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16.03.2023 | von Ing. Roswitha Plösch, BEd.

Ein verbessertes Buschenschankgesetz und einheitliche Werbematerialien sichern landwirtschaftliches Kulturgut. Hohe Standards gewährleistet die Marke „Gutes vom Bauernhof“.

Jause mit BS Materialien.jpg © Archiv
© Archiv
Die heimische Buschenschankkultur ist einzigartig. Wenn bäuerliche Spezialitäten, freundliche Menschen und traumhafte landschaftliche Schönheit aufeinandertreffen treffen, dann kann es sich dabei nur um einen glücklichen Zufall handeln – oder um eine „qualitätsgesicherte bäuerliche Buschenschank“ in Kärnten. Die Qualitätssicherung wird durch die Marke „Gutes vom Bauernhof“ sichergestellt. Diese Auszeichnung wird nur an kontrollierte Betriebe vergeben, die überwiegend selbsterzeugte Produkte ihren Gästen anbieten.
Im Jahr 2020 wurde das Kärntner Buschenschankgesetz novelliert. Die Novellierung brachte für die Betreiber Erleichterungen bei den Öffnungszeiten und bei der Verabreichung von Speisen. Nun ist es möglich, im begrenztem Umfang bäuerliche Produkte von anderen landwirtschaftlichen Betrieben regional zuzukaufen. Der eingeschränkte Zukauf darf maximal 25 % vom Gesamtumsatz im Rahmen des landwirtschaftlichen Bereichs betragen. Der jeweilige Produzent der zugekauften Produkte muss in der Speisekarte oder im Ausschankbereich an gut sichtbarer Stelle gegenüber dem Konsumenten ausgelobt werden. Durch Erleichterungen im Buschenschankgesetz ist es beispielsweise nun auch möglich, regionales Obst und Gemüse oder Fisch in die Speisekarte einzubauen oder ein regionales Bauernhofeis zum Dessert anzubieten. Ein Zukauf bei Lebensmittelketten oder im Großmarkt ist nicht erlaubt.
Auf Initiative von Agrarlandesrat Martin Gruber wurde eine Buschenschankoffensive ins Leben gerufen. Ziel der Offensive ist es, Anreize zu schaffen, damit bäuerliche Betriebe in den Vertriebsweg Buschenschank einsteigen und damit die Betreiber bestehender und neuer Buschenschankbetriebe diese qualitäts- und herkunftsgesichert führen.
 

Tipps

Drei Schritte zur qualitätsgesicherten bäuerlichen Buschenschank:
  • Anmeldung und Information beim Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter Kärnten unter direktvermarkter@lk-kaernten.at
  • Betriebsberatung und Bewertung von Seiten der Landwirtschaftskammer. Beim Hofcheck werden gemeinsam mit dem Betriebsinhaber die Produktionsrichtlinien von „Gutes vom Bauernhof“ und des Qualitäts- und Herkunftssystems (QHS) besprochen sowie die Produktions- und Verkaufsräumlichkeiten besichtigt. Der Betrieb erhält eine umfassende Vorbereitung auf die externe Kontrolle.
    Die Erstkontrolle ist nur noch bis Ende September 2023 zu 100 % der Nettokosten gefördert.
  • Erstkontrolle durch eine akkreditierte externe Kontrollstelle; nach erfolgreicher Erstkontrolle wird die Marke „Gutes vom Bauernhof“ vom Landesverband und der Landwirtschaftskammer verliehen. Die einheitlichen Gutes vom Bauernhof-Repräsentationsmaterialien können uneingeschränkt verwenden werden.
BS Egger August 21-148.jpg © Mandler Photography
Die Buschenschenke Egger aus Spittal an der Drau ist eine von 16 weiteren qualitätsgesicherten bäuerlichen Buschenschenken in Kärnten. Am Foto Burgi und Karl Egger (2. u. 3. v. l.) mit ihren drei Söhnen. © Mandler Photography
… Karl Egger von der Buschenschenke Egger in Spittal an der Drau
  • Warum ist es für Ihren Betrieb wichtig, eine „qualitätsgeprüfte bäuerliche Buschenschenke“ zu sein? Für unsere Buschenschenke ist neben der Eigenkontrolle die Fremdkontrolle sehr wichtig. Laufende Kontrollen beugen Betriebsblindheit vor. Sie sind wichtig, um Fehler in der Produktion und in der Lebensmittelsicherheit zur vermeiden. Der gemeinsame Auftritt als „qualitätsgeprüfte bäuerliche Buschenschenke“ zeigt Zusammenhalt. Die Marke steht für kontrollierte Qualität, Herkunft und unabhängige Kontrolle. Der Konsument kann sich in einer „Gutes vom Bauernhof – Buschenschenke“ auf die Qualität der Produkte und auf die Sauberkeit des Betriebes verlassen.
  • Welche Vorteile bringen Ihnen die im Kärntner Buschenschankgesetz vorgesehenen Erleichterungen? Durch das novellierte Buschenschankgesetz ist es uns nun möglich, ohne Unterbrechung offen zu halten. Wir kaufen sehr wenig bis gar nichts zu. Regionales Einkaufen wird bei uns am Betrieb schon immer gepflegt. Durch den geringfügig möglichen Zukauf werden Kooperationen gebildet. Dies stärkt die regionalen Betriebe, und der gegenseitige Austausch wird gefördert.
  • Die Materialien der Buschenschankoffensive nutzen wir am Betrieb weil, … sie sehr praktisch sind und weil dadurch ein einheitliches Bild gegenüber dem Gast vermittelt wird. Das eigens entworfene Logo symbolisiert Qualität, Herkunft und Kontrolle, und das ist sehr wichtig.
Werbematerial verfügbar
In Rahmen der Offensive wurden für die qualitätsgesicherten Buschenschenken eigene Werbe- und Repräsentationsmaterialien ins Leben gerufen. Einheitliche Servietten, Kartonboxen für die Mitnahme von Speisen, Gutscheinvorlagen, Glasuntersetzer, Transparente etc. sorgen für einen gelungenen Außenauftritt eines jeden Betriebes und sind für die kommende Buschenschanksaison beim Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter jederzeit erhältlich.
  • Bestellung unter E-Mail: direktvermarkter@lk-kaernten.at werden.
  • Eine Übersicht der qualitätsgesicherten bäuerlichen Buschenschenken Kärntens finden Sie auf www.ktn.lko.at.

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