ÖPUL-Weiterbildung: Onlinekurse nutzen
Bei Teilnahme an einigen ÖPUL-Maßnahmen sind Weiterbildungskurse Bestandteil der Fördervoraussetzung (siehe Tabelle). Um für jeden die Teilnahme so einfach wie möglich zu gestalten, gibt es unterschiedliche Weiterbildungsformate. Neben Präsenzveranstaltungen und Webinaren werden seit Kurzem auch Onlinekurse angeboten.
Der Vorteil von Onlinekursen ist die orts- und zeitunabhängige Teilnahmemöglichkeit. Egal ob morgens, abends, unter der Woche oder am Wochenende, mit oder ohne Pausen - das e-Learning-Format passt sich dem Rhythmus des Teilnehmers an und ist somit eine hervorragende Möglichkeit für alle Kursteilnehmer, die sich flexibel und bequem von zu Hause aus weiterbilden möchten. Voraussetzung für die Absolvierung eines Onlinekurses sind Grundkenntnisse im Umgang mit Computer, Laptop oder Tablet, Internet und Lautsprecher.
ÖPUL Weiterbildung im Überblick
Maßnahme | Anzahl Stunden | bis wann |
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)- Biodiversitätskurs | 3 | 31.12.2025 |
Biologische Wirtschaftsweise (BIO) | 8 | 31.12.2025 |
davon Biodiversitätskurs | 3 | 31.12.2025 |
davon Bio-Weiterbildung | 5 | 31.12.2025 |
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB) | 3 | 31.12.2025 |
Almbewirtschaftung bei Zuschlag Naturschutz auf Alm | 4 | 31.12.2025 |
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA) | 10 | 31.12.2026 |
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) | 5 | 31.12.2025 |
Nach der Erstanmeldung zu einem Onlinekurs auf der Homepage des LFI Kärnten werden dem Teilnehmer binnen zwei Werktagen die Zugangsdaten zur Lernplattform eLFI übermittelt. Nach der Anmeldung ist der Kurs zwölf Monate lang verfügbar und kann je nach Belieben in einem Zuge oder auch nach und nach über einen längeren Zeitraum hinweg absolviert werden. Dabei ist zu beachten, dass Onlinekurse zur Einhaltung der Förderbedingungen jedenfalls bis spätestens 31. Dezember 2025 bzw. bei "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein müssen. Wird der Kurs erst nach Ende der Frist beendet, wird er von der AMA nicht anerkannt.
Nach Abschluss des Onlinekurses kann die Teilnahmebestätigung selbsttätig ausgedruckt werden. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, wird die Bestätigung für Sie vom LFI an die AMA weitergeleitet. Bereits besuchte Kurse wurden mit Datenstand 15. November 2023 an die AMA gemeldet. Diese sind für die Betriebe unter www.eama.at unter dem Reiter Flächen im Unterpunkt Eingaben/Abfragen einsehbar. Die nächste Übermittlung findet Ende 2024 statt.
Info: Eine Anmeldung zu den Weiterbildungsveranstaltungen - egal ob Onlinekurs, Präsenzveranstaltung oder Webinar ist erforderlich und unter www.ktn.lfi.at oder Tel.-Nr.: 0463/58 50-25 00 möglich.
Kurstermine für die ÖPUL-Maßnahmen "Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel" (EEB) und "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" für den Herbst 2024 können bereits gebucht werden.
Kurstermine für die ÖPUL-Maßnahmen "Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel" (EEB) und "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" für den Herbst 2024 können bereits gebucht werden.
Hinweise zur ÖPUL-Weiterbildung:
- Angerechnet werden Weiterbildungsveranstaltungen ab 2022.
- Die Weiterbildungsstunden sind primär von der förderwerbenden Person unabhängig von der Vorqualifikation zu absolvieren.
- Nur in Ausnahmefällen kann der Kurs von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden.
- Prinzipiell kann der Kursbesuch einer Person nicht auf mehrere Betriebe angerechnet werden.
- Doppelanrechnungen von ein und derselben Bildungsveranstaltung auf mehrere Verpflichtungen sind nicht zulässig.
ISP-Kunden aufgepasst!
Betriebe, die das Invekos-Service-Paket der LK Kärnten gebucht haben, können ihren Bildungsgutschein in der Höhe von jährlich 30 Euro für die ÖPUL-Weiterbildungsstunden einlösen. Der Bildungsgutschein hängt immer am Betriebsführer. Sofern der Bildungsgutschein nicht schon für einen anderen Kurs eingelöst wurde, wird er automatisch bei der Verrechnung der ÖPUL-Weiterbildungsveranstaltung abgezogen.
Achtung: Möchte eine andere in die Bewirtschaftung eingebundene Person den Gutschein einlösen, ist dies dem LFI vor der Rechnungslegung telefonisch unter Tel.-Nr.: 0463/58 50-25 00 bekanntzugeben.
Achtung: Möchte eine andere in die Bewirtschaftung eingebundene Person den Gutschein einlösen, ist dies dem LFI vor der Rechnungslegung telefonisch unter Tel.-Nr.: 0463/58 50-25 00 bekanntzugeben.