Hilfestellung bei forstlichen Förderungen
Mit April 2025 ist die neue EU-kofinanzierte Förderperiode LE 23–27 gestartet. Mit der Maßnahme 73-04 „Waldbewirtschaftung“ steht den Waldeigentümern nun eine weitere Fördermöglichkeit – ergänzend zum Waldfonds – zur Verfügung. Weitere Fördermöglichkeiten in der LE 23–27 sind Forststraßenbau (Maßnahme 73-03) sowie Waldpläne (Maßnahme 78-03).
Der Schwerpunkt der Fördermaßnahme Waldbewirtschaftung in der LE 23–27 liegt – bedingt durch die bundesländerspezifische Schwerpunktsetzung – auf folgenden Bereichen:
Gleichzeitig bringt die neue LE 23–27 wesentliche Änderungen mit sich: Die Antragstellung erfolgt verpflichtend über die digitale Förderplattform der AMA und ist von den Förderwerbern eigenständig durchzuführen. Voraussetzung für die Antragstellung ist unter anderem die ID-Austria.
Die Landwirtschaftskammer Kärnten bietet ab Mai Unterstützung beim Umgang mit der digitalen Förderplattform. Mit dem neuen Service erhalten Waldbewirtschafter gezielte Hilfestellung bei der Antragstellung und Abrechnung von Fördermaßnahmen über die digitale Förderplattform. Es handelt sich dabei um eine kostenpflichtige Beratungsleistung. Wichtig bleibt: Besteht Bedarf einer Förderung, müssen Sie wie bisher Kontakt mit der zuständigen Forstaufsichtsstation (Bezirksförster) aufnehmen. In einer umfassenden Beratung werden etwaige Fördermaßnahmen besprochen und zudem das für die Antragstellung verpflichtende Beratungsformular, ein Lageplan bzw. allfällige weitere Unterlagen erstellt und übermittelt. Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, ist die eigentliche Antragstellung über die digitale Förderplattform vom Förderwerber selbst durchzuführen. Dabei sind die Forstberater der Landwirtschaftskammer Kärnten gerne behilflich.
Der Schwerpunkt der Fördermaßnahme Waldbewirtschaftung in der LE 23–27 liegt – bedingt durch die bundesländerspezifische Schwerpunktsetzung – auf folgenden Bereichen:
- die Verjüngungseinleitung mit Tragseilrückung
- Forstschutzmaßnahmen
- Saatgutbeerntung und -aufbereitung sowie Pflege von Saatgutbeständen und Saatgutplantagen.
Gleichzeitig bringt die neue LE 23–27 wesentliche Änderungen mit sich: Die Antragstellung erfolgt verpflichtend über die digitale Förderplattform der AMA und ist von den Förderwerbern eigenständig durchzuführen. Voraussetzung für die Antragstellung ist unter anderem die ID-Austria.
Die Landwirtschaftskammer Kärnten bietet ab Mai Unterstützung beim Umgang mit der digitalen Förderplattform. Mit dem neuen Service erhalten Waldbewirtschafter gezielte Hilfestellung bei der Antragstellung und Abrechnung von Fördermaßnahmen über die digitale Förderplattform. Es handelt sich dabei um eine kostenpflichtige Beratungsleistung. Wichtig bleibt: Besteht Bedarf einer Förderung, müssen Sie wie bisher Kontakt mit der zuständigen Forstaufsichtsstation (Bezirksförster) aufnehmen. In einer umfassenden Beratung werden etwaige Fördermaßnahmen besprochen und zudem das für die Antragstellung verpflichtende Beratungsformular, ein Lageplan bzw. allfällige weitere Unterlagen erstellt und übermittelt. Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, ist die eigentliche Antragstellung über die digitale Förderplattform vom Förderwerber selbst durchzuführen. Dabei sind die Forstberater der Landwirtschaftskammer Kärnten gerne behilflich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes, der Artikelserie Forstförderung auf der LK-Homepage und bei den Forstberatern der Landwirtschaftskammer Kärnten, forstwirtschaft@lk-kaernten.at und 0463/58 50-12 81