Ich brauche einen Zivildiener

Landwirtschaftliche Betriebe in Kärnten, die sich aufgrund eines längerfristigen Ausfalls durch Tod, schwere Krankheit oder Unfall des Betriebsführers bzw. der Betriebsführerin oder einer Person, die maßgeblich bei der Arbeitserledigung am Betrieb mitwirkt, in einer Notlage befinden und damit die Bewirtschaftung des Betriebes innerhalb dieses Zeitraumes erheblich erschwert oder gefährdet ist, können bei der LK Kärnten die Zuweisung eines Zivildieners beantragen.
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Zivildieners:
Antragstellung
Zuweisung bzw. Umfang und Dauer des Zivildienereinsatzes
Kosten für den Einsatzbetrieb
Leistungen der LK Kärnten an die Zivildiener bzw. an die ÖGK
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Zivildieners:
- Seitens des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs muss ein Ausfall, des Betriebsführers/der Betriebsführerin oder einer Person, die maßgeblich bei der Arbeitserledigung mitwirkt, gegeben sein, beispielsweise durch Tod, Unfall, oder Krankheit.
- Der Betriebsführer/die Betriebsführerin darf nicht gleichzeitig Alterspensionsbezieher/ Alterspensionsbezieherin sein.
- Am Betrieb gibt es keine geeignete Arbeitskraft, welche die Arbeiten der ausgefallenen Person längerfristig übernehmen kann.
Antragstellung
- Zur Antragstellung ist zuerst mit dem Leiter/der Leiterin der zuständigen LK-Außenstellen Kontakt aufzunehmen und der Bedarf zu melden
- Der Antrag auf Zuteilung eines Zivildienstpflichtigen hat mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular samt Verpflichtungserklärung zu erfolgen. Antragsteller ist der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin eines landwirtschaftlichen Betriebes.
- Die Anträge sind bei der zuständigen LK Außenstelle der LK Kärnten einzureichen.
Zuweisung bzw. Umfang und Dauer des Zivildienereinsatzes
- Die Entscheidung über die Zuteilung bzw. den Umfang und die Dauer des Zivildienereinsatzes fällt die Zivildienst-Einsatzleitung in der LK Kärnten.
- Der Einsatz bzw. die Einsatzdauer wird nach Maßgabe der Dringlichkeit und Verfügbarkeit von Zivildienstpflichtigen festgelegt.
- Die Zivildienstpflichtigen sind dienstrechtlich der Zivildiensteinrichtung LK Kärnten unterstellt. Die direkte Unterweisung am Einsatzbetrieb erfolgt durch den Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin.
- Die Arbeitszeit beträgt für die Zivildiener 45 Wochenstunden.
Kosten für den Einsatzbetrieb
- Zusätzlich zu den Naturalleistungen (Unterkunft und Verpflegung für den Zivildiener) ist eine Barleistung des Einsatzbetriebes in der Höhe von 31 Euro je geleistetem Arbeitstag an die LK Kärnten zu entrichten.
Leistungen der LK Kärnten an die Zivildiener bzw. an die ÖGK
- Monatliche Grundvergütung für jeden Zivildiener
- Monatliches Verpflegungsgeld für die dienstfreien Tage für jeden Zivildiener
- Monatlicher Unfall- und Krankenversicherungsbeitrag an die Österreichische Gesundheitskasse
- Monatlicher Fahrtkostenzuschuss der LK Kärnten für jeden Zivildiener in Höhe der Buskosten für vier einfache Fahrten zwischen Wohnort und den Einsatzbetrieben