Strom- und Netzpreissenkung: Aktiv handeln!
Diese Senkungen erfolgen nicht automatisch, aktives Handeln durch die Stromkunden ist erforderlich.
Die Kelag bietet ab 1. April 2026 für Neu- und Bestandskunden einen neuen Strompreis mit 9,9 Cent/kWh sowie einen jährlichen Grundpreis von 54 Euro exkl. MwSt. an. Die Stadtwerke Klagenfurt bieten bereits seit 1. März den günstigeren Stromtarif von 11,5 Cent/kWh und einen jährlichen Grundpreis von 59,88 Euro exkl. MwSt. an. Kunden der Stadtwerke wurden bereits aktiv durch die Stadtwerke Klagenfurt informiert, bei der Kelag müssen die Kunden selbst aktiv werden. Der neue Tarif kann bei der Kelag online im Webportal aktiviert werden, ein Umstieg ist mit 1. April 2026 möglich. Für den Tarif wird eine Preisgarantie von zwölf Monaten gewährt.
Die Kelag bietet ab 1. April 2026 für Neu- und Bestandskunden einen neuen Strompreis mit 9,9 Cent/kWh sowie einen jährlichen Grundpreis von 54 Euro exkl. MwSt. an. Die Stadtwerke Klagenfurt bieten bereits seit 1. März den günstigeren Stromtarif von 11,5 Cent/kWh und einen jährlichen Grundpreis von 59,88 Euro exkl. MwSt. an. Kunden der Stadtwerke wurden bereits aktiv durch die Stadtwerke Klagenfurt informiert, bei der Kelag müssen die Kunden selbst aktiv werden. Der neue Tarif kann bei der Kelag online im Webportal aktiviert werden, ein Umstieg ist mit 1. April 2026 möglich. Für den Tarif wird eine Preisgarantie von zwölf Monaten gewährt.
Netzkosten sparen
Zusätzlich zu den Absenkungen der Stromtarife werden die Netzkosten im Zeitraum 1. April bis 30. September 2026 in der Zeit von 10 bis 16 Uhr automatisch um 20 % abgesenkt. In der Netzebene 7, nicht gemessene Leistung, belaufen sich die Netzkosten im Bereich der Kärnten Netz auf ca. 11,5 Cent/kWh, bei den Stadtwerken Klagenfurt auf 9,02 Cent/kWh exkl. MwSt., durch die Absenkungen im oben angeführten Zeitraum werden die Netzkosten im Bereich der KNG um ca. 2,3 Cent/kWh, im Bereich der Stadtwerke Klagenfurt um 1,8 Cent/kWh exkl. MwSt. abgesenkt. Die Reduktion gilt jedoch nur für den Stromverbrauch im Zeitraum von 10 bis 16 Uhr. Der Sinn dahinter ist, dass Stromverbräuche, die nicht zeitlich gebunden sind, in den Produktionsrahmen von beispielsweise Photovoltaik verschoben werden und dadurch Überkapazitäten bei der Stromproduktion abgebaut und in weiterer Folge Netzentlastungen ermöglicht werden. Jenen, denen die Entlastung bei den Netzkosten in der Zeit von 10 und 16 Uhr gewährt wird, wird empfohlen, nicht zeitgebundene Stromverbräuche, beispielsweise Güllemixer, Getreidemühle, wenn möglich Laden von E-Fahrzeugen, „Auftanken“ von Heimspeichern, Aufbereitung von Warmwasser etc., in das oben angeführte Zeitfenster zu verschieben, um in den Genuss der Netzkostenabsenkung zu gelangen. Um dies jedoch zu ermöglichen, ist es erforderlich, den Smartmeter von der Opt-out-Funktion auf die Opt-in-Funktion umzustellen, um das Ermitteln und Speichern von Viertelstundenwerten zu ermöglichen. Die Freigabe der Messfunktion des Smartmeters kann online im Kundenportal des Netzbetreibers (Kärnten Netz, Stadtwerke Klagenfurt) erfolgen. Ohne die Freigabe des Smartmeters (Opt-in) ist die Netzkostenreduktion nicht möglich, eine automatische Durchführung durch den Netzbetreiber ohne Aufforderung durch den Kunden ist nicht möglich.