Rechnung oder Beleg: worauf bäuerliche Vermieter achten müssen
Wichtig ist dabei: Von jeder Rechnung muss eine Durch- oder Abschrift erstellt und sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Nur eine ordnungsgemäße Rechnung berechtigt zudem zum Vorsteuerabzug.
Mindestangaben auf der Rechnung
Damit eine Rechnung steuerlich anerkannt wird, müssen bestimmte Mindestangaben enthalten sein. Dazu zählen unter anderem Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Name und Anschrift des Kunden, Menge und Bezeichnung der Leistung, Leistungszeitraum, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, Ausstellungsdatum sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer. Bei Rechnungen über 10.000 Euro ist zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzuführen. Pauschalierte Landwirte können anstelle der UID-Nummer den Hinweis „inkl. Durchschnittsteuersatz 13 %“ verwenden.
Für kleinere Beträge gilt eine vereinfachte Regelung: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro (brutto) reichen weniger Angaben. Hier müssen lediglich Ausstellungsdatum, Name und Anschrift des Unternehmers, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum sowie Gesamtbetrag inklusive Steuersatz angeführt sein.
Belegerteilung und Registrierkassenpflicht
Eine weitere wichtige Bestimmung betrifft die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, die seit 2016 für Bareinnahmen gilt. Betriebe müssen eine Registrierkasse verwenden, wenn ihr Jahresumsatz über 15.000 Euro (netto) und ihre Barumsätze über 7500 Euro (netto) liegen. Als Barumsätze gelten auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort.
Bei Barzahlungen kann anstelle einer Rechnung ein Beleg ausgestellt werden. Dieser muss ebenfalls bestimmte Angaben enthalten, etwa Name und Anschrift des Unternehmers, fortlaufende Nummer, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung und Betrag der Barzahlung. Wird der Beleg über eine Registrierkasse erstellt, sind zusätzlich Uhrzeit, Kassenidentifikationsnummer, nach Steuersätzen getrennte Beträge sowie ein maschinenlesbarer Code erforderlich.
Für bäuerliche Vermieter ist es daher wichtig, die Unterschiede zwischen Rechnung und Beleg zu kennen und die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Eine korrekte Dokumentation schafft nicht nur steuerliche Sicherheit, sondern sorgt auch für Transparenz gegenüber den Gästen.
Mindestangaben auf der Rechnung
Damit eine Rechnung steuerlich anerkannt wird, müssen bestimmte Mindestangaben enthalten sein. Dazu zählen unter anderem Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Name und Anschrift des Kunden, Menge und Bezeichnung der Leistung, Leistungszeitraum, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, Ausstellungsdatum sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer. Bei Rechnungen über 10.000 Euro ist zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzuführen. Pauschalierte Landwirte können anstelle der UID-Nummer den Hinweis „inkl. Durchschnittsteuersatz 13 %“ verwenden.
Für kleinere Beträge gilt eine vereinfachte Regelung: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro (brutto) reichen weniger Angaben. Hier müssen lediglich Ausstellungsdatum, Name und Anschrift des Unternehmers, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum sowie Gesamtbetrag inklusive Steuersatz angeführt sein.
Belegerteilung und Registrierkassenpflicht
Eine weitere wichtige Bestimmung betrifft die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, die seit 2016 für Bareinnahmen gilt. Betriebe müssen eine Registrierkasse verwenden, wenn ihr Jahresumsatz über 15.000 Euro (netto) und ihre Barumsätze über 7500 Euro (netto) liegen. Als Barumsätze gelten auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort.
Bei Barzahlungen kann anstelle einer Rechnung ein Beleg ausgestellt werden. Dieser muss ebenfalls bestimmte Angaben enthalten, etwa Name und Anschrift des Unternehmers, fortlaufende Nummer, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung und Betrag der Barzahlung. Wird der Beleg über eine Registrierkasse erstellt, sind zusätzlich Uhrzeit, Kassenidentifikationsnummer, nach Steuersätzen getrennte Beträge sowie ein maschinenlesbarer Code erforderlich.
Für bäuerliche Vermieter ist es daher wichtig, die Unterschiede zwischen Rechnung und Beleg zu kennen und die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Eine korrekte Dokumentation schafft nicht nur steuerliche Sicherheit, sondern sorgt auch für Transparenz gegenüber den Gästen.