbau“

  • ÖPUL-Infos zu “Almbewirtschaftung“ und “Tierwohl - Behirtung“

  • Übersicht über die Mähzeitpunkte bei Grünland-Biodiversitätsflächen im ÖPUL

  • Mahdvorverlegung von bis zu acht Tagen möglich

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

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