Auszahlungsmitteilungen und -bescheide prüfen
In diesen Dokumenten wird detailliert dargestellt, wie sich die Beträge der Hauptauszahlung vom 18. Dezember 2025 zusammensetzen. Mit der Zustellung beginnt gleichzeitig die Frist für mögliche Beschwerden oder Einsprüche.
Die Zustellung erfolgt - sofern eine Anmeldung bei "Mein Postkorb" besteht - ausschließlich online, ansonsten per Post. Zusätzlich stehen alle Dokumente zwei bis drei Tage nach dem Versand im eArchiv auf www.eama.at zur Verfügung.
Die Zustellung erfolgt - sofern eine Anmeldung bei "Mein Postkorb" besteht - ausschließlich online, ansonsten per Post. Zusätzlich stehen alle Dokumente zwei bis drei Tage nach dem Versand im eArchiv auf www.eama.at zur Verfügung.
Überprüfung der Auszahlungen
Es wird dringend empfohlen, die Bescheide und Mitteilungen sorgfältig zu prüfen und die ausgewiesenen Beträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren.
Besondere Aufmerksamkeit sollte folgenden Punkten gelten:
Die Rechtsmittelbelehrung am DIZA-Bescheid ist unbedingt zu beachten, da ab Zustellung Beschwerdefristen von zwei oder vier Wochen gelten können. Für AZ- und ÖPUL-Mitteilungen beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen.
Nachfrist bei ungültigen ÖPUL-Maßnahmen
Wurde eine einjährige ÖPUL-Maßnahme im Antragsjahr 2025 nicht gültig begründet, weil Zugangsvoraussetzungen oder Mindestteilnahmebedingungen nicht erfüllt wurden, erscheint in der Mitteilung der Hinweis: "Der Vertrag kommt nicht zustande".
Können die Voraussetzungen im Antragsjahr 2026 erfüllt werden, kann die betroffene einjährige Maßnahme innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung im MFA 2026 nachträglich neu beantragt werden. Da die reguläre Anmeldefrist bereits am 31. Dezember 2025 endete, ist zusätzlich ein gesondertes Anerkennungsersuchen an die AMA zu richten. Dieses ist im eAMA unter dem Reiter "Eingaben -> Einspruch -> ÖPUL-Mitteilung 2025" einzubringen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte folgenden Punkten gelten:
- abgelehnte Anträge
- ÖPUL-Maßnahmen, die nicht zustande gekommen sind
- Abweichungen zwischen beantragten und ermittelten Flächen bzw. Tieren
- Nicht-Auszahlungen, Kürzungen oder Sanktionen aufgrund von Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrollen
- Abzüge wegen Verstößen gegen Auflagen der Konditionalität.
Die Rechtsmittelbelehrung am DIZA-Bescheid ist unbedingt zu beachten, da ab Zustellung Beschwerdefristen von zwei oder vier Wochen gelten können. Für AZ- und ÖPUL-Mitteilungen beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen.
Nachfrist bei ungültigen ÖPUL-Maßnahmen
Wurde eine einjährige ÖPUL-Maßnahme im Antragsjahr 2025 nicht gültig begründet, weil Zugangsvoraussetzungen oder Mindestteilnahmebedingungen nicht erfüllt wurden, erscheint in der Mitteilung der Hinweis: "Der Vertrag kommt nicht zustande".
Können die Voraussetzungen im Antragsjahr 2026 erfüllt werden, kann die betroffene einjährige Maßnahme innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung im MFA 2026 nachträglich neu beantragt werden. Da die reguläre Anmeldefrist bereits am 31. Dezember 2025 endete, ist zusätzlich ein gesondertes Anerkennungsersuchen an die AMA zu richten. Dieses ist im eAMA unter dem Reiter "Eingaben -> Einspruch -> ÖPUL-Mitteilung 2025" einzubringen.
Info: Für Fragen zur Auszahlung steht die AMA-Hotline unter 050/31 51 99 zur Verfügung. Unterstützung bei Rückfragen oder Einsprüchen bieten außerdem die zuständigen LK-Außenstellen sowie das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft.
Auszahlungen vom 18. Dezember 2025
- Direktzahlungen 2025 (100%)
- ÖPUL 2025, ohne Maßnahme "Zwischenfruchtanbau" (75%)
- AZ 2025 (75%)
- Nachberechnungen DIZA, ÖPUL und AZ der Jahre 2015 - 2024
- Rückvergütung der CO2-Bepreisung 2025
- Temporäre Agrardiesel-Rückvergütung 2025