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Als bäuerlicher Vermieter richtig versichert?

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24.06.2021 | von Monika Huber

Die Gefahrenquellen für Gäste am Urlaubsbauernhof sind vielfältig. Über wichtige Vorsorgemaßnahmen informiert ein Onlineseminar der LK Kärnten und des LFI.

Spielplatz Bauernhof.jpg © Alina/stock.adobe.com
Mit der richtigen Versicherung können Folgeschäden bei Unfällen gemildert werden. © Alina/stock.adobe.com
Familie Huber bietet seit zehn Jahren Urlaub am Bauernhof an. An einem Sommertag stürzt eine Urlauberin beim Spielen mit ihrer kleinen Tochter auf einer ungesicherten Gästeterrasse im Hofbereich und erleidet einen komplizierten Unterschenkelbruch. Für den Gast bedeutet dies einige Wochen Krankenhausaufenthalt und einen Verdienstentgang, da die Betroffene als selbstständige Trainerin ihren Beruf monatelang nicht ausüben kann. Ohne entsprechende Haftpflichtversicherung hätte Familie Huber den gesamten Schaden und das Schmerzensgeld zur Gänze selbst zahlen müssen.

Die Gefahrenquellen für die Gäste am Urlaubsbauernhof sind vielfältig. Kinder können wegen defekter Spielgeräte oder ungesicherter Gewässer verletzt werden. Windböen bringen Bäume zum Sturz – direkt aufs geparkte Urlaubsauto, Gäste können auf nassen und rutschigen Fliesen im Badezimmer zu Sturz kommen, am Heuboden und in den unversperrten Werkstätten lauern Gefahren für Kinder. Tiere sind am Urlaubsbauernhof für die Gäste eine tolle Attraktion, allerdings unterschätzen viele Menschen die Gefahren, die von Rindern, Pferden, Ziegen, Hasen, Katzen und Hunden ausgehen können. Auch bei der Mithilfe im Stall, bei der Heuernte, bei geführten Kräuterwanderungen oder beim Stockbrotbraten können Personen- oder Sachschäden entstehen.
 

Gegen Risiken gewappnet

Damit es während des Urlaubs zu keinen unangenehmen Geschehnissen kommt, ist es wichtig, sich vorher zu informieren und dementsprechende Vorkehrungen zu treffen. 
Vermietern wird geraten, im Vorfeld eine Beratung beim Versicherer ihres Vertrauens einzuholen. Eine Möglichkeit wäre, sich beim Onlineseminar „Richtig versichert in der bäuerlichen Vermietung“ mit Franz Innerhuber (Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten) am 29. Juni um 19.30 Uhr zu informieren. 

Anmeldung: LFI Kärnten, 0463/​​58 50-2500, office@lfi-ktn.at, www.lfi.at/ktn
 

7 Tipps für die Praxis

  • Kein Kraftfahrzeug ohne behördliche Kennzeichen verwenden – fehlt die behördliche Zulassung, existiert in der Regel auch kein Versicherungsschutz bei Unfällen.
  • Eltern haften für ihre Kinder – Aufsichtspflicht für Minderjährige (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr); Aufsichtspersonen sind verpflichtet, z. B. entweder selbst auf einem Rad mitzufahren oder im Gefahrenbereich diese Aufsichtspflicht auszuüben.
  • Regelmäßig prüfen, ob der Betrieb sicherheitstechnisch in Ordnung ist („Sicherer Bauernhof“): Nehmen Sie den kostenfreien Sicherheitscheck der SVS in Anspruch.
  • Versicherungsverträge regelmäßig prüfen und aktualisieren (Es gibt immer wieder Änderungen am Betrieb oder vom Gesetzgeber: gerichtliche Entscheidungen).
  • Die Versicherungssumme für die Haftpflicht sollte auf jeden Fall 5 Mio. Euro betragen.
  • Ein gute (es gibt nicht wirklich viele) Rechtsschutzversicherung sollte auf jeden Fall vorhanden sein (am besten nicht beim Stammversicherer). 
  • Wenn Gäste ankommen, einfach ein nettes Gespräch führen und Hinweise sowie Verhaltensregeln am Urlaubsbauernhof besprechen.
Franz Innerhuber.jpg © KK

Zwei Fragen an Franz Innerhuber

Schadenersatz und Versicherung – was sind die Voraussetzungen für die Leistungen des Geschädigten?
In der Regel sind für den Schadenersatz der Schaden an sich und ein Verschulden notwendig. Was es allerdings noch komplexer macht, ist die Tatsache, dass es daneben auch eine verschuldensunabhängige Haftung gibt – darunter fällt hier auch die Beherbergerhaftung. Einige Beispiele werden beim Seminar „Richtig versichert in der bäuerlichen Vermietung“ besprochen.

Was leistet die Haftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich für die Bezahlung von gerechtfertigten Ansprüchen und die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen zuständig. Damit dies auch tatsächlich funktioniert, ist es notwendig, die richtige Haftpflicht für die genaue Tätigkeit mit den richtigen Deckungserweiterungen zu haben. Hier sind die Unterschiede zwischen den Gesellschaften extrem groß! 
 

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