Die Eckpfeiler der Wintergetreideaussaat
Die Getreideernte in Kärnten ist abgeschlossen und für viele zufriedenstellend ausgefallen. Auf 11.471 ha wurden zwar die Erntemengen des Vorjahres vielfach nicht erreicht, die guten Bedingungen zur Abreife bescherten jedoch ansprechende Qualitäten. Mit den Erzeugerpreisen kann man zufrieden sein – oder nicht. Das globale Angebot ist noch sehr komfortabel, das drückt auf die Preise. Die Ernten in Mitteleuropa und Südeuropa sind bescheidener ausgefallen. Das führte just nach der Ernte zu steigenden Getreidepreisen. Die Börsen reagieren zurzeit bei Weizen und Mais mit steigenden Kursen. Das ist der Trockenheit und dem Ukraine-Russland-Konflikt geschuldet, wo sich durch Angriffe auf die Logistik beider Länder nun die Exporte verlangsamen. Insgesamt sind die Ernteprognosen global heruntergeschraubt worden. In den USA plagen Dürren und Trockenheit die Landwirtschaft ebenso. Zunehmend gibt es ein Logistikproblem, das zu einer Verknappung am Futtergetreidemarkt führen kann. Aus Sicht der Fruchtfolge empfiehlt es sich, abseits von Mais – die Anbaufläche hat sich in Kärnten heuer wiederum ausgeweitet – und der Sojabohne bzw. deren steigenden Pflanzenschutzproblemen, dem Getreideanbau treu zu bleiben. Mit der Aussaat des Getreides wird der Grundstein des wirtschaftlichen Erfolges gelegt. Angestrebt werden optimale Erträge, die mit einem akzeptablen Aufwand realisiert werden können. Einige pflanzenbauliche Aspekte sollen dazu näher betrachtet werden.
Wie intensiv sollte der Boden vorab bearbeitet werden?
In der Regel wird je nach Vorfrucht in Kärnten vor dem Getreideanbau gepflügt. Ist jedoch eine weniger massige Vorkultur als Körnermais im Spiel, bietet sich eine reduzierte Bodenbearbeitung an. In diesem Fall sind einige Dinge zu beachten. Nur unter trockenen Bedingungen können tiefgreifende Bearbeitung genutzt und Strukturschäden beseitigt werden. Ziel ist es, Wurzelraum zu schaffen und damit ausreichenden Gasaustausch für die jungen Getreidewurzeln zu gewährleisten.
Welche Grubberwerkzeuge sind geeignet?
Die Auswahl der richtigen Schare für den Tiefengrubber folgt grundsätzlich zwei Regeln:
Auf Böden mit einem guten Bearbeitungszustand können und sollten auch breitere Schare (60 bis 80 mm) zum Einsatz kommen, um einen besseren Mischeffekt zu erzielen.
In der Regel wird je nach Vorfrucht in Kärnten vor dem Getreideanbau gepflügt. Ist jedoch eine weniger massige Vorkultur als Körnermais im Spiel, bietet sich eine reduzierte Bodenbearbeitung an. In diesem Fall sind einige Dinge zu beachten. Nur unter trockenen Bedingungen können tiefgreifende Bearbeitung genutzt und Strukturschäden beseitigt werden. Ziel ist es, Wurzelraum zu schaffen und damit ausreichenden Gasaustausch für die jungen Getreidewurzeln zu gewährleisten.
Welche Grubberwerkzeuge sind geeignet?
Die Auswahl der richtigen Schare für den Tiefengrubber folgt grundsätzlich zwei Regeln:
- Je tiefer die Bearbeitung, umso schmaler das Werkzeug.
- Je trockener der Boden, umso schmaler das Werkzeug.
Auf Böden mit einem guten Bearbeitungszustand können und sollten auch breitere Schare (60 bis 80 mm) zum Einsatz kommen, um einen besseren Mischeffekt zu erzielen.
Wie soll die Fruchtfolge geplant werden?
Aus pflanzenbaulicher Sicht sind neben dem Anbau der einzelnen Kulturen noch weitere Faktoren bei der Fruchtfolgegestaltung von Bedeutung. Die Wahl der Kulturen wird wesentlich von den Gegebenheiten des Standortes und den Verwertungs- bzw. Vermarktungsmöglichkeiten bestimmt. Neben den ökonomischen Aspekten sollte vor allem auch auf das Auftreten von Schaderregern geachtet werden. Fruchtfolgespezifische Schaderreger sollten bei der Planung der Fruchtfolge beachtet werden. Weiters müssen bei der Planung der Fruchtfolge die Vorgaben der GAP, wie z. B. der Standard GLÖZ 7 – Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel – beachtet werden.
Ab 2025 sieht dieser Standard eine Auswahlmöglichkeit zwischen Anbaudiversifizierung oder Fruchtwechsel vor. Von diesem Standard sind jedoch Betriebe ausgenommen, die bis 10 ha Ackerfläche bewirtschaften oder bei denen mehr als 75 % des Ackerlandes für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wird, es brachliegendes Land ist, dem Anbau von Leguminosen oder einer Kombination dieser Nutzungen dient oder die einen Dauergrünlandanteil von mehr als 75 % an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche haben, und alle Biobetriebe. Ausgenommen sind seit 2026 auch alle Betriebe bis 30 ha LN.
Wie sieht es mit der Anbaudiversifizierung aus?
Bei einer Bewirtschaftung von über 10 bis maximal 30 ha Ackerfläche sind mindestens zwei verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche anzubauen, wobei die flächenstärkste Kultur nicht mehr als 75 % der gesamten Ackerfläche des Betriebes einnehmen darf. Bei einer Bewirtschaftung von über 30 ha Ackerfläche sind mindestens drei verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche anzubauen, wobei die flächenstärkste Kultur nicht mehr als 75 % und die zwei flächenstärksten Kulturen zusammen nicht mehr als 95 % der gesamten Ackerfläche des Betriebes einnehmen dürfen. Winterung und Sommerung gelten als eine Kultur (z. B. Wintergerste und Sommergerste gelten demnach als eine Kultur).
Fruchtwechsel: Zur Erfüllung dieser Auflagen darf die flächenstärkste Kultur einen Ackerflächenanteil von 75 % nicht übersteigen. Auf einem Ackerflächenanteil von mindestens 30 % hat ein jährlicher Wechsel der im MFA beantragten Kulturen zu erfolgen, und auf allen Ackerflächen muss spätestens nach drei Jahren ein Wechsel der im MFA beantragten Kulturen durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind folgende Kulturen:
Aus pflanzenbaulicher Sicht sind neben dem Anbau der einzelnen Kulturen noch weitere Faktoren bei der Fruchtfolgegestaltung von Bedeutung. Die Wahl der Kulturen wird wesentlich von den Gegebenheiten des Standortes und den Verwertungs- bzw. Vermarktungsmöglichkeiten bestimmt. Neben den ökonomischen Aspekten sollte vor allem auch auf das Auftreten von Schaderregern geachtet werden. Fruchtfolgespezifische Schaderreger sollten bei der Planung der Fruchtfolge beachtet werden. Weiters müssen bei der Planung der Fruchtfolge die Vorgaben der GAP, wie z. B. der Standard GLÖZ 7 – Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel – beachtet werden.
Ab 2025 sieht dieser Standard eine Auswahlmöglichkeit zwischen Anbaudiversifizierung oder Fruchtwechsel vor. Von diesem Standard sind jedoch Betriebe ausgenommen, die bis 10 ha Ackerfläche bewirtschaften oder bei denen mehr als 75 % des Ackerlandes für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wird, es brachliegendes Land ist, dem Anbau von Leguminosen oder einer Kombination dieser Nutzungen dient oder die einen Dauergrünlandanteil von mehr als 75 % an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche haben, und alle Biobetriebe. Ausgenommen sind seit 2026 auch alle Betriebe bis 30 ha LN.
Wie sieht es mit der Anbaudiversifizierung aus?
Bei einer Bewirtschaftung von über 10 bis maximal 30 ha Ackerfläche sind mindestens zwei verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche anzubauen, wobei die flächenstärkste Kultur nicht mehr als 75 % der gesamten Ackerfläche des Betriebes einnehmen darf. Bei einer Bewirtschaftung von über 30 ha Ackerfläche sind mindestens drei verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche anzubauen, wobei die flächenstärkste Kultur nicht mehr als 75 % und die zwei flächenstärksten Kulturen zusammen nicht mehr als 95 % der gesamten Ackerfläche des Betriebes einnehmen dürfen. Winterung und Sommerung gelten als eine Kultur (z. B. Wintergerste und Sommergerste gelten demnach als eine Kultur).
Fruchtwechsel: Zur Erfüllung dieser Auflagen darf die flächenstärkste Kultur einen Ackerflächenanteil von 75 % nicht übersteigen. Auf einem Ackerflächenanteil von mindestens 30 % hat ein jährlicher Wechsel der im MFA beantragten Kulturen zu erfolgen, und auf allen Ackerflächen muss spätestens nach drei Jahren ein Wechsel der im MFA beantragten Kulturen durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind folgende Kulturen:
- Bracheflächen
- Ackerflächen, die für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden
- Saatmais
- mehrjährige Kulturen
- Flächen mit Gräsersaatgutvermehrung
- mehrjährige Leguminosen (Esparsette)
Wann ist der richtige Anbautermin?
Ein sehr wichtiger und zumeist unterschätzter Parameter bei der Sortenwahl ist der geplante Saattermin. Wann gesät werden kann, hängt neben der Witterung maßgeblich von der Vorfrucht und damit von der Fruchtfolgegestaltung ab. Grundsätzlich gilt: Je früher die Saat, umso höher das Ertragspotenzial. Frühe Sorten sollten fast immer früh und späte Sorten besser spät gesät werden. Diese Gesetzmäßigkeiten folgen einfachen photoperiodischen Zusammenhängen.
Frühreife Sorten haben in der Regel einen geringen Anspruch an die Tageslänge (Kurztagssorten) und gehen deshalb im Frühjahr zeitig in die generative Phase über, was sich in einem frühen Schossbeginn zeigt. Die Zeit und damit die Temperatursumme, die im Frühjahr noch für die Triebbildung zur Verfügung steht, sind eher gering. Diese Sorten müssen demnach vollbestockt in den Winter gehen, da sie sonst keine ausreichende Ährendichte erreichen.
Späte Sorten hingegen haben meist einen deutlich höheren Tageslängenanspruch (Langtagssorten) und können im Frühjahr noch (nach-)bestocken. Sie können also im Herbst auch später gesät werden.
Sorteneigenschaften beachten!
Speziell bei Winterweizen haben die Eigenschaften der Sorte einen großen Einfluss, beim Bestandesdichtetyp sollte man früher und mit reduzierten Saatstärken säen, beim Ährentyp, er ist auch spätsaatverträglicher, kann man mit der Saatstärke raufgehen. Die Zielährenzahl zur Ernte liegt bei trockenen Bedingungen bei 350 bis 550 Ähren/m² und bei feuchten bei 450 bis 600 Ähren/m².
Allen Getreidesorten: bsl.baes.gv.at/kulturen/getreide
Ein sehr wichtiger und zumeist unterschätzter Parameter bei der Sortenwahl ist der geplante Saattermin. Wann gesät werden kann, hängt neben der Witterung maßgeblich von der Vorfrucht und damit von der Fruchtfolgegestaltung ab. Grundsätzlich gilt: Je früher die Saat, umso höher das Ertragspotenzial. Frühe Sorten sollten fast immer früh und späte Sorten besser spät gesät werden. Diese Gesetzmäßigkeiten folgen einfachen photoperiodischen Zusammenhängen.
Frühreife Sorten haben in der Regel einen geringen Anspruch an die Tageslänge (Kurztagssorten) und gehen deshalb im Frühjahr zeitig in die generative Phase über, was sich in einem frühen Schossbeginn zeigt. Die Zeit und damit die Temperatursumme, die im Frühjahr noch für die Triebbildung zur Verfügung steht, sind eher gering. Diese Sorten müssen demnach vollbestockt in den Winter gehen, da sie sonst keine ausreichende Ährendichte erreichen.
Späte Sorten hingegen haben meist einen deutlich höheren Tageslängenanspruch (Langtagssorten) und können im Frühjahr noch (nach-)bestocken. Sie können also im Herbst auch später gesät werden.
Sorteneigenschaften beachten!
Speziell bei Winterweizen haben die Eigenschaften der Sorte einen großen Einfluss, beim Bestandesdichtetyp sollte man früher und mit reduzierten Saatstärken säen, beim Ährentyp, er ist auch spätsaatverträglicher, kann man mit der Saatstärke raufgehen. Die Zielährenzahl zur Ernte liegt bei trockenen Bedingungen bei 350 bis 550 Ähren/m² und bei feuchten bei 450 bis 600 Ähren/m².
Allen Getreidesorten: bsl.baes.gv.at/kulturen/getreide