Schwerpunktbereich zur Maul- und Klauenseuche
Geschätzte Bäuerinnen und Bauern, liebe Userinnen und User!
Die LK Kärnten hat an dieser Stelle für Sie einen Schwerpunktbereich zum Thema "Maul- und Klauenseuche (MKS)" eingerichtet. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die MKS: wichtige Tipps und Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen, Symptomen und Übertragungswegen, dazu versorgen wir Sie mit aktuellen Informationen zu Entwicklungen rund um das Infektionsgeschehen, zum Verbreitungsgebiet, zu rechtlichen Maßnahmen u.v.m.
Die LK Kärnten hat an dieser Stelle für Sie einen Schwerpunktbereich zum Thema "Maul- und Klauenseuche (MKS)" eingerichtet. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die MKS: wichtige Tipps und Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen, Symptomen und Übertragungswegen, dazu versorgen wir Sie mit aktuellen Informationen zu Entwicklungen rund um das Infektionsgeschehen, zum Verbreitungsgebiet, zu rechtlichen Maßnahmen u.v.m.
Downloads zum Thema
- Aktuelle Information des BMLUK zur Maul- und Klauenseuche 14.04.2025 PDF 678,35 kB
- 58. Verordnung zur Maul- und Klauenseuche MKS PDF 385,36 kB
- MKS Poster Überblick PDF 543,44 kB
- 7 Gebote - Schutz vor Maul- und Klauenseuche (MKS) PDF 294,90 kB
- MKS-Plakat für Betriebe PNG 608,59 kB
- A4 - Plakat - Schützen wir unsere Betriebe vor der MKS PDF 3,97 MB
- A3 - Plakat - Schützen wir unsere Betriebe vor der MKS PDF 4,14 MB
- Tierseuchengefahr Zutritt verboten Hinweisschild zum Ausdrucken PDF 538,62 kB
- Besuchsprotokoll betriebsfremde Personen in Ställen DOCX 20,04 kB
- Risikoabschätzung Biosicherheit Rind PDF 184,77 kB
- Risikoabschätzung Biosicherheit Schafe Ziegen PDF 66,71 kB
- Risikoabschätzung Biosicherheit Schwein PDF 186,26 kB
- Jagd und MKS PNG 608,59 kB
- Fragen und Antworten: Urlaub am Bauernhof Betriebe (MKS) PDF 89,50 kB
- Schreiben für Gäste (Infos MKS) DOCX 17,64 kB
Links zum Thema
- Am Samstag, dem 12. April, wurde bereits das 2. MKS-Verordnungsanpassungspaket vom Gesundheitsministerium verlautbart, welches ab Montag, 14. April in Kraft tritt. Die neue Regelung besagt, dass sich das Importverbot bestimmter Produkte nur noch auf die Sperrzonen in der Slowakei und Ungarn bezieht und nicht, wie bisher, flächendeckend auf die beiden betroffenen Mitgliedstaaten. (Stand 14.4.2025)