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MKS und Impfung

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17.04.2025 | von Wilfried Pesentheiner

Die wichtigsten Fakten und Fragen zum Thema

Schmuckbild MKS-Impfung.png © KK
© KK
MKS ist eine Viruserkrankung, die durch eine hohe Übertragbarkeit sowie eine große Virusstabilität ausgezeichnet ist - daher kommt es zu explosionsartigen Seuchenausbreitung, wenn KEINE Maßnahmen getroffen werden. Im Tiergesundheitsrecht unterscheidet man zwischen Tierseuchen, die ausgerottet werden müssen, weil sie massive Tierschutzprobleme und negative wirtschaftliche Folgen mit sich bringen (z.B. MKS, ASP und Geflügelpest) und Tierseuchen bei denen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung getroffen werden müssen (z.B. Blauzungenkrankheit). Daher gibt es auch unterschiedliche Impfstrategien.

Bei MKS besteht ein Impfverbot, weil durch eine Impfung die Tiere zwar vor der Erkrankung (sprich KEINE Symptome) geschützt werden, aber NICHT vor einer Infektion und die Impfung so nur zu einer Reduktion der Virusausscheidung führt. Dieser Umstand widerspricht dem Ziel der Seuchenausrottung.  Ebenso sind durch effiziente Biosicherheitsmaßnahmen wie z.B. die Einschränkung des Tierverkehrs und die Einschränkung des Einbringens von Risikoprodukten sowie auch durch die Hygiene und Desinfektion am landwirtschaftlichen Betrieb die Grundlagen gegeben Betriebe und Tierhaltungen vor dem Eintrag des Virus gut zu schützen.

Im Gegensatz dazu ist dies bei Vektor-übertragbaren Krankheiten, wie bei der Blauzungenkrankheit, die von einer 3mm großen Mücke übertragen wird, nicht möglich.  Rechtlich besteht für die Behörde die Möglichkeit eine Notimpfung im Zuge der Maßnahmen zur Ausrottung des Virus vorübergehend anzuordnen. Das ist die sogenannte „Suppressiv-Impfung“, welche der Verlangsamung der Virusausbreitung dient, um in weiterer Folge mit den anderen Maßnahmen die Ausrottung des Virus zu erreichen. Diese Strategie wird in der Slowakei und in Ungarn angewendet und basiert auf EU-Recht.  Die Impfung verhindert NICHT die INFEKTION und deren Ausbreitung. Daher ist eine MKS-Impfung NICHT geeignet, das Ziel der Ausrottung des Virus zu erreichen.

Gerade Österreich hat mit den besten Tiergesundheitsstatus in der EU, der durch viele Freiheiten nachgewiesen wird. Eine präventive Impfung würde den Erfolg aller - der Tierhalter:innen aber auch der Behörden - mit einem Schlag zunichte machen.

Fragen & Antworten zum Thema MKS und Impfung

  • Gibt es Impfstoffe gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS)?
Es gibt Impfstoffe gegen sechs der sieben bekannten Serotypen des MKS-Virus. Der Impfstoff muss genau zu dem in einem Ausbruch auftretenden Serotyp passen, sonst wird keine Schutzwirkung erzielt. Auch innerhalb eines Serotyps ist die Wirksamkeit umso höher, je näher die Stämme verwandt sind.
  • Was kann der Impfstoff, schützt er empfängliche Tiere vor einer Infektion?
Der Impfstoff verhindert nicht die Infektion, bietet aber Schutz vor klinischer Erkrankung und vor allem wird auch die Ausscheidung des Virus deutlich reduziert. Dadurch kommt es zu weniger Infektionen innerhalb einer Herde und in der gesamten Tierpopulation.
  • Warum wird in der EU nicht flächendeckend vorsorglich gegen diese hochansteckende Tierseuche geimpft?
Bis in die 90er-Jahre wurden Impfstoffe gegen die in Europa heimischen MKS-Viren im Rahmen staatlicherImpfprogramme eingesetzt. Nachdem die MKS in Europa dann aber ausgerottet war, gab es keinen Grund, diese Impfprogramme weiter durchzuführen. Weltweit gibt es 7 Serotypen des MKS-Virus mit zahlreichen Untertypen. In vielen Regionen in Afrika und Asien kommen verschiedene Serotypen und Untertypen ständig vor. Daher besteht jederzeit das Risiko, dass ein neuer Serotyp oder Untertyp eingeschleppt wird, der nicht durch die Standardimpfung abgedeckt wird. Da die Impfstoffe aber möglichst genau auf das zu bekämpfende Virus abgestimmt sein müssen, ist ein vorsorglicher Impfschutz, der alle Risiken abdeckt, mit aktuellen Verfahren nicht erreichbar. Da geimpfte Tiere mildere oder keine Symptome zeigen, kann es passieren, dass eine Infektion übersehen und dadurch das MKS Virus verschleppt wird und sich schneller ausbreitet.
  • Gegen die Blauzungenkrankheit wurde und wird präventiv geimpft – warum?
Aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften der Krankheit ist auch die Bekämpfung unterschiedlich. So wird BTV durch Insekten (Gnitzen) übertragen, so dass die alleinige Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen nicht zielführend ist. Da BTV im Tiergesundheitsrecht als Tierseuche der Kategorie C eingestuft ist, steht hier die Verhinderung der Weiterverbreitung im Vordergrund. Im Gegensatz zur Maul- und Klauenseuche, die als KAT A gelistet ist und bei der die Ausrottung der Seuche im Vordergrund steht. Auch bei der Blauzungenkrankheit (BTV) gibt es unterschiedliche Subtypen des Virus und auch hier muss die Impfung genau zum Ausbruchstyp passen. Deshalb hilft nur ein BTV-3 Impfstoff gegen BTV-3.
  • Welche Bekämpfungsstrategie verfolgt die EU stattdessen?
In der EU wird die Strategie verfolgt, eine Einschleppung durch strenge Handelsrestriktionen und strikte Veterinärkontrollen zu verhindern und einen Ausbruch möglichst früh zu erkennen und sofort einzudämmen. Hinzu kann dann eine reaktive Notimpfstrategie kommen, mit schneller Erkennung und Typisierung des Erregers und der darauf abgestimmten Herstellung von Impfstoffen als deutlich besserer Option. Um die Zeit für die Bereitstellung der Impfstoffe zu reduzieren, werden als Bestandteil dieser Strategie zudem Antigenkonzentrate für die relevanten Serotypen in sog. Impfbanken tiefgefroren gelagert. Innerhalb von Tagen kann daraus die fertige Vakzine hergestellt werden. Die Wirksamkeit dieser Strategie wird dadurch bestätigt, dass es in den letzten Jahrzehnten nur sehr wenige MKS-Ausbrüche in der EU gab. Der letzte Ausbruch war 2011 in Bulgarien und dieser Ausbruch konnte sehr rasch eingedämmt werden.
  • Wann wird im Falle eines MKS-Ausbruchs wo geimpft?
Im Falle eines MKS-Ausbruchs müssen zunächst möglichst schnell im Nationalen Referenzlabor der Serotyp und Untertyp bestimmt werden. Parallel dazu muss die genaue Verbreitung ermittelt werden. Hierzu werden alle empfänglichen Tiere (Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) in der Sperrzone um einen infizierten Tierbestand (bestehend aus einer Schutzzone mit 3 km-Radius und einer Überwachungszone mit 10 km Radius) untersucht. Die Entscheidung zur Impfung ist komplex und hängt von zahlreichen Kriterien ab. Eine Impfung kommt nur in Betracht, wenn sich die Infektion massiv und schnell ausbreitet und die nationale Tiergesundheit bedroht. Beispielsweise werden Impfungen in abgegrenzten Gebieten (meist als Ringimpfung um den Ausbruchsbetrieb) durchgeführt, um die Ausbreitung der MKS einzudämmen. Die Behörde kann dann eine Notimpfung anordnen, um die weitere Ausbreitung um den Ausbruchsbetrieb zu verlangsamen bzw. auch im Ausbruchsbetrieb Zeit zu gewinnen und die Virusausscheidung zu reduzieren bis alle Tiere gekeult werden können.

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