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Änderungen für Biorinderhalter ab 2024

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11.01.2024 | von Dipl.-Ing. Nadja Schuster

Die nationalen Rechtsvorgaben an das geltende EU-Recht wurden laufend angepasst. Auch 2024 gibt es Änderungen in der biologischen Rinderhaltung. Mehr dazu in diesem Artikel.

Deckstier.jpg © Raimund Ratz
Ab 2024 müssen Biobetriebe beim Einsatz eines konventionellen, betriebsübergreifenden Gemeinschaftsstieres keinen VIS-Antrag mehr stellen. © Raimund Ratz

Konventioneller Stierzukauf

Erfreulicherweise gibt es mit heuer eine Erleichterung im Bereich des konventionellen Zukaufs von Zuchtstieren. Es dürfen künftig auch junge konventionelle Zuchtstiere (zwischen sechs und zwölf Monaten) auf einem Biobetrieb zugekauft werden (bisher nur ab zwölf Monaten möglich), um die Tiere vor dem Deckeinsatz im Betrieb einzugewöhnen. Allerdings muss, sobald der Stier das Alter von zwölf Monaten erreicht, nachträglich ein Antrag auf konventionellen Tierzugang im VIS gestellt werden. Als Nachweis des Alters ist dem VIS-Antrag ein Auszug aus der Rinderdatenbank beizulegen. Achtung: Die Umstellungszeit des Stieres beginnt erst ab dem Genehmigungsdatum. Sollte bei der Biokontrolle keine Genehmigung für Stiere älter als zwölf Monate am Betrieb aufliegen, muss das Tier den Betrieb sofort verlassen (ohne Hinweis auf biologische Produktion). Wird auf einem Biobetrieb ein konventioneller, betriebsübergreifender Gemeinschaftsstier für einen kurzen Deckzeitraum eingesetzt, so ist ab 2024 kein VIS-Antrag mehr nötig, bisher war für jeden Zugang am Biobetrieb ein VIS-Antrag notwendig. Eine Umstellung des konventionellen Stieres auf Bio ist in diesem Fall allerdings nicht möglich.

Kälberhaltung: Aufzeichnungspflicht

Kälber müssen ab dem achten Lebenstag in Gruppen gehalten werden. Eine Ausnahme ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und einzetierbezogen begründet ab 2024 zu dokumentieren. Sollte eine Separierung bis zur achten Woche notwendig werden, so kann dies aus folgenden Gründen erfolgen:
  • Wegen Erkrankung oder Verletzung und daraus resultierender Behandlung, Ansteckungsgefahr (z.B. Durchfall), Eingriffe (z.B. Enthornung bis max. 24 Stunden), Kastration bis max. 14 Tage oder Abtrocknung der Nabelschnur bis zum 14. Lebenstag.
  • Außerdem müssen Kälber nicht in Gruppen gehalten werden, wenn der Altersunterschied mehr als vier Wochen beträgt.
  • Eine Isolation von Kälbern bei gegenseitigem Besaugen ist präventiv nicht zulässig, hier soll vor allem mit Vorbeugemaßnahmen entgegengewirkt werden. Die Einzelhaltung muss zeitlich begrenzt sein, und ein permanenter Sicht- und Berührungskontakt während der Einzelhaltung muss gewährleistet werden. Ab der achten Lebenswoche können Kälber ausschließlich nach tierärztlicher Anordnung einzeln gehalten werden.

Futtermittel Pflanzenfresser

Der Anteil an betriebseigenen bzw. regionalen (österreichischen) Biofuttermitteln für Pflanzenfresser muss seit heuer 70% betragen (bisher 60%).

Beratung

Sollten Sie Fragen zur biologischen Haltung von Wiederkäuern und den Änderungen ab 2024 haben, melden Sie sich im Biozentrum unter der Tel.-Nr.: 0463/ 58 50-54 11. Alle Neuerungen für Bio finden Sie im Detail im Bauernjournal auf Seite 22.

Links zum Thema

  • Haltung von Pflanzenfressern auf österreichischen Bio-Betrieben Die Bio-Beraterinnen und Bio-Berater der Landwirtschaftskammern haben in kurzer und kompakter Form die wichtigsten Informationen zur Haltung von Pflanzenfressern auf österreichischen Bio-Betrieben zusammengestellt. Nachstehend finden Sie die Beratungsblätter der Kälberhaltung, der Rinderhaltung, der Schafe- und Ziegenhaltung, der Pferdehaltung und der Neuweltkamele am Bio-Betrieb zum Download.
  • Biologische Tierhaltung: Folgende rechtliche Vorgaben sind ab 2024 zu beachten Die Anpassung der nationalen Rechtsvorgaben an geltendes EU-Recht für die biologische Wirtschaftsweise und infolge des EU-Bio-Audits haben insbesondere auch auf tierhaltenden Bio-Betrieben zu Herausforderungen in der praktischen Umsetzung geführt. Geschafft ist damit allerdings ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit und harmonisierte Bio-Produktionsvorschriften im Unionsgebiet.

Weitere Fachinformation

  • Tierbehandlung am Biobetrieb - was erlaubt ist

  • Der Start ins neue Weidejahr

  • Hafer - ein wertvoller Futterbestandteil für Schweine und Geflügel

  • Hafer in der Wiederkäuerfütterung

  • Weiden, wenn die Flächen knapp sind? - Management und Pflege von Bewegungsweiden

  • Weidehaltung unter schwierigen Bedingungen

  • Weideparasiten bei Kleinwiederkäuern

  • Weidebestände auf Ackerflächen - Möglichkeiten zur Etablierung von Weidemischungen

  • Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb aktualisiert

  • Beweidung von Ackerflächen: Vielseitige Umsetzungsmöglichkeiten

  • Kennzeichnung von Bio-Tieren mit offenen Wartezeiten

  • Rinderzucht am Biobetrieb: Das Zuchtziel

  • Bioschweine effizient halten

  • Nottötung von Schweinen

  • Schwanzbeißen bei Schweinen

  • Ein gutes Standbein geSCHAFfen - Erfolgreich Bio-Lämmer produzieren

  • Die Bedeutung der Sitzstangen für Geflügel

  • Einstreunest versus Abrollnest: Wo soll die Henne nun ihr Ei hinlegen?

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