Bioanbindehaltung – Antrag jetzt stellen!
1I Um den Antrag zu stellen, müssen Biobetriebe auf der Homepage https://portal.statistik.at einsteigen. Dazu wurden jedem Biobauer Zugangsdaten zugesendet. Sollten Betriebe noch keine Zugangsdaten erhalten oder ihren bereits vorhandenen VIS-Zugang vergessen haben, kann dieser unter https://vis.statistik.at/vis neu angefordert werden. Dazu klickt man auf der Seite des Veterinärinformationssystems auf „Formulare“. Man kann daraufhin seine Betriebsdaten, Daten zur Ansprechperson sowie dazu, welche Tierarten am Betrieb gehalten werden, angeben und bekommt neue Zugangsdaten.
2I Mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) kann auf portal.statistik.at eingestiegen und unter „Antrag“ der Antragstyp ausgewählt werden. Es können folgende Anträge gestellt werden: „Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Eingriffe“, „Fallweise Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Eingriffe“ sowie die „Genehmigung der temporären Anbindehaltung von Rindern“. Mit der Auswahl des entsprechenden Antrages kommt man in die Maske und kann den Antrag entsprechend den Vorgaben stellen.
3I Im Antrag für die temporäre Anbindehaltung muss die Biokontrollstelle angegeben werden sowie das Datum der letzten Vor-Ort-Kontrolle. Des Weiteren ist es notwendig, die im üblichen Jahresablauf am Betrieb gehaltenen Tierkategorien anzugeben. Besonders wichtig ist die Bestätigung, dass den Rindern während der Weidezeit Zugang zu Weideland beziehungsweise den angebundenen Rindern mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände angeboten wird. Außerdem ist entscheidend, dass die geforderten Mindestauslaufflächen eingehalten werden.
4I Die Begründung, weshalb die Rinder temporär in Anbindehaltung gehalten werden, stellt einen wesentlichen Teil der Antragstellung dar. Unter diesem Punkt muss die Katastralgemeinde angegeben werden sowie in einem „Freitextfeld“ eine betriebsindividuelle Begründung, weshalb auf diesem Betrieb eine Gruppenhaltung (Laufstallhaltung) nicht möglich ist. Beispiele sind: „Umbau wegen Steilheit des Geländes nicht möglich“ oder „Melksystem: Eimer-/Rohrmelkanlage“. Sollten Biobetriebe Hilfe bei der Begründung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Biozentrum.
5I Wenn der Antrag fertig ausgefüllt und abgesendet wurde, wird dieser automatisch an die zuständige Behörde (Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 5) übermittelt. Zusätzlich wird die Biokontrollstelle informiert. Wird dem Antrag stattgegeben, stellt die Behörde einen positiven Bescheid aus, der bei einer Biokontrolle vorgelegt werden muss.
Info:
Bei Fragen steht Ihnen das Biozentrum unter 0463/58 50-54 00 zur Verfügung.
2I Mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) kann auf portal.statistik.at eingestiegen und unter „Antrag“ der Antragstyp ausgewählt werden. Es können folgende Anträge gestellt werden: „Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Eingriffe“, „Fallweise Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Eingriffe“ sowie die „Genehmigung der temporären Anbindehaltung von Rindern“. Mit der Auswahl des entsprechenden Antrages kommt man in die Maske und kann den Antrag entsprechend den Vorgaben stellen.
3I Im Antrag für die temporäre Anbindehaltung muss die Biokontrollstelle angegeben werden sowie das Datum der letzten Vor-Ort-Kontrolle. Des Weiteren ist es notwendig, die im üblichen Jahresablauf am Betrieb gehaltenen Tierkategorien anzugeben. Besonders wichtig ist die Bestätigung, dass den Rindern während der Weidezeit Zugang zu Weideland beziehungsweise den angebundenen Rindern mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände angeboten wird. Außerdem ist entscheidend, dass die geforderten Mindestauslaufflächen eingehalten werden.
4I Die Begründung, weshalb die Rinder temporär in Anbindehaltung gehalten werden, stellt einen wesentlichen Teil der Antragstellung dar. Unter diesem Punkt muss die Katastralgemeinde angegeben werden sowie in einem „Freitextfeld“ eine betriebsindividuelle Begründung, weshalb auf diesem Betrieb eine Gruppenhaltung (Laufstallhaltung) nicht möglich ist. Beispiele sind: „Umbau wegen Steilheit des Geländes nicht möglich“ oder „Melksystem: Eimer-/Rohrmelkanlage“. Sollten Biobetriebe Hilfe bei der Begründung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Biozentrum.
5I Wenn der Antrag fertig ausgefüllt und abgesendet wurde, wird dieser automatisch an die zuständige Behörde (Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 5) übermittelt. Zusätzlich wird die Biokontrollstelle informiert. Wird dem Antrag stattgegeben, stellt die Behörde einen positiven Bescheid aus, der bei einer Biokontrolle vorgelegt werden muss.
Info:
Bei Fragen steht Ihnen das Biozentrum unter 0463/58 50-54 00 zur Verfügung.
Online-Schulungen
Die AGES bietet kostenlose Online-Schulungen für die Antragstellung an (www.ages.at – Service – AGES Akademie).
An folgenden Tagen gibt es noch Online-Schulungen: 22. Jänner (Freitag) und 29. Jänner (Freitag), jeweils um 14 und 19 Uhr. Dabei wird ebenfalls genau erklärt, wie Biobauern ihren VIS-Zugang erhalten, wie Anträge gestellt werden und wie man deren weitere Verarbeitungsschritte verfolgen kann.
Der Anmeldelink lautet: www.ages.at/service/ages-akademie/veranstaltungskalender
Die Schulungsunterlagen kann man unter https://vis.statistik.at/bio/schulungsunterlagen herunterladen.
Auch hier ist ersichtlich, wie die Antragsmasken aussehen und wie man Schritt für Schritt den jeweiligen Antrag abwickeln muss.
An folgenden Tagen gibt es noch Online-Schulungen: 22. Jänner (Freitag) und 29. Jänner (Freitag), jeweils um 14 und 19 Uhr. Dabei wird ebenfalls genau erklärt, wie Biobauern ihren VIS-Zugang erhalten, wie Anträge gestellt werden und wie man deren weitere Verarbeitungsschritte verfolgen kann.
Der Anmeldelink lautet: www.ages.at/service/ages-akademie/veranstaltungskalender
Die Schulungsunterlagen kann man unter https://vis.statistik.at/bio/schulungsunterlagen herunterladen.
Auch hier ist ersichtlich, wie die Antragsmasken aussehen und wie man Schritt für Schritt den jeweiligen Antrag abwickeln muss.