Teilqualifikation - ein möglicher Ausbildungsweg
Das Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz regelt zur Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben eine Ausbildung über die sogenannte Teilqualifikation. Dabei werden in einem Ausbildungsvertrag gemeinsam mit dem Betrieb und der Berufsausbildungsassistenz und der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und die Dauer der Ausbildung festgelegt.
Neben der Teilqualifikation, die zu keinem Facharbeiterabschluss führt, besteht die Möglichkeit, eine verlängerte Lehre (höchstens um ein Jahr, in Ausnahmefällen um zwei Jahre) mit einen Lehrabschluss zu machen. In beiden Fällen werden die Auszubildenden durch eine Berufsausbildungsassistenz (in Kärnten durch autArk) begleitet. Beide Wege stellen Ausbildungsmöglichkeiten im Rahmen der sogenannten individuellen (vormals integrativen) Berufsausbildung dar.
Eine individuelle Ausbildung/Lehre ist jedenfalls durch eine Berufsausbildungsassistenz begleitet. Jugendliche und junge Erwachsene werden dabei unterstützt, die Lehr- bzw. Ausbildungszeit im Rahmen einer individuellen Berufsausbildung – Lehre mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifizierung - gut durchzuhalten und einen erfolgreichen Abschluss zu machen. Die Berufsausbildungsassistenz bietet umfassende und individuelle Unterstützung während der gesamten Ausbildungszeit, hält regelmäßigen Kontakt zum Betrieb und zur Berufsschule, organisiert Lernhilfen und unterstützt bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Ein Berufsschulbesuch ist jedoch nur bei der verlängerten Lehre verpflichtend, bei der Teilqualifikation ist der Besuch einer Berufsschule eine "Kannbestimmung".
Beratung und Information
Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA Kärnten) in Kärnten (Tel.-Nr.: 0463/58 50-23 11, E-Mail: lfa@lk-kaernten.at) ist Ihre Anlaufstelle bei Fragen zur Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft, sollten Sie Lehrbetrieb werden wollen (Genehmigungen von Lehr- und Ausbildungsverträgen), Betriebsförderungen im Rahmen der Lehre beantragen oder als Auszubildender Auskunft über das jeweilige Berufsbild erhalten wollen.
In insgesamt 16 Berufen in der Land- und Forstwirtschaft können Lehr- und Ausbildungsverträge abgeschlossen werden:
In insgesamt 16 Berufen in der Land- und Forstwirtschaft können Lehr- und Ausbildungsverträge abgeschlossen werden:
- Landwirtschaft
- Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
- Gartenbau
- Feldgemüsebau
- Obstbau und Obstverarbeitung
- Weinbau und Kellerwirtschaft
- Molkerei- und Käsereiwirtschaft
- Pferdewirtschaft
- Fischereiwirtschaft
- Geflügelwirtschaft
- Bienenwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft
- Landwirtschaftliche Lagerhaltung
- Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung
- Berufsjagdwirtschaft