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EAG-Investitionszuschuss: Letzter Fördercall 2026

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23.09.2026 | von Ing. Martin Mayer

Bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gibt es im Oktober den letzten Fördercall im heurigen Jahr. Die Förderung für 2027 ist noch ungewiss. Anträge für die Landesförderung sind ab Mitte Oktober möglich.

Photovoltaik.jpg © stock.adobe.com
© stock.adobe.com
Vom 8. bis 22. Oktober öffnet die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) den dritten und letzten Fördercall für Investitionszuschüsse bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Für Fachplaner, Errichter und Investoren bietet dieses Zeitfenster die letzte Gelegenheit im laufenden Jahr, Fördergelder des Bundes abzurufen. Ein detaillierter Blick auf die geänderten Bestimmungen zum Baubeginn, die Zuteilungsverfahren sowie die strikten Umsetzungsfristen. Grundlage für die Gewährung der Fördermittel bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zusammen mit der aktuellen Investitionszuschüsseverordnung - Strom. Die Förderabwicklung erfolgt zentral über das Online-Portal der OeMAG. Für den Oktober-Call ist ein Gesamtbudget von 8 Mio. Euro anberaumt. Die Förderung in den Kategorien A und B sowie für den Stromspeicher werden als Fixsatz vergeben, bei Kategorie C und D entscheidet das Mindestgebot über den Zuschlag.

Vier Förderkategorien

  •  Kategorie A (bis 10 kWp): 2 Mio. Euro Budget, fixer Fördersatz: 150 Euro/kWp
  •  Kategorie B (> 10 bis 20 kWp): 2 Mio. Euro Budget, fixer Fördersatz: 140 Euro/kWp
  • Kategorie C (> 20 bis 100 kWp): 2 Mio. Euro Budget, Höchstfördersatz: 130 Euro/kWp
  • Kategorie D (> 100 bis 1000 kWp): 2 Mio. Euro Budget, Höchstfördersatz: 120 Euro/kWp
  • Stromspeicher: Die Speicherkapazität wird mit 150 Euro/kWh Nutzkapazität gefördert (bis maximal 50 kWh). Ausnahmslos gilt: Stromspeicher können nur in Kombination mit der zeitgleichen Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage eingereicht werden. Eine reine Speichernachrüstung an einer bereits bestehenden PV-Anlage ist im Rahmen des EAG-Investitionszuschusses ausgeschlossen. Zudem muss das Kapazitätsverhältnis mindestens 0,5 kWh Speicher pro installierter kWp-Leistung betragen.

Baubeginn und Inbetriebnahme

Im Gegensatz zu vielen traditionellen Förderregimen ist der Beginn der Arbeiten vor Förderantragstellung gesetzlich zulässig. Für die Förderfähigkeit sind folgende Fristen und Abgrenzungen maßgeblich. Der Beginn der Arbeiten (z.B. physische Montage, rechtsverbindliche Bestellungen oder Anzahlungen) darf vor der Antragstellung oder Ticketziehung liegen, jedoch nicht vor dem 21. April 2022. Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage bildet die rote Linie. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Antragseinreichung im EAG-Portal darf die Anlage noch nicht in Betrieb genommen worden sein (kein Stromeinspeisen ins Netz). Ausgenommen davon sind Anlagen, die bei einem vorhergehenden Fördercall "durchgefallen sind". Wurde ein erster Förderantrag vor der Inbetriebnahme gestellt, konnte dieser aber mangels Budgets im Call nicht bedacht werden, bleibt die Förderwürdigkeit gewahrt. Die Anlage darf in diesem Fall zwischenzeitlich in Betrieb gehen und beim nächsten Call erneut eingereicht werden.

Einreichung und Vergabe

Die Antragstellung erfolgt online auf der Homepage der EAG-Abwicklungsstelle. Mittels des angeführten Links:  https://einreichen.eag-abwicklungsstelle.at/eag/login  kommt man direkt zur Registrierung auf der Homepage der EAG-Abwicklungsstelle. Um beim Call ab dem 8. Oktober erfolgreich zu sein, sollten alle Daten (Zählpunktnummer, Modultypen, Nachweise für den Made-in-Europe-Bonus) vorab vollständig im Portal erfasst werden. Das Antragsverfahren unterscheidet zwischen Klein- und Großanlagen.

Kleinsysteme (Kategorien A und B)

Bei Anlagen bis 20 kWp greift das First-Come-First-Served-Prinzip (Reihung nach Antragszeitpunkt). Am 8. Oktober um 17 Uhr öffnet die Ticketziehung. Der exakte Zeitstempel des gezogenen Tickets sichert den Reihungsplatz im Fördertopf. Ab dem Folgetag (9. Oktober, 8 Uhr) bis zum Ende des Calls am 22. Oktober muss das vorgefertigte Projekt im Portal vervollständigt und final eingereicht werden.

Gewerbe- und Großanlagen (Kategorien C und D)

Für Anlagen über 20 kWp gilt ein wettbewerbliches Bieterverfahren. Antragsteller nennen ihren spezifischen Förderbedarf in Euro pro kWp (unterhalb des Höchstsatzes von 130 Euro bzw. 120 Euro). Die Reihung der Zuschläge erfolgt strikt aufsteigend nach dem geringsten Förderbedarf pro kWp, bis das Budget ausgeschöpft ist.

Zu- und Abschläge

"Made in Europe"-Bonus: Kommen Komponenten aus zertifizierter europäischer Fertigung zum Einsatz, erhöht sich der Fördersatz um bis zu 30%. Der Bonus teilt sich auf in jeweils +10% für europäische PV-Module, +10% für Wechselrichter und +10% auf den Speichersatz.
Innovative PV-Anlagen: Für Sonderformen wie gebäudeintegrierte PV (BIPV), Agri-PV (ab 2 m lichter Höhe), Schwimmende PV oder Parkplatzüberdachungen sieht das EAG Aufschläge von bis zu 30% vor.
Freiflächen-Abschlag: Umgekehrt verringert sich die Förderhöhe bei Errichtung auf unversiegelten landwirtschaftlichen Freiflächen oder Grünland pauschal um 25%, bei Agri-PV-Anlagen kommt dieser Abschlag nicht zum Tragen.

Fristen nach Förderzusage und Abrechnung

Anlagen unter 100 kWp müssen innerhalb von sechs Monaten ab Abschluss des Fördervertrags in Betrieb genommen werden. Anlagen über 100 kWp haben dafür zwölf Monate Zeit. Eine Verlängerung ist bei begründeten Verzögerungen auf Antrag möglich. Die vollständige Abrechnung und Einreichung der Rechnungen im Portal muss spätestens sechs Monate nach Ablauf der jeweiligen Inbetriebnahmefrist erfolgen.

Fazit für die Praxis

Da Vorarbeiten, Käufe und Montagearbeiten bereits im Vorfeld durchgeführt werden dürfen, entfällt der Planungsstillstand vor der Einreichung. Entscheidend ist einzig, die Anlage erst nach der Ticketziehung bzw. Antragstellung erstmals einzuschalten. Um beim Call ab dem 8. Oktober erfolgreich zu sein, sollten alle Daten (Zählpunktnummer, Modultypen, Nachweise für den Made-in-Europe-Bonus) vorab vollständig im Portal erfasst werden.

Landesförderung wieder möglich

Die Landesförderung ist je nach Antragsteller mit Bundesförderungen kombinierbar, bei Privatanlagen darf die kombinierte Förderung die Investitionssumme nicht überschreiten, bei der betrieblichen (eigenverbrauchsoptimierten) dürfen 45% Förderintensität (Einrechnung aller möglichen Förderungen) nicht überschritten werden. Förderbar sind nur Projekte, die nach dem 1. Jänner 2026 realisiert wurden. Förderantrage können nach der Projektrealisierung (Fertigstellung und Abnahme) voraussichtlich ab Mitte Oktober online gestellt werden. Die Richtlinie gilt aus heutiger Sicht noch bis Ende 2026.
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