Ein klares Nein der LK Kärnten zu SOKO Wolf
Der von österreichischen Vertretern der „European Wilderness Society“ laut Medienberichten geforderten Einrichtung einer sogenannten „SOKO Wolf“ erteilt die LK Kärnten eine strikte Absage. Geht es nach österreichischen Vertretern der Wilderness Society, sollen von Wolfsrissen betroffene Bauern angezeigt werden, wenn sie nach Meinung der selbsternannten Tierschutzorganisation nicht alles getan hätten, um ihre Tiere vor Wolfsattacken zu schützen.
LK-Präsident Siegfried Huber verurteilt die Forderung der Wilderness Society aufs Schärfste. „Den von Wolfsrissen betroffenen Almbauern mit Anzeigen zu drohen, schlägt dem Fass den Boden aus! Diese selbsternannte Tierschutzorganisation will Betroffene zu Tätern machen. Tiefer geht es nicht. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Almbauern, die 365 Tage im Jahr für ihre Tiere sorgen und sich um sie kümmern! Das Leid und der Tod unserer Nutztiere scheinen den selbsternannten Tierschützern völlig egal zu sein!“, so Huber weiter, der sich für eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfes und die Einrichtung von wolfsfreien Zonen im Alpenraum ausspricht.
Dass ein Miteinander von Wölfen und Almwirtschaft nicht funktioniert, zeigt das Beispiel Schweiz, wo die Anzahl der Nutztierrisse trotz intensivster Herdenschutzmaßnahmen zunimmt und neuerdings auch trächtige Mutterkühe von Wölfen gerissen wurden. „In der Schweiz spricht sich mittlerweile sogar der WWF offen für Wolfsabschüsse aus. Daran soll sich die Wilderness Society ein Beispiel nehmen!“, sagt der LK-Präsident, der betont, dass auch der Tourismus durch die Rückkehr von Wölfen leiden würde: „Wer will noch auf Almen wandern gehen, wenn er ständig Elektrozäunen oder Herdenschutzhunden ausweichen muss?“
Aus rechtlicher Sicht sieht die LK Kärnten den Androhungen von Anzeigen nach dem Tierschutzgesetz im Übrigen gelassen entgegen. Denn das Tierschutzgesetz sieht den Schutz von Nutztieren vor Raubtieren nur dann vor, wenn dieser auch möglich ist. Dass dieser Schutz nicht möglich ist, ist in Kärnten amtlich. Denn die Kärntner Landesregierung hat im Zuge der Umsetzung der Wolfsverordnung durch die Anwendung von objektiven Kriterien festgestellt, dass Herdenschutzmaßnahmen auf den Kärntner Almen unzumutbar und unverhältnismäßig – und damit nicht möglich – sind. Zuletzt wurde bekannt, dass sich ein in den Medien angeführter Vertreter der „European Wilderness Society“ mittlerweile von den zuvor getätigten Aussagen distanziert hat.
LK-Präsident Siegfried Huber verurteilt die Forderung der Wilderness Society aufs Schärfste. „Den von Wolfsrissen betroffenen Almbauern mit Anzeigen zu drohen, schlägt dem Fass den Boden aus! Diese selbsternannte Tierschutzorganisation will Betroffene zu Tätern machen. Tiefer geht es nicht. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Almbauern, die 365 Tage im Jahr für ihre Tiere sorgen und sich um sie kümmern! Das Leid und der Tod unserer Nutztiere scheinen den selbsternannten Tierschützern völlig egal zu sein!“, so Huber weiter, der sich für eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfes und die Einrichtung von wolfsfreien Zonen im Alpenraum ausspricht.
Dass ein Miteinander von Wölfen und Almwirtschaft nicht funktioniert, zeigt das Beispiel Schweiz, wo die Anzahl der Nutztierrisse trotz intensivster Herdenschutzmaßnahmen zunimmt und neuerdings auch trächtige Mutterkühe von Wölfen gerissen wurden. „In der Schweiz spricht sich mittlerweile sogar der WWF offen für Wolfsabschüsse aus. Daran soll sich die Wilderness Society ein Beispiel nehmen!“, sagt der LK-Präsident, der betont, dass auch der Tourismus durch die Rückkehr von Wölfen leiden würde: „Wer will noch auf Almen wandern gehen, wenn er ständig Elektrozäunen oder Herdenschutzhunden ausweichen muss?“
Aus rechtlicher Sicht sieht die LK Kärnten den Androhungen von Anzeigen nach dem Tierschutzgesetz im Übrigen gelassen entgegen. Denn das Tierschutzgesetz sieht den Schutz von Nutztieren vor Raubtieren nur dann vor, wenn dieser auch möglich ist. Dass dieser Schutz nicht möglich ist, ist in Kärnten amtlich. Denn die Kärntner Landesregierung hat im Zuge der Umsetzung der Wolfsverordnung durch die Anwendung von objektiven Kriterien festgestellt, dass Herdenschutzmaßnahmen auf den Kärntner Almen unzumutbar und unverhältnismäßig – und damit nicht möglich – sind. Zuletzt wurde bekannt, dass sich ein in den Medien angeführter Vertreter der „European Wilderness Society“ mittlerweile von den zuvor getätigten Aussagen distanziert hat.