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Mountainbike-Verträge neu ausverhandelt

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03.07.2024

Neuer Mountainbike-Fairplay-Leitfaden bringt höheren Mindestrichtsatz und mehr Sicherheit bei Haftungsfragen.

Mountainbike1.jpg © stock.adobe.com
© stock.adobe.com
Der Radsport boomt, das Fahrrad hat sich als umweltfreundliche Form der Mobilität etabliert, und auch der Radtourismus hat in Kärnten in den vergangenen Jahren stark zugenommen. "Immer mehr Menschen wollen unsere einzigartige Naturlandschaft, unsere Wälder und Berge auf zwei Rädern genießen. Insbesondere das Mountainbiken wird immer beliebter“, so Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig.

Durch das steigende Interesse häufen sich jedoch auch die Nutzungskonflikte. Diesen möchte man mit dem neuen "Mountainbike Fair Play 2.0" entgegenwirken: "Schon seit mehreren Jahren arbeiten das Land Kärnten, die Kärnten Werbung, die Landwirtschaftskammer, Gemeinden und Tourismusregionen gemeinsam daran, die Rahmenbedingungen für ein faires Miteinander von Mountainbikern, Grundbesitzern und der Natur zu verbessern. Mit dem bisherigen Mountainbike-Leitfaden wurde bereits eine einheitliche vertragliche Basis erstellt, welche die Nutzung von Mountainbike-Routen regelt. Diesen erfolgreichen Weg setzen wir nun mit dem neuen 'Mountainbike Fair Play 2.0’ fort", berichtet Schuschnig.
Mountainbike Führer PK.jpg © Studio Horst
Kärnten-Werbung-Chef Klaus Ehrenbrandtner, LR Sebastian Schuschnig und LK-Präsident Siegfried Huber präsentierten den neuen Mountainbike-Führer. © Studio Horst
Der neue Leitfaden bietet einen Überblick mit Hilfestellungen und Rahmenbedingungen für Radfahrer und Grundstückseigentümer. Diese reichen von "MTB-Fair-Play-Regeln" für Kärntens Wälder über Tipps zur Routenfestlegung und -umsetzung bis hin zu Informationen zur Vertragsgestaltung bei der Errichtung neuer Mountainbike-Strecken und Definitionen von Mountainbike-Infrastruktureinrichtungen.
Wichtige Updates gab es vor allem im Bereich der Beschilderung von Strecken sowie bei den Themen Rechtssicherheit und Entschädigungen (Siehe Artikel "Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung").

Die wichtigsten Neuerungen

  • Mehr Rechtssicherheit bei Haftungsfragen durch Anpassung der Vertragsinhalte.
  • Anhebung der wertgesicherten Mindestabgeltung von 22 Cent auf nunmehr 37 Cent pro Laufmeter und Jahr.
  • Erweiterung des Leitfadens um Mountainbiketrails inklusive Regelungen für die Entschädigungen zusätzlich zum Benutzungsentgelt.

Schutz von Eigentümerinteressen

Wege und Forststraßen sind in erster Linie für die Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen notwendig. Der Schutz der Eigentümerinteressen war das oberste Ziel der Interessenvertretung in den Verhandlungen mit dem Land Kärnten. Der nun vorliegende Leitfaden bietet Grundbesitzern bzw. Obmännern von gemeinschaftlichen Weganlagen eine Orientierung mit den Mindeststandards für die mögliche Ausweisung von Mountainbike-Strecken. Vor Vertragsabschluss empfiehlt es sich, die Vor- und Nachteile mit allen Beteiligten zu diskutieren. Sind die Grundeigentümer bereit, ihre Wege für Mountainbikes freizugeben, dann sorgen der aktualisierte Leitfaden bzw. die aktualisierten Verträge für die entsprechende Rechtssicherheit.

LK-Präsident Siegfried Huber bedankt sich stellvertretend für alle Beteiligten bei Landesrat Sebastian Schuschnig für die Aktualisierung des Leitfadens, der auch eine Anhebung des Mindestrichtsatzes für die Wegebenützung beinhaltet. Huber appelliert gleichzeitig an alle Mountainbiker, die Spielregeln im Leitfaden im Auge zu behalten:

3.600 km an Radstrecken

"Das Thema Mountainbiken ist in vielen Kärntner Tourismusregionen zu einem wichtigen Impulsgeber geworden, was auch die aktuellen Gästebefragungen bestätigen“, informiert Kärnten Werbung-Geschäftsführer Klaus Ehrenbrandtner. "Die Kärnten Werbung wird mit Radkoordinator Paco Wrolich die gute Zusammenarbeit mit allen Partnern intensiv fortführen, um Gästen und Einheimischen weitere attraktive Mountainbike-Erlebnisse anbieten zu können", versichert er. Bisher wurden über 3.600 km an vertraglich abgesicherten Mountainbike-Strecken geschaffen. Klares Ziel sei eine zukunftsorientierte Gesamtentwicklung, die den weiteren Angebotsausbau ebenso berücksichtige wie den Schutz der Wälder und die Interessen der Grundstücksbesitzer.

Informationen

Sollten Sie Fragen zu den Mountainbike-Verträgen und zum Mountainbike-Leitfaden haben, können Sie sich in der LK Kärnten an die Stabstelle Recht unter der Tel.-Nr.: 0463/5850-1461 bzw. an das Referat Forst und Energie unter der Tel.-Nr.: 0463/5850-1281 wenden.  Den Mountainbike-Leitfaden gibt es am Ende des Artikels.

Downloads zum Thema

  • Muster für Mountainbike- und Radfahrvertrag PDF 510,40 kB
  • Leitfaden Mountainbike Fair Play in Kärnten 2.0 PDF 3,53 MB

Links zum Thema

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung Mountainbiken ist auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen verboten und bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers.

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