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Anreize für Almauftrieb dringend erforderlich

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03.03.2022 | von Elke Fertschey

Bei der Jahreshauptversammlung des Almwirtschaftsvereins trat Obmann Josef Obweger die vierte Funktionsperiode an. Themen waren GAP, Wolfsverordnung und die neue Futterflächenfeststellung.

Almauftrieb.jpg © Kärntner Almwirtschaftsverein
© Kärntner Almwirtschaftsverein
Josef Obweger.jpg © Kärntner Almwirtschaftsverein
Josef Obweger, Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins © Kärntner Almwirtschaftsverein
Es überwogen die positiven Aspekte bei der Jahreshauptversammlung des Kärntner Almwirtschaftsvereins, die auch diesmal pandemiebedingt online stattfand. Der Almsommer 2021 sei ein „sehr guter“ gewesen, bilanzierte Obmann Josef Obweger, der im Laufe der Veranstaltung in seiner Funktion einstimmig bestätigt wurde. Im Hinblick auf die GAP sei es nach „extrem schwierigen Verhandlungen“ gelungen, die Flächenzahlungen und tierbezogenen Zahlungen „zu den Betrieben zu bringen“, freute sich Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, die aus Wien zugeschaltet war. Der neue Strategieplan stelle die Grundlage für AZ im Berggebiet, ÖPUL, Bio und Investitionen sicher. Die AZ auf Almen werde nahezu unverändert fortgeführt, bestätigte Matthias Janko, Abteilungsleiter für Direktzahlungen und Invekos im Bundesministerium. Es stehe ein Gesamtvolumen von 36,3 Mio. Euro zur Verfügung. Auch die DZ auf Almen würden fortgesetzt, so Janko. Es gebe sogar mehr Budget. Für gekoppelten Almauftrieb seien 18 Mio. Euro vorgesehen. Die Prämie betrage pro Kuh etwa 100 Euro, das sei ein Plus von 38 Euro im Vergleich zum Status quo, für sonstige Rinder 50 Euro (19 Euro Plus), für Schafe und Ziegen 95 Euro (33 Euro Plus). 
„Die zielgerichtete Unterstützung der Almwirtschaft ist ein wesentlicher Baustein der GAP 2023“, betonte Janko. Insgesamt seien für die Agrarförderung mehr Mittel vorgesehen. Das bedeute für Kärnten 10,1 Mio. Euro mehr pro Jahr von 2023–27. Das sei ein Plus von 8,1 % im Vergleich zur letzten Periode. Man rechne damit, dass die Antragstellung für Förderungen im November 2022 beginnen könne. Sehr positiv sei auch das neue, vereinfachte System zur Feststellung der Almfutterflächen OARA, optimiert automatisiertes Referenzflächensystem für Alm- und Hutweideflächen ab 2023. Da seien krautige Flächen mit dabei, und Kronenflächen bis 100 m² (Überschirmung) würden vollständig angerechnet, so Janko. „Bei VOK werden nur mehr die Außengrenzen angeschaut, es wird keine Flächenbewertung mehr durchgeführt. Die Feststellung gilt für die gesamte Periode, es gibt keine Rückschau mehr“, ergänzte Obweger, der seinerseits die GAP für gut befand. „Trotz Rückgang des Auftriebes bleiben die Zahlungen gleich.“ Er fügte hinzu, dass „Anreize für den Almauftrieb dringend erforderlich“ seien.

Positiv entwickelt habe sich laut Köstinger das Gesetz zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, um Transparenz im Lebensmittelsystem zu schaffen und Billigimporte zu verhindern. Das Gesetz sei „auf dem Weg“ in den Nationalrat. „Wir wollen an großen Schrauben drehen.“ Gemeinsam mit dem deutschen Landwirtschaftsminister habe Österreich die EU-Kommission aufgefordert, eine Herkunftskennzeichnung für den ganzen EU-Raum einzuleiten. 
Wolfsriss.jpg © Kärntner Almwirtschaftsverein
Ein Wolfsriss auf der Kirchbacher Wipfelalm. © Kärntner Almwirtschaftsverein

Zunahme von Großraubwild

Als Negativentwicklung führte Obweger den Rückgang des Almauftriebs um 19 % bezogen auf GVE von 2010 bis 2021 an. Verstärkt werde der Negativtrend durch die derzeit größte Gefahr, die Zunahme von Großraubwild. 230 Risse von Nutztieren und mindestens neun verschiedene Wölfe, so viele wie noch nie, habe man 2021 gezählt, sagte Roman Kirnbauer von der Abteilung 10 der Landesregierung. Die Schäden beliefen sich auf 78.000 Euro. Vier Wolfsrudel gebe es an der Kärntner Grenze in Italien und Slowenien. Mit Rudelbildung und hoher Frequenz sei zu rechnen. „Ein flächendeckender Schutz ist ein Ding der Unmöglichkeit“, betonte Obweger, der schilderte, wie am Kirchbacher Wipfel ein Wolf die Schafe im mühsam errichteten Nachtpferch gerissen habe. Positiv bewertet wird die nunmehr von der Kärntner Landesregierung beschlossene Wolfsverordnung. Der Almwirtschaftsverein hofft, dass diese nun in der Umsetzung von der Kärntner Jägerschaft mitgetragen wird. 

Durch die Verordnung sei der Erhaltungszustand des Wolfes nicht beeinträchtigt, hob Juristin Renate Scherling hervor. Sie verwies auf ein Gutachten, das den Herdenschutz auf Durchführbarkeit und Zumutbarkeit überprüft habe. „In Kärnten ist Herdenschutz auf den Almen nicht möglich.“ Das betreffe die Zäunung ebenso wie die viel zu teuren Herdenhunde und Hirten. Präventionsmaßnahmen würden 250 bis 550 Euro pro GVE kosten. „Es gibt keine andere Lösung als die Entnahme von schadenverursachenden Wölfen.“ Auch die Entnahme von Hybriden sei notwendig. 
Wie schwierig es sei, gegen die „Wolfspropaganda“ in Brüssel anzukämpfen, schilderte EU-Abgeordnete Simone Schmiedtbauer. „Die Europäische Kommission ist sich der Größe der Populationen in Europa nicht bewusst.“ Der Wolf sei keine bedrohte Tierart mehr. Im EU-Parlament habe man eine Arbeitsgruppe gebildet, um andere Abgeordnete aufzuklären. Dass Almwirtschaft auch vor Lawinen und Muren und somit die Menschen schütze, müsse man besser verkaufen. 

Für mehr Wertschätzung und Wertschöpfung plädierte der Bundesobmann der Österreichischen Almwirtschaft, Erich Schwärzler, in seinen Grußworten, während Agrarlandesrat Martin Gruber und LK-Präsident Siegfried Huber die Eigentumsrechte der Bauern hervorhoben. Die Alm sei in erster Linie Produktionsgrundlage der bäuerlichen Betriebe und kein Ort für Anlageobjekte für Spekulanten. Naturschutzreferentin Sara Schaar bezog sich auf aktuelle Konflikte im Nationalparkgebiet und beschwor das Nebeneinander von Natur- und Kulturlandschaft: „Unsere Stärke liegt im Miteinander“.

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Josef Obweger, Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins © Kärntner Almwirtschaftsverein

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Ein Wolfsriss auf der Kirchbacher Wipfelalm. © Kärntner Almwirtschaftsverein