Viehverkehrsscheine für Rinder und Entwaldungsverordnung
Entwaldungsverordnung bei Viehverkauf noch irrelevant
Dank des vehementen Einsatzes der bäuerlichen Interessenvertretung, allen voran auch der Landwirtschaftskammer Kärnten, wurde Ende letzten Jahres der Umsetzungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) abermals um ein Jahr verschoben. Dennoch befindet sich auf einigen derzeit in den Außenstellen aufliegenden Viehverkehrsscheinen vorbereitend darauf bereits Verweise auf die Einhaltung der EUDR. Die AMA Marketing hat bestätigt, dass diese bis 30. Juni 2027 keine Anwendung finden und damit zu vernachlässigen.
Niederschwelliges, einfaches Antragsverfahren
Derzeit laufen die Vorbereitungen zur nationalen Umsetzung der EUDR. Die im letzten Jahr erreichen Vereinfachung ermöglichen unter anderem, dass nur noch eine einmalige Erklärung je Betrieb notwendig ist und die Postanschrift anstelle detaillierter Geodaten ausreicht. Das Landwirtschaftsministerium entwickelt ein Online-Tool um Land- und Forstwirten bei der Generierung einer für die EUDR notwendigen Identifikationsnummer mittels einer einfachen Erklärung zu helfen. Die Landwirtschaftskammer setzt sich dafür ein, dass das Antragsverfahren niederschwellig, einfach und in wenigen Klicks erledigt ist. Im Forstbereich sind darüber hinaus weitere Unterstützungsangebote von Partnern in der Wertschöpfungskette geplant. Sobald konkrete Informationen vorliegen, werden in den Kammermedien umfassende Informationen bereitgestellt.