Untersaaten im Mais erfüllen viele Aufgaben
Mit der ab 2025 gültigen ÖPUL-Programmänderung wird zudem erstmalig auch die Anlage von Untersaaten in Maisbeständen über die Maßnahme "Erosionsschutz Acker" gefördert und kann somit als erosionsmindernde Maßnahme auf Ackerflächen mit einer Hangneigung über 10% angerechnet werden.

Zeitpunkt der Anlage
Die Anlage von Untersaaten in Mais kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. So ist zum Beispiel eine frühe Anlage sowohl vor als auch zeitig nach dem Maissetzen möglich, wobei die Aussaat nach dem Maissetzen zeitgleich mit dem Blindstriegeln insbesondere für Biobetriebe zu bevorzugen ist. In diesem Fall werden gleichzeitig keimende Unkräuter stark dezimiert. Diese Variante bietet den bestmöglichen Erosionsschutz, allerdings ist eine weitere Unkrautregulierung mit Striegel und Hacke nicht mehr möglich.
Bei konventioneller Bewirtschaftung ist darauf zu achten, dass untersaatschonende Herbizide verwendet werden, wobei ein leichter Dämpfer - um den Mais einen Wachstumsvorsprung zu ermöglichen - durchaus erwünscht sein kann. Im weiteren Wachstumsverlauf können in Abhängigkeit von der vorhandenen Aussaattechnik jederzeit Untersaaten angelegt werden. Der spätestmögliche Zeitpunkt liegt beim letzten Hackvorgang, wenn sich der Mais im 6- bis 8-Blattstadium befindet. Für eine spätere Anlage der Untersaat sprechen zum einen die Möglichkeit der mehrmaligen Unkrautregulierung und zum anderen, dass durch wiederholte mechanische Bearbeitung mit Striegel und Hackgerät Nährstoffe freigesetzt werden, was sich positiv auf den Maisertrag auswirkt. Damit die Begrünung besser aufläuft, sollte die Aussaat der Untersaatmischung grundsätzlich immer vor einem Niederschlag erfolgen.
Bei konventioneller Bewirtschaftung ist darauf zu achten, dass untersaatschonende Herbizide verwendet werden, wobei ein leichter Dämpfer - um den Mais einen Wachstumsvorsprung zu ermöglichen - durchaus erwünscht sein kann. Im weiteren Wachstumsverlauf können in Abhängigkeit von der vorhandenen Aussaattechnik jederzeit Untersaaten angelegt werden. Der spätestmögliche Zeitpunkt liegt beim letzten Hackvorgang, wenn sich der Mais im 6- bis 8-Blattstadium befindet. Für eine spätere Anlage der Untersaat sprechen zum einen die Möglichkeit der mehrmaligen Unkrautregulierung und zum anderen, dass durch wiederholte mechanische Bearbeitung mit Striegel und Hackgerät Nährstoffe freigesetzt werden, was sich positiv auf den Maisertrag auswirkt. Damit die Begrünung besser aufläuft, sollte die Aussaat der Untersaatmischung grundsätzlich immer vor einem Niederschlag erfolgen.
Anlageverfahren und Ausbringungstechnik
Für die Anlage der Untersaat können verschiedenste Geräte verwendet werden. So ist bei einer frühen Anlage der Einsatz einer herkömmlichen Drillmaschine möglich - auch noch im 3- bis 4-Blattstadium, ohne dass die Maispflanze geschädigt wird. Bei einer späteren Anlage erfolgt die Saatgutausbringung idealerweise mit einem pneumatischen Sägerät und mit mehreren Pralltellern. Bei Verwendung mechanischer Feinsämereienstreuer treten zwei negative Effekte auf. Zum einen wird die Saatgutmischung aufgrund der Gewichtsunterschiede der einzelnen Begrünungskomponenten entmischt, und zum anderen treten unerwünschte Saatgutverluste auf, da relativ viel Saatgut in den Blatttrichtern landet. Als weitere Ausbringungstechniken sind an dieser Stelle die Güllesaat sowie die Aussaat mittels Drohne zu erwähnen.
Abgestimmte Saatgutmischungen
Das Wachstum der Untersaaten startet in der Regel relativ langsam, sodass keine Konkurrenz zur Hauptkultur entsteht. Zudem wird auch bei der Zusammenstellung der Untersaatmischungen auf den Einsatz geeigneter und spätreifer Komponenten geachtet. Somit beginnt die Hauptentwicklung der Untersaat erst mit zunehmender Abreife des Maisbestands, wenn mehr Licht auf die Bodenoberfläche fällt. Als Untersaatkomponenten eignen sich in erster Linie Klee- und Grasarten, wie z.B. Weiß- und Inkarnatklee oder Raigräser, die im Anlagejahr nicht mehr aussamen. Seitens der Saatgutfirmen werden mittlerweile zahlreiche für Untersaaten geeignete Mischungen angeboten, wobei es deutliche Unterschiede hinsichtlich Wuchsform bzw. Nutzungsrichtung gibt. Üblicherweise werden eher auf Biomasseentwicklung ausgerichtete Untersaaten verwendet. Diese ermöglichen eine Nutzung der Aufwüchse im Herbst als Weide oder zur Silageerzeugung im darauffolgenden Frühjahr. Für viehlose Ackerbaubetriebe ist aber auch der Einsatz von sogenannten wurzeldominanten Mischungen empfehlenswert. Diese Sorten verfügen über ein ausgeprägtes Wurzelwachstum und fördern den Bodenaufbau aufgrund der hohen Wurzelexsudate, die dem Bodenmikrobiom als Nahrung dienen.
Kosten/Nutzen
Untersaaten im Mais erfüllen eine Reihe von positiven Aufgaben und bieten etliche Vorteile. Diese übersteigen bei weitem die mit der Anlage von Untersaaten verbundenen Kosten für Saatgut und Anlage - lassen sich aber nur schwer in Zahlen gießen. Allerdings kann festgehalten werden, dass mit der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Erosionsschutz Acker" im Regelfall die Saatgutkosten abgedeckt werden. Da die Aussaat oft mit anderen Bearbeitungsgängen kombiniert werden kann, halten sich auch die variablen Maschinenkosten in Grenzen. Diese ÖPUL-Maßnahme stellt jedenfalls eine sinnvolle und effektive Maßnahme dar, um Erosion vorzubeugen, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen und Bodenaufbau zu betreiben, ohne dass darunter die Produktivität des Ackerbaus verringert wird.
Vorteile von Untersaaten
- Erosionsschutz: Mais zählt aufgrund seiner langsamen Jugendentwicklung und großen Reihenabständen zu den erosionsgefährdeten Kulturen. Untersaaten verringern in Abhängigkeit von Anlagezeitpunkt und Entwicklungszustand das Erosionsrisiko.
- Humusbildung: Für Untersaaten werden vielfach Gräser eingesetzt. Vor allem sind sie in der Lage, mit ihren Wurzelausscheidungen das Bodenmikrobiom zu füttern und dadurch die biologische Aktivität im Boden und die Humusbildung zu steigern - Stichwort: neue Humustheorie.
- Unkrautunterdrückung: Die unkrautunterdrückende Wirkung beruht zum einen auf der Konkurrenz um die Wachstumsfaktoren Wasser, Nährstoffe und Licht und zum anderen auf der Beschattung zum Zeitpunkt der Keimung von Unkräutern (geringere Spätverunkrautung).
- Stickstofffixierung: Durch das Beimischen von legumen Begrünungskomponenten, wie z.B. Weißklee, Inkarnat- oder Alexandrinerklee, wird in gewissem Umfang zusätzlicher Stickstoff durch die Rhizobien gebildet und in der Biomasse gespeichert.
- Nährstoffbindung: Die von der Untersaat aufgenommenen und in Form von Biomasse gebundenen Nährstoffe reduzieren die Nitratgehalte im Boden und werden an die Folgekultur weitergegeben. Dieser Effekt wird bei über den Winter gehenden Untersaaten verstärkt.
- Befahrbarkeit im Herbst: Aufgrund der Bodenbedeckung in Kombination mit der Durchwurzelung und Bildung von stabilen Bodenaggregaten wird die Tragfähigkeit des Bodens zum Zeitpunkt der Ernte deutlich erhöht. Dadurch werden Schadverdichtungen vermindert und das Zeitfenster für Erntearbeiten vergrößert.
- Beweidung: Bei Verwendung einer entsprechenden Untersaatmischung mit ausreichender Entwicklung der Untersaat besteht insbesondere nach der Silomaisernte die Möglichkeit der Beweidung im Herbst.
- ÖPUL-Begrünung: Untersaaten werden für beide Begrünungsmaßnahmen im ÖPUL als förderfähige Zwischenfrucht angerechnet, sofern das Erntedatum der Hauptkultur den Auflagen in der jeweiligen Begrünungsmaßnahme entspricht - siehe QR-Codes.
ÖPUL-Auflagen
Erosionsschutz Acker
Bei Teilnahme an der Maßnahme mit Untersaat bei Ackerbohne, Kürbis, Soja, Sonnenblume sowie ab 2025 auch bei Mais und Sorghum müssen folgende Auflagen erfüllt werden:
Weitere Details können Sie im AMA-Maßnahmenblatt: Erosionsschutz Acker nachlesen.
Bei Teilnahme an der Maßnahme mit Untersaat bei Ackerbohne, Kürbis, Soja, Sonnenblume sowie ab 2025 auch bei Mais und Sorghum müssen folgende Auflagen erfüllt werden:
- Die Untersaat muss spätestens acht Wochen nach dem Anbau, jedoch bis spätestens am 30. Juni (bei Winterackerbohne bis 30. April), mit mindestens drei Mischungspartnern angelegt werden. Falls dies nicht erkennbar ist, ist ein Saatgutnachweis erforderlich.
- Saatstärke, Anbautechnik und Zeitpunkt müssen einen ausreichenden Feldaufgang und Erosionsschutz gewährleisten.
- Bodenbearbeitung inklusive Striegeln und Herbizide sind nach der Anlage der Untersaat bis zur Ernte verboten.
- Die Untersaat muss bis zur Ernte der Hauptkultur bestehen bleiben, darf nicht mitgeerntet oder als Erntegut verwertet werden. Wird sie nur "geköpft", ist dies zulässig.
- Unter bestimmten Bedingungen kann die Untersaat als Zwischenfrucht für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" genutzt werden, sofern die Ernte der Hauptkultur vor dem erforderlichen Begrünungstermin erfolgt. Auch bei der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün" ist die Untersaat als Zwischenfrucht anrechenbar, wobei der Tag der Ernte als Anlagezeitpunkt angenommen wird.
- Fördersatz:
- 81,0 Euro/ha für Untersaat
- 16,2 Euro/ha Zuschlag zu Untersaatprämie für Betriebe mit Teilnahme an der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise"
Weitere Details können Sie im AMA-Maßnahmenblatt: Erosionsschutz Acker nachlesen.