Wie werden die LK-Finanzen kontrolliert?
Landesregierung
Die Kärntner Landesregierung hat eine generelle Finanzaufsicht über die LK und ist berechtigt, die gesamte Gebarung der Landwirtschaftskammer bezüglich ihrer ziffernmäßigen Richtigkeit, ihrer Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften und auch hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Diese Prüfungen führen regelmäßig die Abteilung 10 und der Landesrechnungshof durch.
Bundesrechnungshof
So wie die Landesregierung prüft auch der Bundesrechnungshof die gesamte LK-Finanzgebarung.
LK-Kontrollausschuss
Der Kontrollausschuss der LK prüft das aus der Kammerumlage finanzierte Berufsvertretungsbudget.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
Prüft die vom Bund übertragene Förderungsabwicklung.
EU-Rechnungshof
Überprüft die übertragene EU-Förderungsabwicklung.