Bodennahe Ausbringung: freiwillig einsteigen
Evaluierung der bodennahen Ausbringung Ende 2026
In der Ammoniakreduktions-Verordnung ist festgelegt, dass im Hinblick auf die Einhaltung des Emissionsgesetz-Luft 2018, mit dem die EU-NEC-Richtlinie (Feinstaub-Richtlinie) in Österreich umgesetzt wird, die festgelegten Verpflichtungen bis spätestens zum 31. Dezember 2026 evaluiert werden müssen. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gesetzlich angeordnet werden muss.
Gesetzliche Verpflichtung bedeutet keine ÖPUL-Abgeltung mehr
Derzeit gibt es eine Abgeltung für die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger in der gleichnamigen ÖPUL-Maßnahme.
Wird bei der Evaluierung der Ammoniakreduktionsverordnung im Jahr 2026 festgestellt, dass zu wenig Betriebe teilnehmen bzw. die bodennah ausgebrachte Menge an flüssigem Wirtschaftsdünger zu gering ist, kann zur Zielerreichung (Zielwert 2030 - 15 Mio. m3) die gesetzlich verpflichtende bodennahe Ausbringung notwendig werden. Dies ist in Deutschland oder der Schweiz schon der Fall.
Bei der Gülleausbringung geht der meiste Ammoniak verloren
In Österreich fallen zirka 25 Mio. m3 flüssige Wirtschaftsdünger in der Schweine- und Rinderhaltung an. Davon gehen rund 45% Ammoniakstickstoff durch Abgasung in der Wirtschaftsdüngerkette "Stall-Lager-Ausbringung" verloren.
Aus diesem Grund ist die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern zu forcieren, um die Freiwilligkeit und somit auch noch die Förderfähigkeit in Österreich beizubehalten.
Unsere Nachbarländer Deutschland und Schweiz haben die Freiwilligkeit in Zwang umgewandelt. Somit ist die bodennahe Ausbringung gesetzlich verpflichtend und die Förderfähigkeit nicht mehr gegeben.
Auch in Österreich wurde dieser Weg schon in Diskussion gestellt. Einstweilen konnte dies noch mit dem Prinzip "Freiwilligkeit vor Zwang" abgewendet werden. Wir setzen darauf, dass Betriebe an der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdünger und Gülleseparierung" teilnehmen. Auch für die Gerätschaften ist in der Investitionsförderung eine finanzielle Unterstützung gegeben.
Ein Kraftakt liegt vor uns
In der Abbildung 1 ist die Entwicklung der bodennahen ausgebrachten Mengen seit dem Jahr 2007 dargestellt. Wir sehen, dass für die Zielvorgabe bis zum Jahr 2030 mit 15 Mio. m3 noch eine gemeinsame "Anstrengung" notwendig ist. Laut den ÖPUL-Daten 2024 stehen wir bei rund 8,9 Mio. m3 an bodennah ausgebrachtem flüssigen Wirtschaftsdünger - davon wurden in Kärnten rund 261.300 m3 das sind 3% bodennah ausgebracht (siehe Abbildung 2 und 3).
Daher wird an alle Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, noch heuer bis 31. Dezember 2025 mit dem Mehrfachantrag 2026 in die ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" einzusteigen.
Nur Betriebe, die an dieser Maßnahme teilnehmen, können im Evaluierungsjahr 2026 der Ammoniakreduktionsverordnung in der Entscheidung "Freiwilligkeit oder Zwang" ihren wichtigen Beitrag leisten.
Webinar
Freiwillig einsteigen und gesetzliche Pflicht vermeiden!
Die EU verpflichtet die Landwirtschaft dazu, ihre Ammoniakemissionen zu reduzieren (NEC-Richtlinie zu Reduktion der Ammoniak-Emissionen). Umgesetzt wird das in Österreich unter anderem durch Maßnahmen der Ammoniakreduktionsverordnung 2024 mit dem Ziel, die Emissionen durch freiwillige ÖPUL-Maßnahmen „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger“ zu reduzieren. Eine Evaluierung des Reduktionsziels erfolgt bis 31. Dezember 2026. Um zu vermeiden, dass es zu einer gesetzlich verpflichtenden bodennahen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern in Österreich kommt, müssen bis dahin möglichst viele Betriebe an der prämienfähigen ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ teilnehmen.
- Termin: 24. November 2025
- Uhrzeit: 19 bis 21 Uhr
- Referent/in: Dipl.-Ing. Christine Petritz, LK-Referat Pflanzliche Produktion, Elke Burgstaller, MSc., Maschinenring Kärnten
- Veranstalter: LK Kärnten
Anmeldung: LFI Kärnten, www.lfi-ktn.at, Bildungshaus Schloss Krastowitz, Klagenfurt