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Einsatz von Nützlingen wird gefördert

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26.06.2024 | von Dipl.-Ing. Gabriele Schrott-Moser

Agrarreferat des Landes bietet mit der LK Kärnten eine Förderaktion für den Einsatz von Nützlingen und Organismen im geschützten Anbau in der Gemüse-, Obst- und Gartenbauproduktion an.

Nützlingseinsatz Fotorecht Stockmann Sonja.jpg © Sonja Stockmann
Förderanträge für den Nützlingseinsatz können noch gestellt werden. © Sonja Stockmann
Die Förderaktion ist eine Maßnahme aus dem Zukunftsprozess 2030. Das Ziel ist die Forcierung des integrierten Pflanzenschutzes und die Förderung der Biodiversität. Das Land Kärnten gewährt eine Förderung gemäß der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023 für den Ankauf von Nützlingen und Organismen gemäß Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit im geschützten Anbau in der Höhe von 17.000 Euro. 

Was sind die Ziele dieser Aktion?

  • Die Unterstützung einer umweltschonenden landwirtschaftlichen Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes.
  • Der Erhalt der Kulturlandschaft und Biodiversität durch standortangepasste Landwirtschaft.

Wer kann teilnehmen (Förderungswerber/​in)?

Förderungswerber sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort in Kärnten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Wie sehen Art und Ausmaß der Förderung aus?

Bis zu einer maximalen Förderhöhe von 80% der anrechenbaren Kosten nach der Höhe der eingereichten Förderanträge und somit Maßgabe der verfügbaren Mittel. Die Förderobergrenze liegt bei maximal 2.000 Euro pro Betrieb. Als anrechenbare Kosten zählen Kosten für den Organismenbezug gemäß Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit im geschützten Anbau abzüglich Porto- und Versandkosten. Der Eigenmittelanteil liegt bei 20%.

Welche Förderungs­voraussetzungen müssen ­gegeben sein?

Gefördert wird der Einsatz von Organismen bei landwirtschaftlichen Betrieben mit geschützten Anbauflächen, die der Produktion von Gemüse, Obst und Gartenbauprodukten dienen und deren Flächen in Kärnten liegen.  Die Definition geschützter Anbau lautet: befestigte Gewächshäuser mit Folien-, Glas- oder Kunststoffeindeckung und unbefestigte Folientunnel, unabhängig davon, ob die Produktion im Container, auf Substrat oder in gewachsenem Boden erfolgt.
  • Gewächshaus: Gewächshaus oder Treibhaus aus Glas, Kunststoffplatten und Kunststofffolien, die das geschützte, kontrollierte Kultivieren von Pflanzen ermöglichen.
  • Folientunnel: nicht beheizbare Bogenkonstruktion, über die eine Folie gespannt ist und die eine Basisbreite von mindestens 3,5 m aufweist.
Einsatz von Organismen gemäß Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit im geschützten Anbau.

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen (Vermeidung von Doppelförderung)?

Keine Fördermöglichkeit besteht, wenn:
  • eine Teilnahme am ÖPUL 2023 mit der Intervention "Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau" erfolgt.
  • der Betrieb Mitglied bei einer Erzeugerorganisation ist, die an einem operationellen Programm bezüglich des Organmitteleinsatzes im Rahmen der Sektormaßnahmen teilnimmt, unabhängig davon, ob der jeweilige Betrieb diese Maßnahme im operationellen Programm abgegolten bekommt.
  • der Betrieb eine De-minimis-Förderung im agrarischen Bereich bezieht und die Grenze von 20.000 Euro innerhalb von drei Jahren überschreitet.

Wo kann der Antrag gestellt werden (Abwicklung)?

Die Abwicklung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Kärnten, Referat Pflanzliche Produktion. Die Anträge können nur mit den dazugehörigen Rechnungen (Originalbeleg) und dem Zahlungsbeleg (Umsatzliste der Überweisung) bei der LK Kärnten, Referat Pflanzliche Produktion, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt, abgegeben werden. Der Förderzeitraum beginnt am 9. April 2024 (Rechnungsdatum) und endet ausnahmslos mit 31. Oktober 2024.

Werden weitere Rechnungen über den Organismenbezug innerhalb des festgelegten Aktionszeitraumes an die LK Kärnten übermittelt, so ist jedes Mal ein neuer vollständig ausgefüllter Förderantrag beizulegen.

Achtung: Der Rechnungsadressat muss mit dem Förderwerber laut Antragsstellung übereinstimmen.
Die Förderauszahlung erfolgt nach der Kontrolle der Anträge ab Mitte November. Ist der Förderbetrag von 17.000 Euro ausgeschöpft, so obliegt es der Förderabwicklungsstelle, die Förderintensität von 80% entsprechend zu aliquotieren.

Downloads zum Thema

  • Förderantrag - Nützlingseinsatz im geschützten Anbau 2024 PDF 125,04 kB

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