Strategien gegen Mäusefraß auf Biodiversitätsflächen
Jetzt im Herbst haben sich einige Betriebe gemeldet, die Wühlmausschäden an den angelegten Biodiversitätsflächen bemerkt haben. Die Schadnager haben Teile der Flächen zerstört und die Pflanzenwurzeln abgefressen, Gänge und Mäusekot sind sichtbar. Da die Wühlmaus keinen Winterschlaf hält, sind größere Schäden nach dem Winter, eventuell auch geschützt von einer Schneedecke, zu befürchten. Die Lebensdauer einer Wühlmaus beträgt zwei bis drei Jahre, in denen sie in vier bis sechs Würfen bis zu sechs Junge zur Welt bringen kann.
Sind erste Schäden erkennbar, so ist eine Bewirtschaftung laut den Pflege- und Nutzungsauflagen notwendig. 25% der Acker-Biodiversitätsflächen dürfen je nach Schlagnutzung bereits vor dem 1. August gepflegt (Grünbrachen und Sonstiges Feldfutter) bzw. genutzt werden (Sonstiges Feldfutter). Jene 25% der Biodiversitätsflächen, die frühzeitig gepflegt/genutzt werden dürfen, sollten für die am stärksten betroffenen Stellen "verbraucht" werden. Die restlichen 75% der Biodiversitätsflächen dürfen erst ab 1. August gemäht/gemulcht werden.
Ebenso ist es bei Biodiversitätsflächen wichtig, dass sie möglichst kurz über den Winter gehen und das Mähgut von der Fläche verbracht wird. So haben die Mäuse wenig Deckung und werden von ihren natürlichen Feinden wie Fuchs, Marder, Katzen und Greifvögel dezimiert. Würde man das Mäh- oder Mulchgut auf der Fläche belassen, so können sich die Mäuse darunter gut verstecken und sind vor Feinden geschützt.
Wichtig ist, dass Biodiversitätsflächen maximal zweimal pro Jahr gemäht werden dürfen!
Um Greifvögel zu fördern, haben sich auch Sitzstangen bewährt. Diese müssen jedoch massiv ausgeführt werden, damit sie gut angenommen werden. So sollte der Pfahl ca. 2 m lang sein mit einem Durchmesser von 10 cm, die Querstange sollte oben ca. 30 cm mit einem Durchmesser von 5 cm betragen.
Auch ein Aufstellen von Fallen (z.B. Topcat) zur Bekämpfung der Wühlmäuse ist möglich und sinnvoll.
Im Biolandbau ist eine Bekämpfung von Wühlmäusen mit Rodentiziden (Giftködern, Giftweizen) nicht zulässig. Auch das Töten der Wühlmäuse durch Vergasung mit Kohlenmonoxid mithilfe eines Zweitakt-Benzinmotors ist nicht erlaubt.
Sollten die Wühlmäuse die Flächen stark in Mitleidenschaft gezogen haben, so ist eine Sanierung im Frühjahr unumgänglich, und sollte mit umfassender Dokumentation der gesetzten Maßnahmen und einer richtlinienkonformen Saatgutmischung gemacht werden.
Wichtig ist, dass Acker-Biodiversitätsflächen maximal zweimal pro Jahr gepflegt/genutzt werden dürfen! Ob ausschließlich eine Pflege (Mulchen, Häckseln) oder aber auch eine Nutzung (Mahd mit Abtransport, Beweidung, kein Drusch) erlaubt sind, hängt von der Schlagnutzungsart ab.