Bericht der LK Kärnten gem. § 12 Abs. 1 K-SpvGG
Bericht der Landwirtschaftskammer Kärnten gemäß § 12 Abs. 1 K-SpvGG für das Jahr 2018
die Veranlagungsformen der Landwirtschaftskammer Kärnten entsprechen ausschließlich dem § 6 des K-SpvG, welche auch in unseren Anlagerichtlinien entsprechend geregelt sind, somit fallen wir nicht unter § 17 (1) und (2) K-SpvG.
Im Jahr 2018 wurden sowohl Zukäufe als auch Verkäufe von Fondsanteilen sowie Anleihen getätigt. Die Landwirtschaftskammer Kärnten weist per 31.12.2018 keine Schulden auf.
Im Jahr 2018 wurden sowohl Zukäufe als auch Verkäufe von Fondsanteilen sowie Anleihen getätigt. Die Landwirtschaftskammer Kärnten weist per 31.12.2018 keine Schulden auf.