Neue Regeln für „Gutes vom Bauernhof“

Die Marke „Gutes vom Bauernhof“ steht für garantiert bäuerliche Lebensmittelproduktion auf höchstem Niveau. Sie zeichnet die Profis unter den Direktvermarktern aus, die den Kunden höchste Qualität und ein Erlebnis bieten. Seit Jahren bemüht sich die ARGE der Direktvermarkter-Referenten der Landwirtschaftskammer Österreich um die Weiterentwicklung der Marke zum staatlich anerkannten Zeichen. Nun wurde in Kooperation mit dem Netzwerk Kulinarik der AMA Marketing eine Richtlinie ausgearbeitet. Diese wurde seitens der EU für bäuerliche Betriebe als System für Qualitäts- und Herkunftssicherung (QHS) freigegeben. Auch für Handwerk und Gastronomie wurden entsprechende Richtlinien erstellt.
Alle bestehenden „Gutes vom Bauernhof“-Betriebe werden ab Juni auf die neuen Richtlinien eingeschult. Für Anwärter gilt nur mehr das staatlich anerkannte Reglement.
Bedeutung der Weiterentwicklung:
Alle bestehenden „Gutes vom Bauernhof“-Betriebe werden ab Juni auf die neuen Richtlinien eingeschult. Für Anwärter gilt nur mehr das staatlich anerkannte Reglement.
Bedeutung der Weiterentwicklung:
- „Gutes vom Bauernhof“ besteht seit 1998. Auch mit den neuen Richtlinien bleibt die Marke im Eigentum der Landwirtschaftskammer Österreich und damit in bäuerlicher Hand – als Zeichen für garantiert bäuerliche Direktvermarktung.
- Ein bestehender „Gutes vom Bauernhof“-Betrieb erfüllt bereits die Kriterien des staatlich anerkannten Systems für Herkunft und Qualität vom Bauernhof. Für bestehende Betriebe ist es wichtig, die Inhalte der neuen Richtlinie zu kennen und mittels Unterschrift zu akzeptieren. Die Teilnahmeerklärung muss bis spätestens 31. Oktober 2020 erfolgen, um die Kontrollkostenförderung in Anspruch zu nehmen.
- Ansprechpartner für „Gutes vom Bauernhof“ bleiben der Landesverband für bäuerliche Direktvermarkter Kärnten und die Lebenswirtschaftsberaterinnen der LK Kärnten mit dem Fachbereich Direktvermarktung.
Änderungen für Betriebe
- Die QHS-Zertifizierung wird zur Voraussetzung für vergünstigte Teilnahmen an geförderten Maßnahmen oder Veranstaltungen.
- Die Betriebsbewertung und externe Kontrolle erfolgen zukünftig nach dem neuen QHS-System. Um die Kontrolle so einfach wie möglich zu gestalten, kann diese mit bestehenden Kontrollfirmen am Betrieb abgewickelt werden.
- Kontrolldaten sowie Betriebs- und Produktinformationen werden in die Datenbank der AMA-Marketing eingepflegt. Eine Übergabe der Daten erfolgt jedenfalls nur mit Zustimmung des Betriebes. Es soll dadurch eine bundesweite Datenbank aufgebaut werden, die für Handel, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung mögliche Bezugsquellen auflistet. So können Lücken in der Logistik schnell geschlossen und neue Absatzwege aufgebaut werden.
- Das Intervall der Stichprobenkontrolle wird von bisher zehn Jahren auf einen Abstand von vier Jahren verkürzt.
- Für Schnellentschlossene: Solange Budget vorhanden ist, erhalten teilnehmende QHS-Betriebe vom Netzwerk Kulinarik ein Fotoshooting. Umgesetzt werden sollen Motive von typisch regionalen, saisonalen Produkten, die auf dem jeweiligen Betrieb (auf)gewachsen sind und verarbeitet wurden sowie beim Verkauf mit Kunden (beim Auswählen im Hofladen, bei einem Marktstand, bei einem Abholautomaten). Die Fotos werden den Betrieben so rasch wie möglich per Downloadlink zur Verfügung gestellt. Die Betriebe dürfen diese unter Angabe des entsprechenden Copyrights für ihre Werbezwecke verwenden.
Wege zur Teilnahme an „Gutes vom Bauernhof“
- Kostenloses Webinar „Gutes vom Bauernhof“ – erfolgreicher Einstieg in die Qualitäts- und Herkunftssicherung regionaler Produkte. Liveveranstaltung im Internet für anerkannte „Gutes vom Bauernhof“-Betriebe sowie Neueinsteiger.
Vorträge können am Bildschirm mitverfolgt und es können schriftlich Fragen gestellt werden.
Termin: 15. Juni (Montag), 9.30 Uhr bis 11 Uhr
Referentinnen: Ing. Roswitha Plösch, BEd und Karin Popatnig
(LK Kärnten), Julia Göschelbauer, MA (Netzwerk Kulinarik)
Equipment: Computer, Laptop oder Tablet mit Internetanschluss, Kopfhörer und Mikrofon oder Lautsprecher. - Kostenlose Infoveranstaltungen in den einzelnen Bezirken
Villach: 22. Juni (Montag), 19.30 Uhr beim GH Zollner in Gödersdorf / Feldkirchen: 23. Juni (Dienstag), 19.30 Uhr, Jausenstation Staudacher, Flatschach / Hermagor: 24. Juni (Mittwoch), 19.30 Uhr, GH Smole, St. Stefan/Gail / Wolfsberg: 25. Juni (Donne rstag), 9 Uhr, GH Stoff, St. Margarethen / Spittal: 26. Juni (Freitag) und 29. Juni (Montag) jeweils um 19.30 Uhr, GH Simeter, St. Sigmund 1, Spittal/Drau / Völkermarkt: 29. Juni (Montag), 9 Uhr, Mochoritsch-Rast, Griffen / Klagenfurt: 7. Juli (Dienstag), 19.30 Uhr, Bildungshaus Schloss Krastowitz / St. Veit: 8. Juli (Mittwoch), 19.30 Uhr, Hirter Braukeller, Micheldorf - Einzelberatungen direkt am Betrieb (kostenpflichtig)
Terminvereinbarung bei der jeweiligen DV-Beraterin erforderlich.
Anmeldestelle für Webinar und Infoveranstaltungen: Ländliches Fortbildungsinstitut Kärnten, 0463/58 50-25 00, www. lfi-kaernten.at oder office@lfi-kaernten.at