Drei Hektar Blühfläche mitten im Ortszentrum von Natternbach
Ausgangssituation und Anlage
Vor dem Umbruch wurden die Wiesen viermal jährlich gemäht, regelmäßig mit Gülle gedüngt und siliert. Da sich die betreffenden Flächen allesamt im Siedlungsgebiet der Gemeinde befinden, die Hälfte davon direkt im Zentrum von Natternbach, wollte Johann Schauer dort die Bewirtschaftung reduzieren und entschloss sich, die Wiesen in ein Blumenmeer umzuwandeln.
Zwei Jahre zuvor stellt er das Düngen ein und versuchte die Fläche auszuhagern, was nur mäßig erfolgreich war. Im Frühjahr 2023 bearbeitete der Landwirte die Fläche mit einer Kreiselegge und danach zweimal mit dem Feingrubber. Der Anlagezeitpunkt war rund um den 15. Mai, trotz widriger Wetterbedingungen. Die regional zertifizierte REWISA–Saatgutmischung, bezogen von der Saatgutfirma Blumensaat Bangerl Erich, wurde kombiniert angebaut. Der Landwirt verwendete eine pneumatische Sämaschine, um das Saatgut oberflächlich abzulegen und schließend anzuwalzen. Wichtig: Kräuter sind Lichtkeimer und das Saatgut will die Sonne sehen.
Zwei Jahre zuvor stellt er das Düngen ein und versuchte die Fläche auszuhagern, was nur mäßig erfolgreich war. Im Frühjahr 2023 bearbeitete der Landwirte die Fläche mit einer Kreiselegge und danach zweimal mit dem Feingrubber. Der Anlagezeitpunkt war rund um den 15. Mai, trotz widriger Wetterbedingungen. Die regional zertifizierte REWISA–Saatgutmischung, bezogen von der Saatgutfirma Blumensaat Bangerl Erich, wurde kombiniert angebaut. Der Landwirt verwendete eine pneumatische Sämaschine, um das Saatgut oberflächlich abzulegen und schließend anzuwalzen. Wichtig: Kräuter sind Lichtkeimer und das Saatgut will die Sonne sehen.
Ungefähr acht Wochen nach der Anlage erfolgte ein Reinigungsschnitt mit Abtransport des Schnittgutes. Die Fläche hat sich nach der ersten Verunkrautung sehr gut erholt und die ersten Blüten haben sich prächtig entwickelt. Es war auch genügend Zeit und Platz, dass sich die Blattrosetten der mehrjährigen Pflanzen ausbildeten. Die Fläche steht heuer in Vollblüte. Derzeit präsentiert sich die Fläche als wunderschönes Meer aus weiß-rosa Margeriten und Kuckuckslichtnelken. In drei Wochen wird sich die Farbe ändern und die Flockenblume sowie die Wilde Möhre vorherrschen.
Bewirtschaftung und Pflege
Die Fläche wird voraussichtlich zweimal im Jahr gemäht. Am Betrieb gibt es Rindermast und das Futter der überständigen Blumenwiesen wird dem anderen Futter untergemischt.
Die Kosten für die Anlage belaufen sich auf 1.000 Euro/ha. Diese sind durch die Förderung in den nächsten drei Jahren gedeckt. Die DIVRS-Flächen sind wunderschön und bringen einen Mehrwert in jeglicher Hinsicht. Sei es für die Biodiversität, die Insekten, das Niederwild oder auch für die Bevölkerung.
Die Kosten für die Anlage belaufen sich auf 1.000 Euro/ha. Diese sind durch die Förderung in den nächsten drei Jahren gedeckt. Die DIVRS-Flächen sind wunderschön und bringen einen Mehrwert in jeglicher Hinsicht. Sei es für die Biodiversität, die Insekten, das Niederwild oder auch für die Bevölkerung.
Zitat Johann Schauer
"Ich will mit den Wildblumenwiesen als Bienenbeauftragter und Agrarökologe ein gut sichtbares Zeichen für die Biodiversität in unseren Lebensräumen setzten. Als Bauer habe ich die Möglichkeit auf meinen Flächen etwas für den Erhalt der Artenvielfalt zu unternehmen. Das schließt auch die Neugestaltung vormals intensiv genutzter Wiesen und Äcker mit ein. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dieses Engagement von der Bevölkerung wertgeschätzt wird und man kommt definitiv ins Gespräch über die Vielfalt, die Wildbienen und auch die Honigbienen“.
DIV-Variante am Grünland
- Die Teilnahme an der Variante DIVRS (Neueinsaat mit regionaler Saatgutmischung) ist auf Grünlandflächen mit einer durchschnittlichen Grünlandzahl von mindestens 30 und einer Hangneigung unter 18% möglich. Zur Anlage der DIVRS-Fläche sind mindestens 30 Pflanzenarten aus 7 Familien gemäß Artenliste erforderlich. Die Neuanlage muss bis spätestens 15. Mai mit einer Saatstärke von mindestens 20 kg/ha erfolgen, wobei der Anteil der einzelnen Art in der Saatgutmischung 5 Gewichtsprozent nicht überschreiten darf. Für alle Mischungspartner muss die regionale Herkunft nachgewiesen werden. Saatgutmenge, Zusammensetzung und Zertifizierung des Ökotypensaatguts sind durch Saatgutetiketten und Rechnungen zu dokumentieren. Es sind maximal zwei Nutzungen pro Jahr erlaubt, wobei die erste Nutzung frühestens am 15. Juli erfolgen darf (ausgenommen Reinigungsschnitt im ersten Jahr der Beantragung). Es muss mindestens einmal pro Jahr eine Mahd erfolgen und das Mähgut ist von der Fläche abzutransportieren. Häckseln ist nicht zulässig. Auf eine Düngung muss mit Ausnahme von Festmist bzw. Festmistkompost verzichtet werden.