ÖPUL-Maßnahmenanmeldung - was ist beim MFA 2026 noch möglich?
Um einen gültigen Vertrag ab 2026 zu begründen, muss die Beantragung von Maßnahmen und zusätzlichen Optionen im Maßnahmenantrag des Mehrfachantrages bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen. Bei den ÖPUL-Maßnahmen und Zuschlägen wird zwischen einjährigen und mehrjährigen unterschieden.
Mehrjährige Maßnahmen und Optionen
Der Vertragszeitraum für mehrjährige Maßnahmen (siehe Kasten) läuft bis einschließlich 31. Dezember 2028 und umfasst eine Mindestvertragsdauer von vier Jahren. Damit war der letzte Einstieg in mehrjährige Maßnahmen und Optionen mit dem MFA 2025 möglich. Im MFA 2026 ist somit kein Neueinstieg in mehrjährige Maßnahmen mehr möglich. Einzig ein Umstieg in eine höherwertige Maßnahme (z.B.: UBB auf BIO), oder eine Maßnahmenübernahme bleibt möglich.
Umstieg in höherwertige Maßnahme
Während des laufenden Vertragszeitraumes kann letztmalig mit dem MFA 2026 eine bestehende Maßnahme in eine andere, höherwertige Maßnahme umgewandelt werden. Dabei entsteht keine Rückzahlungsverpflichtung für die ursprüngliche Maßnahme. Die Verpflichtungen der höherwertigen Maßnahme gelten für die restliche Laufzeit des ursprünglich eingegangenen Vertrags.
Umstieg in höherwertige Maßnahme
Während des laufenden Vertragszeitraumes kann letztmalig mit dem MFA 2026 eine bestehende Maßnahme in eine andere, höherwertige Maßnahme umgewandelt werden. Dabei entsteht keine Rückzahlungsverpflichtung für die ursprüngliche Maßnahme. Die Verpflichtungen der höherwertigen Maßnahme gelten für die restliche Laufzeit des ursprünglich eingegangenen Vertrags.
Umstieg in höherwertige Maßnahme
| von | nach |
| Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) | Biologische Wirtschaftsweise |
| Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB) | Biologische Wirtschaftsweise |
| Bewirtschaftung von Bergmähdern | Naturschutz oder Ergebnisorientierte Bewirtschaftung |
| Herbizidverzicht & Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen | Biologische Wirtschaftsweise |
| Auswaschungsgefährdete Ackerflächen der Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker | Naturschutz oder Ergebnisorientierte Bewirtschaftung |
| Naturschutz | Ergebnisorientierte Bewirtschaftung |
| Ergebnisorientierte Bewirtschaftung | Naturschutz |
Maßnahmenübernahme
Eine Maßnahmenübernahme bedeutet, dass ein Betrieb im Zuge einer Flächenübernahme von einem anderen Betrieb, der an einer flächenbezogenen Maßnahme oder Option teilnimmt, diese Maßnahme bzw. Option mitübernimmt. Diese Übernahme ist bis spätestens 15. April, bei der Maßnahme "Almbewirtschaftung" bis spätestens 15. Juli möglich. Dabei gilt: Die Maßnahmenübernahme darf nicht zu einer Ausweitung der bisherigen Maßnahmenfläche auf andere Flächen um mehr als 50% führen.
Beispiel: Ein Betrieb mit 8 ha Eigenfläche im MFA 2025 kann im MFA 2026 eine UBB-Maßnahme nur übernehmen, wenn mehr als 16 ha von Betrieben mit gültiger UBB-Teilnahme übernommen werden.
Eine Maßnahmenübernahme bedeutet, dass ein Betrieb im Zuge einer Flächenübernahme von einem anderen Betrieb, der an einer flächenbezogenen Maßnahme oder Option teilnimmt, diese Maßnahme bzw. Option mitübernimmt. Diese Übernahme ist bis spätestens 15. April, bei der Maßnahme "Almbewirtschaftung" bis spätestens 15. Juli möglich. Dabei gilt: Die Maßnahmenübernahme darf nicht zu einer Ausweitung der bisherigen Maßnahmenfläche auf andere Flächen um mehr als 50% führen.
Beispiel: Ein Betrieb mit 8 ha Eigenfläche im MFA 2025 kann im MFA 2026 eine UBB-Maßnahme nur übernehmen, wenn mehr als 16 ha von Betrieben mit gültiger UBB-Teilnahme übernommen werden.
Mehrjährige Maßnahmen und Optionen
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
- Biologische Wirtschaftsweise (BIO)
- Biologische Wirtschaftsweise - Teilbetrieb
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB)
- Bewirtschaftung von Bergmähdern
- Erosionsschutz Acker
- Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Almbewirtschaftung inklusive Option "Naturschutz auf der Alm"
- Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG)
- Naturschutz (NAT)
- Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW)
Einjährige Maßnahmen und Zuschläge
Der letzte Einstieg in einjährige Maßnahmen (sh. Kasten) ist mit dem MFA 2027 - und damit auch im MFA 2026 - möglich. Die Beantragung von Optionen oder Zuschlägen bei einjährigen Maßnahmen ist bis einschließlich Förderjahr 2028 möglich, d.h. sie müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 beantragt werden.
Diese Frist gilt auch für Zuschläge mehrjähriger Maßnahmen, wobei für die Neubeantragung eines Zuschlags bereits eine gültige Teilnahme an der Hauptmaßnahme bestehen muss.
Diese Frist gilt auch für Zuschläge mehrjähriger Maßnahmen, wobei für die Neubeantragung eines Zuschlags bereits eine gültige Teilnahme an der Hauptmaßnahme bestehen muss.
Zuschläge
| ÖPUL-Maßnahme | Zuschlag / Option |
| UBB/BIO (mehrjährig) | · Phänoflex |
| · Biodiversitätsmonitoring | |
| NAT / EBW (mehrjährig) | · Regionaler Naturschutzplan (RNP) |
| Almbewirtschaftung (mehrjährig) | · Almweideplan |
| Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker (mehrjährig) | · Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen |
| Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparierung (einjährig) | · Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen |
| Tierwohl -Stallhaltung Rinder (einjährig) | · Festmistkompostierung |
| Tierwohl – Schweinehaltung (einjährig) | · Festmistkompostierung |
| · Unkupierte Ferkel, Jung- und Mastschweine | |
| · GVO-freie Eiweißfuttermittel europäischer Herkunft |
Einjährige Maßnahmen
- Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau
- Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
- Tierwohl - Behirtung
- Tierwohl - Weide
- Tierwohl - Stallhaltung Rinder
- Tierwohl - Schweinehaltung
Was ist zu beachten?
- Überprüfen Sie Ihre bereits beantragten Maßnahmen und Zuschläge auf ihre Gültigkeit.
- Wenn ein Neueinstieg gewünscht ist, achten Sie unbedingt auf die Beantragungsfrist 31. Dezember 2025.
- Einjährige Maßnahmen und Optionen verlängern sich automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn sie nicht abgemeldet werden und sämtliche Auflagen erfüllt sind. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Maßnahme (z.B.: Tierwohl - Weide) weiterhin aktiv ist, empfiehlt sich eine Neubeantragung innerhalb der Frist.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Berater:innen Ihrer Außenstelle gerne zur Verfügung.