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Transportkostenzuschuss Milch: Anträge einreichen!

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31.08.2026 | von Elke Brencic - Gültigkeit: Kärnten

Für den Eigentransport der Milch zur Sammelstelle wird heuer ein Zuschuss gewährt. Die Antragstellung ist ab 7. September bis einschließlich 9. Oktober 2026 in den LK-Außenstellen möglich.

Milch AdobeStock_139104846.jpg © stock.adobe.com
Antragstellung ist ab 7. September bis einschließlich 9. Oktober 2026 in den LK-Außenstellen möglich. © stock.adobe.com
Auf Initiative von Agrarlandesrat LHStv. Martin Gruber hat die Kärntner Landesregierung einen Transportkostenzuschuss für Milchbäuerinnen und -bauern im benachteiligten Gebiet beschlossen. Damit sollen die durch den Milchtransport entstehenden Mehraufwendungen abgefedert werden. Insgesamt stehen 500.000 Euro zur Verfügung, maximal 2.500 Euro pro förderwerbender Person.
"Wir wollen damit die Mehrkosten des Eigentransports ausgleichen und gleichzeitig die Auswirkungen von Milchpreisschwankungen abfedern. Die Rückkehr des Milchtransportzuschusses ist daher ein wichtiges Signal und eine spürbare Unterstützung für jene Betriebe, die täglich hochwertige Lebensmittel erzeugen und unsere Versorgung sicherstellen - und das unter schwierigen Verhältnissen“, betont Gruber.
 
Für LK-Präsident Siegfried Huber ist der Transportkostenzuschuss ein wichtiges Instrument, um die Milchbauern im Berggebiet dabei zu unterstützen die höheren Kosten abzufedern: "Der Transportkostenzuschuss ist eine treffsichere Unterstützung für die Milchviehbetriebe, um die Mehrkosten in der Produktion bei gleichzeitig sinkenden Abnahmepreisen abzufedern. Danke an Landeshauptmannstellvertreter Gruber, der diese Maßnahme heuer wieder ermöglicht hat!“
 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Milchproduzenten, die im Jahr 2026 einen Eigentransport der Milch zu einer Milchsammelstelle oder Molkerei durchführen. Der Transportweg muss mindestens 50 Meter betragen. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen sowie Personengemeinschaften einen Antrag stellen, sofern eine Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt.

Wie erhalte ich ein Antragsformular?

Betriebe, die 2024 bereits einen Transportkostenzuschuss erhalten haben, bekommen das Antragsformular per Post zugesandt. Der Versand erfolgte diese Woche. Betriebe, die erstmals einen Antrag stellen, erhalten ein Leerformular in der zuständigen Außenstelle. Zusätzlich steht das Formular am Ende dieses Artikels zum Download bereit.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der zuständigen LK-Außenstelle abzugeben. Die Mitarbeiter:innen unterstützen bei der Antragstellung.
 

In welchem Zeitraum ist die Antragstellung möglich?

Es gilt eine Antragsfrist vom 7. September 2026 bis einschließlich 9. Oktober 2026. Es gibt keine Nachfrist.

Welche Daten sind erforderlich?

Für die Berechnung sind folgende Angaben notwendig:
  • Entfernung zur Milchsammelstelle/Molkerei
  • Landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet laut 2. AZ-Mitteilung 2025
  • Almfördereinheiten laut 2. AZ-Mitteilung 2025
  • Erschwernispunkte laut 2. AZ-Mitteilung 2025
  • Agrar-De-minimis-Beihilfen der Jahre 2024, 2025 und 2026
Bitte kontrollieren Sie die vorgedruckten Daten auf dem Antragsformular!

Wie wird die Entfernung angegeben?

Die Entfernung ist als einfache Wegstrecke (Hin- oder Rückweg) in Kilometern kaufmännisch gerundet auf eine Kommastelle anzugeben. ­ Bei zweitägiger Milchlieferung ist die halbe Entfernung einzutragen. ­ Bei unterschiedlichen Sammelstellen im Jahresverlauf sind die Entfernungen zu gewichten. ­ Bei saisonaler Milchlieferung ist die Entfernung auf das Jahr umzurechnen.

Kann bei einem gemeinsamen Transport zur Milchsammelstelle ein Antrag gestellt werden?

Ein Antrag ist möglich, wenn die Landwirtin bzw. der Landwirt dem Transporteur für den gemeinsamen Milchtransport eine finanzielle Abgeltung leistet. Als Entfernung gilt die Strecke vom eigenen Hof bis zur Sammelstelle.

Welche Angaben sind für "De-Minimis" notwendig?

Der Zuschuss ist eine "Agrar-De-minimis-Beihilfe". Der Förderwerbende darf den von der Europäischen Kommission festgesetzten Höchstbetrag von 50.000 Euro innerhalb der letzten drei Steuerjahren nicht überschreiten. Als weitere "Agrar-De-minimis-Beihilfen" gelten u.a.: ­ Besamungszuschuss der Gemeinde ­ Ankaufsbeihilfe für Zuchttiere ­ oder die Zuchtstutenprämie.  Die bezogenen Beihilfen der Jahre 2024, 2025 und 2026 sind im Antrag anzugeben.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung des Transportkostenzuschusses ist Ende Oktober 2026 vorgesehen.

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  • Leerformular Antrag Transportkostenzuschuss Milchbauern 2026 PDF 282,05 kB

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