Eigentum nutzen und schützen
Die Arten der Nutzung der Natur sind vielfältig, wie zum Beispiel Radfahren, Reiten, Wandern, Klettern, Paragleiten, Schilanglauf und Rodeln. In diversen Gesetzesmaterien gibt es zahlreiche Regelungen in Form von Betretungsrechten und Verboten. Generell gibt es ja kein Recht zur Betretung fremden Grund und Bodens, da der Eigentümer nach § 354 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) die rechtliche Befugnis hat, jeden anderen von der Benutzung seines Eigentums auszuschließen.
In gemeinsamen Informationsveranstaltungen der Stabstelle Recht und des Forstreferats der LK Kärnten werden von Dr. Gernot Gallor und FD Dr. Elisabeth Schaschl, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entstehung (Begründung) von Wegerechten, die Möglichkeiten des Eigentumsschutzes mittels Warn- und Hinweistafeln sowie die Wegehalterhaftung und die Verjährung von Wegerechten erörtert und dargelegt.
In gemeinsamen Informationsveranstaltungen der Stabstelle Recht und des Forstreferats der LK Kärnten werden von Dr. Gernot Gallor und FD Dr. Elisabeth Schaschl, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entstehung (Begründung) von Wegerechten, die Möglichkeiten des Eigentumsschutzes mittels Warn- und Hinweistafeln sowie die Wegehalterhaftung und die Verjährung von Wegerechten erörtert und dargelegt.
Haftungsfragen
Ebenso werden Interessierten die rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterschiedlichen Freizeitaktivitäten hinsichtlich des Betretens des Waldes zu Erholungszwecken bzw. die Wegehalterhaftung und Tierhalterhaftung im Bereich bewirtschafteter Almen nähergebracht sowie, dass mit der Einführung des § 1319b ABGB erstmals ein eigenes, baumspezifisches Haftungsregime für Bäume außerhalb des Waldes geschaffen wurde. Die Möglichkeit des Abschlusses von Musterverträgen, welche von der LK Kärnten erarbeitet wurden, um etwaige schadenersatzrechtliche Ansprüche aus dem Titel der Wegehalterhaftung auszuschließen, werden ebenso dargelegt.
Info-Veranstaltungen: 8. April (Mittwoch), 18 Uhr, Mittlerer Stadtsaal, Wulfeniaplatz 1, Hermagor; 30. April (Donnerstag), 19 Uhr, GH Karawankenblick, Ruhstatt 17, Völkermarkt; 6. Mai (Mittwoch) 19 Uhr, Bildungshaus Schloss Krastowitz, Klagenfurt (präsenz oder online)