Viehverkehrsscheine für Rinder: Verweise auf EUDR irrelevant
Die Entwaldungsverordnung bei Viehverkauf ist noch irrelevant. Die EU-Entwaldungsverordnung tritt für Holz am 30. Dezember 2026 in Kraft, für Rinder und Soja am 30. Juni 2027. Dank des vehementen Einsatzes der bäuerlichen Interessenvertretung, allen voran auch der Landwirtschaftskammer Kärnten, wurde Ende letzten Jahres der Umsetzungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) abermals um ein Jahr verschoben. Dennoch befinden sich auf einigen derzeit in den LK-Außenstellen aufliegenden Viehverkehrsscheinen vorbereitend darauf bereits Verweise auf die Einhaltung der EUDR. Die AMA Marketing hat bestätigt, dass diese bis 30. Juni 2027 keine Anwendung finden und damit zu vernachlässigen sind.
Einfaches Antragsverfahren
Derzeit laufen die Vorbereitungen zur nationalen Umsetzung der EUDR. Die im letzten Jahr erreichte Vereinfachung ermöglicht unter anderem, dass nur noch eine einmalige Erklärung je Betrieb notwendig ist und die Postanschrift anstelle detaillierter Geodaten ausreicht. Das Landwirtschaftsministerium entwickelt ein Online-Tool, um Land- und Forstwirten bei der Generierung einer für die EUDR notwendigen Identifikationsnummer mittels einer einfachen Erklärung zu helfen. Die Landwirtschaftskammer setzt sich dafür ein, dass das Antragsverfahren niederschwellig, einfach und in wenigen Klicks erledigt ist. Im Forstbereich sind darüber hinaus weitere Unterstützungsangebote von Partnern in der Wertschöpfungskette geplant. Sobald konkrete Informationen vorliegen, werden diese in den Medien der LK Kärnten umfassend bereitgestellt.